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Jemenchamäleon Nachzüchten verboten?

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  • Jemenchamäleon Nachzüchten verboten?

    Hallo!

    Mein Jemenchamäleonpärchen hat vor einiger Zeit Eier gelegt. Mittlerweile sind die Jungtiere da und ich habe sie zum Verkauf angeboten.
    Nun hat mich heute ein angeblicher Zoohändler angerufen und mir gesagt, dass das züchten von geschützten Tieren für privat Personen verboten sei. Nun meine Frage an euch, wieviel Wahrheitsgehalt ist an dieser Aussage dran? Und wenn diese Aussage tatsächlich richtig ist, ist dann das züchten generell für Privatpersonen verboten oder lediglich das "Verkaufen" ?

    Gruß
    Mew

  • #2
    Hab ich was verpasst????
    Wenn du aus Hessen kommst, dann hat dieser Händler keine Ahnung welche Tiere unter dieses neue Gesetz fallen...
    und wenn nicht, hat der Händler wahrscheinlich nur Muffensausen, dass du ihm seine "Kunden" wegnimmst oder so....
    Also mir wär das neu!

    mfg Pascal

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    • #3
      Hallo,

      Privatpersonen dürfen nur eine bestimmte Anzahl an Jungtieren züchten; bei Chamaeleons sind es 100 Jungtiere pro Jahr oder 2000€ Einnahmen.

      MfG.
      Uwe Starke Huber

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      • #4
        Hallo,

        ich glaub nicht, dass es verboten ist.
        Wir hatten bis vor einer Woche auch ein Jemenchamäleon, leider mussten wir unseren Kleinen einschläfern lassen.
        Die Züchter unseres Chams hatten leider die kompletten Jungtiere mit einem Wildfang zusammengesetzt, was zur Folge hatte, dass unser Kleiner an starkem Wurmbefall litt. Trotz TA und vielen Behandlungsversuchen mussten wir leider vor zwei Wochen den Kampf aufgeben.

        Ich fände es super, wenn mehr Leute aus liebe zu ihren Tieren züchten würden. Unser Kleiner kam wie sich jetzt heraus stellte aus einer Massenzucht, die ebenso ein Zooladen in unserer Nähe unterstütze.
        Deshalb hör nicht auf diese Terraspezialisten,da geht es zum größten Teil nur um die Kohle.
        Ich nehme an, die haben Angst, dass du ihnen die Kundschaft wegnimmst, deshalb soll es wohl verboten sein.

        Grüße
        Possi

        Kommentar


        • #5
          Zitat von Uwe Starke Huber Beitrag anzeigen
          Hallo,

          Privatpersonen dürfen nur eine bestimmte Anzahl an Jungtieren züchten; bei Chamaeleons sind es 100 Jungtiere pro Jahr oder 2000€ Einnahmen.

          MfG.
          Uwe Starke Huber
          Tatsächlich?
          Hätte ich jetzt nicht gedacht/gewusst!
          Gut zu wissen...

          mfg Pascal

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          • #6
            Hallo,

            danke für eure schnellen Antworten! Ich bin übrigens aus Baden-Württemberg.
            Eure Aussagen haben mich aufjedenfall etwas beruhigt und ich glaube auch eher, dass dieser Zoohändler mich nur loswerden wollte um seine Geshäfte nicht zu gefährden.

            @Uwe Starke Huber
            Deine Aussage ist ja sehr interessant! Also die 100 Jungtiere, sowie die 2000 Euro habe ich bei weitem noch nicht überschrieten.
            Wo genau hast du dieser Informationen her? Bzw. woher bekomme ich solche Informationen?
            Gelten diese Regeln bundesweit oder nur für ein bestimmtes Bundesland?

            Gruß,
            Mew

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            • #7
              die Aussage von Uwe zielt wohl in Richtung Sachkundenachweis, §11 usw. - der bei einer bestimmten Menge bzw Umsatz nötig ist.

              Allerdings ist man auch dann noch unter Umständen eine "Privatperson" (im Juristenslang: "natürliche Person"), wenn man mehr als 100 Tiere nachzüchtet und verkauft, also "gewerbsmäßige Zucht" im Sinne des Tierschutzes, aber noch nicht "gewerblich" im steuerrechtlichen Sinne, z.B: wenn man unter einem bestimmten Jahresumsatz bleibt.

              Zwar spricht man bezüglich des Sachkundenachweises dann von "gewerbsmäßiger Zucht", das bedeutet aber nicht zwingend, dass derjenige ein Gewerbe beim Finanzamt/Gemeinde anmelden (lt. Gewerbeordnung GewO) muss, bzw man hier nicht automatisch von einer juristischen Person (GmbH, AG, Verein etc) sprechen muss. "gewerbliche/gewerbsmäßige Zucht" und "private Zucht" sind Steuerrechtlich und Tierschutzrechtlich jeweils getrennt zu betrachten.

