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Probleme mit der Behörde

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  • Probleme mit der Behörde

    Guten Abend,

    Ich schildere direkt mal mein Problem.
    Im Internet stoß ich auf eine Kleintieranzeige, wo mehere Reptilien verkauft werden/wurden. Wie in seiner Anzeige auch ein "Chamäleon" drin stand. Per email meldete ich mich auf seiner Anzeige. Dort wurde auch ein Termin zur einer Besichtigung ausgemacht. Am gleichen Tag fuhr ich noch zu diesem Privatverkäufer und erschrack über die Haltung des Tieres. Ein viel zu kleines Terrarium (eher eine Vitrine) wo der Boden aus einer Holzplatte bestand wo schon die Maden zum Vorschein kamen. Das Tier, kneift des öffteren die Augen zu und wie ich festellte hat es auch einen gebrochenen Schwanz. Ich beschloss, obwohl nicht auf der Suche nach dieser Chamäleonart war und er "kein Herkunftnachweis" für dieses Tier hat aus diesem Loch zu befreien. Zuhause angekommen recherchierte ich sofort ob es Möglichkeiten gibt ohne diese Daten das Tier der Behörde zu melden und fand einige Foren Beiträge. Heute meldete ich dieses Problem der Behörde. Die jedoch stellten sich quer und sagen zu mir, es sei illegal dieses Tier zu besitzen und das ich es zurück geben soll. Aber genau dies will ich verhindern. Mir ist klar, das ich dieses Tier so nicht behalten darf! Danach ging ich zu meinem Tierarzt. Er sagte mir jedoch, ich könnte mit einer Strafe rechnen und sie würden mir das Tier wegnehmen. So, meine Frage stellt sich hoffentlich nun schon von alleine. Was kann/soll/darf ich tun um das Tier bei mir zubehalten aber jedoch irgentwie bei der Behörde anzumelden.

    Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, was nun zu tun ist.

    Gruss

    Rechtschreibfehler bitte nicht beachten.
    Zuletzt geändert von Traw; 15.09.2008, 21:33.

  • #2
    @Traw,

    es ist das Beste dass Tier wieder irgendwo abzugeben, ich denke der Veterinär könnte dir dabei helfen!
    Die vergeben das Tier dann an geeignete Halter oder Zoos weiter, dass machen die bei Beschlagnahmungen doch auch!
    Der gebrochene Schwanz könnte auf Rachitis hindeuten, und wenn ab sofort nicht die richtigen Schritte eingeleitet werden, um ein weiter entwickeln der rachitis zu stoppen, wird das Tier eh früher oder später verenden!
    Zuletzt geändert von Uwe Starke Huber; 16.09.2008, 08:38. Grund: Zusammenhang wiederhergestellt

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    • #3
      Das Tier wurde bereits untersucht. Wenn es zum Schluss eh weiter vermittel wird, warum soll ich es nicht mit neuen Papieren behalten dürfen?
      Zuletzt geändert von Uwe Starke Huber; 16.09.2008, 08:39.

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      • #4
        Dann müsstest du glaubwürdig deine Erfahrung beweisen denk ich mal!
        Wie das genau ist kan ich nicht sagen, mir ist sowas noch nie passiert!
        Aber Illegal eingeführte Tiere sowie Tiere aus schlechter Haltung werden meines Wissens nach doch vom Veterinär weiter vermittelt!
        Ob du das dann behalten darfst keine anhnung, immerhin hast du ja ein Tier ohne Nachweis erworben!
        Ohne dir nahe treten zu wollen spricht das im Zweifelsfall nicht grade für erfahrene Halter!

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        • #5
          Bring es zum örtlichen Tierschutzverein als Fundtier und schildere die Lage.
          Die helfen dir sicher auf legalem Weg weiter.
          Nachher kannst du es ja "adoptieren".

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          • #6
            Hallo,

            jo genau, der örtliche Tierschutzverein wird begeistert sein, mit einem Chamäleon konfrontiert zu werden.
            Wie sollte ein Tierheim denn für eine artgerechte Unterbringung sorgen??

            Wie die Behörde verfährt, ist Ermessenssache.
            Aber konfiszieren wird sie eher nicht, da Auffangstationen eher rar gesät sind und somit eine Unterbringung des eingezogenen Tieres schwierig umzusetzen ist.

            Wenn du der Behörde die sachkundige Unterbringung nachweisen kannst, stehen die Chancen gut, dass das Tier bei dir eingestellt werden kann.
            Das würde bedeuten, dass du nicht Eigentümer des Tieres bist, dieses nicht veräußern dürftest, nicht damit züchten dürftest, es aber pflegen darfst.
            Je besser du über die Haltungsansprüche des Tieres informiert bist, desto größer sind deine Chancen, das Tier behalten zu dürfen.

            Gruß Ingo V.

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            • #7
              Zitat von ingo v. Beitrag anzeigen
              Hallo,

              jo genau, der örtliche Tierschutzverein wird begeistert sein, mit einem Chamäleon konfrontiert zu werden.
              Wie sollte ein Tierheim denn für eine artgerechte Unterbringung sorgen??

              Wie die Behörde verfährt, ist Ermessenssache.
              Aber konfiszieren wird sie eher nicht, da Auffangstationen eher rar gesät sind und somit eine Unterbringung des eingezogenen Tieres schwierig umzusetzen ist.

              Wenn du der Behörde die sachkundige Unterbringung nachweisen kannst, stehen die Chancen gut, dass das Tier bei dir eingestellt werden kann.
              Das würde bedeuten, dass du nicht Eigentümer des Tieres bist, dieses nicht veräußern dürftest, nicht damit züchten dürftest, es aber pflegen darfst.
              Je besser du über die Haltungsansprüche des Tieres informiert bist, desto größer sind deine Chancen, das Tier behalten zu dürfen.

              Gruß Ingo V.
              Genau so in etwa hab ich mir das gedacht, nur nicht die treffenden Worte gefunden...

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