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Chamäleon vom Natron Valley, Ägypten

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  • Chamäleon vom Natron Valley, Ägypten

    Hallo zusammen,

    weiß jemand mehr über Chamäleons aus dem Natron Valley in Ägypten?
    Zu wissen zu welcher Art dieses Chamäleon gehört würde mir schon reichen, dann kann ich mir die Infos selber zusammen suchen.

    Ich würde dem Ägypter, der das Chamäleon nun bei sich zu Hause hat, gerne ein paar Infos zukommen lassen, was die artgerechte Haltung angeht. Leider sind die Fotos recht schlecht. Vielleicht kann ja trotzdem jemand was dazu sagen.

    Vielen Dank im Voraus!
    Angehängte Dateien

  • #2
    Hallo,

    wie wär's mit Chamaeleo africanus?

    Viele Grüße Thomas
    www.terragraphie.de

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    • #3
      Wie? So einfach ist das?
      Ich hätte gedacht, dass es noch diverse Untergruppen gibt.

      Vielen Dank, Thomas!

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      • #4
        Soo einfach?
        Also ich meine, einen kleinen Occipitallappen zu sehen und bin daher für Chamaeleo chameleon.
        Nico wirds endgültig klären können.

        Viele Grüße

        Ingo
        Zuletzt geändert von Ingo; 23.12.2011, 19:20.
        Kober? Ach der mit den Viechern!




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        • #5
          Hallo,

          ich tippe ebenfalls auf Chamaeleo chamaeleon.

          viele Grüße
          Uwe Starke Huber

          Kommentar


          • #6
            Nochmals herzlichen Dank, Uwe und Ingo, und frohe Weihnachten!

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            • #7
              Folgendes habe ich bei meiner Suche zu Chamaeleo chamaeleon gefunden:

              DIE NACH DEUTSCHEM RECHT GESCHÜTZTEN REPTILIEN- UND AMPHIBIENARTEN

              Chamaeleo chamaeleon
              Deutscher Name: Europäisches Chamäleon

              Die Art genießt als Anhang-A-Art der europäischen Artenschutzverordnung den höchsten Schutzstatus. Das bedeutet, dass Chamaeleo chamaeleon nicht ohne Genehmigung gehalten werden darf. Das Tier darf ohne Genehmigung der zuständigen Landesbehörde auch nicht an einen anderen Standort gebracht werden. Darüber hinaus besteht für Wildexemplare ein Schaustellungs- und Vermarktungsverbot.
              Für Nachzuchttiere gelten die gleichen Vorschriften, jedoch ist eine Aufhebung des Vermarktungsverbotes durch die zuständige Landesbehörde möglich. Als Genehmigung für eine Vermarktung sollte eine sogenannte 'Züchterbescheinigung' beantragt werden. Mit dieser Genehmigung können Anhang-A-Nachzuchttiere - ohne weitere behördliche Genehmigung - durch den jeweiligen Inhaber innerhalb der EU gehandelt werden. Details zur Anerkennung als Nachzucht.


              Weil ich die Art nicht zuordnen konnte, wusste ich nichts davon.
              Nun würde ich natürlich den Herrn gerne überzeugen das Tier wieder zurück zu setzen! Kann mir jemand sagen, wo ich den Artenschutztext auf (gutem) englisch finden kann? Meine google Suche hat leider nichts ergeben. In Ägypten wird das Gesetz zwar niemanden jucken, aber vielleicht kann ich an sein Gewissen appelieren.

              Danke!

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              • #8
                Vor Allem ist Ägypten nicht unbedingt in Europa

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                • #9
                  Hallo,

                  falls dein Bekannter das Chamäleon aus der Natur entnommen hat, sollte er es wieder dahin zurückbringen wo er es her hat!!!

                  Weihnachtliche Grüße
                  Florian

                  Kommentar


                  • #10
                    Und jetzt erklär du das bitteschön mal nem Ägypter

                    Liebe Grüße
                    Robin

                    Kommentar


                    • #11
                      Hallo,

                      auch da soll es Leute mit Hirn geben!!! Versuchen kann man es zumindest.

                      Mfg Florian

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                      • #12
                        Zitat von Flo2611 Beitrag anzeigen
                        Hallo,
                        falls dein Bekannter das Chamäleon aus der Natur entnommen hat, sollte er es wieder dahin zurückbringen wo er es her hat!!!
                        Weihnachtliche Grüße
                        Florian
                        Hi Florian,
                        genau das will ich machen. Erst dachte ich ich versorge ihn zumindest mit Grundinformationen, damit es das Chamäleon dort gut hat. Weil ich dann aber gesehen habe das diese Art geschützt ist, versuche ich ihn zu überzeugen das Tier wieder zurück zu bringen.
                        Mein Kommentar wurde allerdings bereits wieder von ihm gelöscht... Ich bleib aber am Ball.

                        Weihnachtliche Grüße und ein schönes Fest!
                        Britta

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                        • #13
                          Hey, auch ich schaffe es mal wieder hier reinzugucken...

                          Im Wadi Natrun gibt es soviele Chamäleons (alle Chamaeleo chamaeleon), die auch dort sehr an die Landwirtschaft gebunden sind, dass das es eher positiv zu bewerten ist, dass ein Ägypter sich so dafür interessiert, die Tiere zu pflegen. Nur was wir kennen und wir uns dann dafür interessieren, können wir auch schützen!

                          Aber er darf sich gerne bei mir melden und ich versuche ihm die besten Tips für die Haltung und Zucht der Natrun-Chamäleons zu geben... Immerhin haben wir die von diesem Fundort sogar in Deutschland bis in die 2. Generation geschafft :-) Wo wohnt er denn? Denn von Cairo wird er sicherlich nciht nochmal ins Wadi Natrun fahren udn wird es in eine fremde Population aussetzen...

                          beste Grüsse
                          Nicolá
                          seit über 16 Jahren der Herpetologie verfallen (mehr darfs ja nicht sein, wenn man erst 17 ist )

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