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Jemenchamäleon melden?

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  • Jemenchamäleon melden?

    Guten Abend,

    ich habe die Möglichkeit ein junges Jemenchamäleon zu kaufen. Nun habe ich mich auf der Seite des DGHT-Artenschutz nach dem Schutzstatus informiert und demnach ist es wohl nicht meldepflichtig. Das meint auch der Verkäufer.

    Auf einigen HPs stand jedoch gegenteiliges. Kann mir vielleicht hier jemand Auskunft geben? Ich möchte nicht gleich zu Anfang Fehler machen.

    Lieben Dank.
    Susanne

  • #2
    Ist m. W. nach wie vor meldepflichtig, da Anhang B Tier.

    Wenn du auf der DGHT-Seite einfach nach calyptratus suchst, taucht es auch so auf.

    Gruß

    Tino

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    • #3
      Hallo Tino,

      danke für Deine Antwort. Ich habe es mittlerweile gefunden (Schreibfehler :ups: ).

      Dem Verkäufer habe ich abgesagt, tut mir zwar etwas leid aber ist wohl besser so.

      Dann werde ich mal weitersuchen - hat ja auch Zeit.

      Ein frohes Neues Jahr...

      LG,
      Susanne

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      • #4
        hi Sandra
        auf welchen Homepages hast du das denn gesehen, dass die Tiere nicht meldepflichtig sind?

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        • #5
          Hallo,

          ich hatte die Info vom Verkäufer, dass die Tiere nicht gemeldet werden müssen - allerdings hatte ich auf einigen HPs das Gegenteil gelesen. Daher habe ich lieber noch mal nachgefragt.

          Kommentar


          • #6
            Zitat von Susanne_R Beitrag anzeigen
            Hallo Tino,

            danke für Deine Antwort. Ich habe es mittlerweile gefunden (Schreibfehler :ups: ).

            Dem Verkäufer habe ich abgesagt, tut mir zwar etwas leid aber ist wohl besser so.

            Dann werde ich mal weitersuchen - hat ja auch Zeit.

            Ein frohes Neues Jahr...

            LG,
            Susanne
            Also den Zusammenhang verstehe ich jetzt nicht, du kannst das Tier doch trotzdem nehmen und anmelden. Wo ist denn das Problem? Ein anderes Tier muss ja auch angemeldet werden. Aber vielleicht war es ja auch keine "Liebe auf den ersten Blick".
            Dir auch ein frohes neues Jahr!

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            • #7
              Hallo,

              ich würde den Kleinen sehr gerne nehmen. Aber er hat doch keinen Herkunftsnachweis. Geht die Meldung denn auch ohne Nachweis und womit?

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              • #8
                Hallo,
                den Herkunftsnachweis bekommst du vom Verkäufer! Den MUSS es dir ausstellen. Kann soweit ich weiß auch eben handgeschrieben aufgesetzt werden. Da steht dann wann das Tier geboren, welches Geschlecht, Adresse des Verkäufers... Das ist aber nicht die Anmeldung!
                Mit diesem Wisch musst du das Tier dann anmelden.
                Lg Eva

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                • #9
                  Hallo Eva,

                  der Verkäufer ist nicht der Züchter des Tieres. Er hat das Tier vor 5 Monaten gekauft (ohne Papiere) und will es jetzt wieder hergeben.

                  LG,
                  Susanne

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                  • #10
                    Soweit ich weiß kann auch er dir Papiere ausstellen. Da muss dann da drauf was er weiß. Aber auch ohne die Papiere kannst du das Tier anmelden. Wenn es keine Papiere gibt, dann gibt es halt keine. Was will man da machen?!! Ist dann halt so. Es geht ja darum dass das Tier gemeldet ist. Dann musst du die Angaben halt machen.
                    Du könntest natürlich den Typen fragen ob er sich nochmal an den Verkäufer von damals wenden kann, damit er die Papiere nachträglich ausstellt. Aber ob er das macht ist fraglich.
                    "Viele Wege führen nach Rom"
                    Lg

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