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Zitat von Tntz Beitrag anzeigenSo wie Nordland es beschreibt, liegt die Vermutung nahe, dass es sich nicht um eine unangemeldete Kontrolle des Veterinäramtes handelte.
Tntz
MrCus: Thank you, now I know I was lucky, I'm sure the anti-terrorist squat is way worse to deal with, ha ha.Zuletzt geändert von NordLand; 17.12.2007, 01:46.
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sorry, dass ich diesen alten Thread wieder auskrame. Es hat mir aber keine Ruhe gelassen und ich habe diese Fragen meiner Unteren Naturschutzbehörde gestellt.
Die haben das ans Kreisverwaltungsreferat weitergeleitet und diese wiederum z.T. Rücksprache mit dem Veterinär- und Gewerbeamt gehalten.
Folgende Antwort (gekürzt, das Original kann ich gern scannen, bei Bedarf) habe ich erhalten.
Zitat:
1. Erfordernis einer Gewerbeanmeldung:
Die Vorlage eines Gewerbescheins für die Erteilung einer Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Züchten von Wirbeltieren gem §11 TierSchG ist nur bei Personen erforderlich, die im Rahmen einer Zoohandlung Wirbeltiere züchten und/oder damit handeln.
Nach Auskunft des Gewerbeamtes der Landeshauptstadt München wird bei einer Privatperson, welche gewerbsmäßig Wirbeltiere züchtet, keine Gewerbeanmeldung vorgenommen.
[...]
2. Ablegen des Sachkundenachweises
Das Veterinäramt hat beim Ablegen des Sachkundenachweises nach §11 keinen automatischen uneingeschränkten und unangemeldeten Zutrittzu Ihrer Wohnung. Dies gilt auch dann, wenn keine Tierhaltung durch Sie erfolgt.
3. Anerkennung von Sachkundenachweisen
[...] dass sowohl der Sachkundenachweis der DGHT [...] in Bayern anerkannt wird.
Ich hoffe, ein bisschen mehr Licht ins Dunkel des Behördendschungels gebracht zu haben.
Obiges gilt für München. Interessant wären jetzt Statements anderer Kreisstädte.Zuletzt geändert von MrCus; 25.01.2008, 17:40.
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