              (der Gesetzgeber unterscheidet nach natürlicher Person (z.B. du und ich) oder juristischer Person des privaten Rechts und einer juristischen Person des öffentlichen Rechts. Trotz "gewerblicher Zucht" im Tierschutzrechtlichen Sinne bleibt man also erstmal eine Privatperson mit allen Rechten und Pflichten einer solchen.)

              Andersrum kann auch z.B. ein GbR-Gewerbe aus einer natürlichen Person bestehen.

              Insofern ist Uwes Aussage nicht ganz richtig bzw mißverständlich.
              Es geht nur darum, dass man eben ab einem gewissen Jahresumsatz an Tieren bzw EUR den Sachkundenachweis, §11 usw ablegen muss. Mit "Privatperson" oder juristischer Person hat das nichts zu tun.
              Auch den Unterschied der Begriffe "Umsatz" und "Gewinn/Verlust" bitte beachten.

              Insofern ist auch die Aussage deines Händlers falsch. Würde mich interessieren auf welche Quellen er sich dabei stützt. ...ob er allgemein soviel Ahnung von seinen Rechten und Pflichten hat?? Und die Unterbringung seine Tiere im Laden auch dem Tierschutzgesetz entspricht?

              (obiges soll keine Rechtsbelehrung sein. Man möge mich korrigieren, wenn ich falsch liege)

              Infos gibts z.B. hier:
              http://www.dght.de/tierschutz/tiersc...vorschrift.pdf
              Seite 20ff, Punkt 12.2.1.5
              Zuletzt geändert von MrCus; 29.11.2007, 15:37.

              Kommentar


              • #8
                Hallo,

                @MrCus

                leider muss ich dich in deiner Aussage korrigieren.

                Liegst du über der angegebenen Menge, wirst du vom Veterinäramt als gewerbsmäßiger Züchter eingestuft (nicht vom Finanzamt) und musst dem Veterinäramt ein Gewerbe vorweisen. Damit du beim Gewerbeamt ein Gewerbe für das Züchten von Reptilien anmelden kannst, ist u.a. der Sachkundenachweis §11 notwendig, der vom Veterinäramt erteilt wird; die DGHT führt die Schulungen ,Prüfungen durch und das Veterinäramt erteilt den §11, zu dem u.a. die Sachkunde gehört. Es ist dabei vollkommen belanglos, welche Firmenart später gewählt wird. Durch deine Anmeldung beim Gewerbeamt wird dir automatisch vom Finanzamt eine Steuernummer zugeteilt; ob die Person ein Jahr später unter irgendeinem Freibetrag liegt oder nicht, ist erstmal uninteressant; du musst Veterinäramt und Finanzamt getrennt betrachten.

                MfG.
                Uwe Starke Huber
                Zuletzt geändert von Uwe Starke Huber; 29.11.2007, 16:21.

                Kommentar


                • #9
                  Zitat von Uwe Starke Huber Beitrag anzeigen
                  Hallo,
                  ... und musst dem Veterinäramt ein Gewerbe vorweisen.
                  das war mir neu. Wo kann man das nachlesen?
                  ob die Person ein Jahr später unter irgendeinem Freibetrag liegt oder nicht, ist erstmal uninteressant
                  stimmt schon, aber ich sehe da ein Problem: wenn laut Steuergesetz ich langfristig Verlust mache (was ja dem Tierschutzgesetz nach egal ist) dann werde ich langfristig nicht weiter als Gewerbe gelten sondern das zählt dann als Liebhaberei nach Steuerrecht.. Tierschutzrechtlich betreibe ich weiterhin gewerbsmäßige Zucht, habe aber kein Gewerbe im steuerrechtlichen Sinn mehr?.. was dann?
                  ; du musst Veterinäramt und Finanzamt getrennt betrachten.
                  das war genau meine Aussage!!

                  ..ich wollte eher auf den Satz "Privatpersonen dürfen nur 100 Tiere verkaufen " raus, weil das spielt aus unter anderem ebendiesem Grund keine Rolle.. du bist erstmal weiterhin Privatperson, auch wenn du einen §11 hast und ein Gewerbe angemeldet hast (hier aber kommt es dann doch auf die Art des Gewerbes an, und so war meine Aussage diesbezüglich gemeint)
                  Zuletzt geändert von MrCus; 29.11.2007, 16:26.

                  Kommentar


                  • #10
                    Zitat von MrCus Beitrag anzeigen
                    ...
                    ..ich wollte eher auf den Satz "Privatpersonen dürfen nur 100 Tiere verkaufen " raus, weil das spielt keine Rolle.. du bist erstmal weiterhin Privatperson, auch wenn du einen §11 hast und ein gewerbe Angemeldet hast
                    Hallo,

                    mit dem §11 bist du keine "Privatperson" mehr. Deine Rechte sind durch die Zucht von Wirbeltieren ein wenig eingeschränkt. Das Veterinäramt hat z.Bsp jederzeit unangemeldet Zutritt zu deinen Terrarien, Zuchtbüchern, etc..


                    MfG.
                    Uwe Starke Huber

                    Kommentar


                    • #11
                      Zitat von Uwe Starke Huber Beitrag anzeigen
                      mit dem §11 bist du keine "Privatperson" mehr.
                      ..ich weiß, manch einer mag mir jetz Haarspalterei vorwerfen, aber wenn ich keine Privatperson mehr bin, was bin ich dann genau? Bzw wo wird das definiert? Denn meines Wissens unterscheidet der Gesetzgeber nur zwischen natürlichen Personen (Privatperson) und juristischen Personen (und letzteres muss ich mit einem Gewerbe nicht unbedingt sein) - Aber ich bin kein Jurist. Durchaus wahrscheinlich, dass mir da was entgangen ist

                      Und kannst du mir die stelle nennen, wo steht, daß ich dem Veterinäramt ein Gewerbe im steuerlichen Sinne nachweisen muss? Das interessiert mich wirklich brennend.
                      Zuletzt geändert von MrCus; 29.11.2007, 16:48.

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                      • #12
                        Hallo,

                        @MrCus

                        ich werfe dir natürlich Haarspalterei vor. Mit dem §11 werden dir Pflichten, Rechte und Verantwortung zugewiesen, die eine "Privatperson" nicht hat.
                        Über das Thema Privatperson zu philosophieren würde aber den Rahmen sprengen und manches Haar spalten, weshalb wir auch beim eigentlichen Thema bleiben sollten.

                        MfG.
                        Uwe Starke Huber

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                        • #13
                          ging mir weniger ums philosophieren sondern um die Verwendung des begriffs "Privatperson" in den Gesetztestexten

                          Naja.. egal..viel wichtiger ist mir das mit dem Gewerbe. Wenn du die entsprechende Passage irgendwie parat hättest wäre klasse

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                          • #14
                            Zitat von MrCus Beitrag anzeigen
                            ...
                            Naja.. egal..viel wichtiger ist mir das mit dem Gewerbe. Wenn du die entsprechende Passage irgendwie parat hättest wäre klasse
                            Hallo,

                            ich weiß ja nicht, was du erwartest; vielleicht ein Gesetzestext mit Paragraphen, in dem steht, das der Gewerbeschein beim Veterinäramt vorzulegen ist. Die Passage ab wann ein Gewerbe besteht und wann nicht hast du in deinem Link angegeben. Ich habe geschrieben, "das man dem Veterinäramt den Gewerbeschein vorweisen muss" und nicht nachweisen. Züchte ich gewerblich Reptilien, muss ich bei einer Überprüfung natürlich den Gewerbeschein vorweisen, weil ich mich sonst strafbar mache, falls ich keinen habe.

                            MfG.
                            Uwe Starke Huber
                            Zuletzt geändert von Uwe Starke Huber; 29.11.2007, 17:48.

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                            • #15
                              Genausoetwas, ja

                              Du hast oben aber ganz richtig geschrieben, man muss zwischen Veterinäramt und Finanzamt unterscheiden.

                              und damit in der Tat auch zwischen "gewerbsmäßig" und "gewerblich" (das ist nichts philosophisches, da gibts tatsächlich einen Unterschied)

                              Denn nur per Definition ist eine gewerbsmäßige Zucht nach §11 ist nicht automatisch ein Gewerbe nach Steuerrecht. D

                              Ich würde Deine Aussage so akzeptieren, wenn es eine amtliche Anweisung gäbe, wonach das Veterinäramt die Bewilligung nur gegen Vorzeigen eines Gewerbescheines erteilt. Aber das ist mir nicht bekannt.
                              Das ganze klingt jetz evtl etwas penibel und staubig, aber so ist das mit dem Gesetz nunmal. Das jkann nicht einfach so willkürlich gehandhabt werden.
                              Auch die Sache mit den 100 Nachzuchten und 2000 EUR bzw 4000DM ist ja festgelegt. Zwar nicht im Tierschutzgesetz, aber in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes"
                              Und hier hätte ich auch einen entsprechenden Hinweis mit dem Gewerbeschein erwartet. Finde aber keinen....


                              Also stammt diese Interpretation von Dir oder ist das tatsächlich in der Praxis so. Und wenn ja, worauf beruft sich diese Praxis?
                              Zuletzt geändert von MrCus; 29.11.2007, 18:08.

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