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    Hallo meine lieben,


    ich habe ein Problem bei dem man mir helfen kann.
    Ich habe seit dem letzten Sonntag ein Jemenchamäleon aufgenommen. Bin der 3te oder 4te Besitzer dieses Tieres. Die ersten wollten es angeblich nicht mehr haben und der letzte konnte es nicht mehr behalten wegen Katzen im Haushalt. Hat mich gefragt ob ich es haben wolle. Nach dem ich gesehen habe das dringend Änderungsbedarf an dem Terrarium besteht hab ich es einfach schnell mit genommen.


    Wie ihr euch vorstellen könnt hab ich jetzt so das eine oder andere Problem. Das eine leichter das eine schwerer zu lösen.


    Gleich am darauf folgenden Montag ab ins Regierungspräsidium um „dumme“ Fragen zu stellen. Darunter auch Meldepflicht und Herkunftsnachweis. Laut „erfahrene“ Reptilienhalter aus meiner Arbeit wird nichts von beidem benötigt. Tja im Präsidium wurde ich dann richtig aufgeklärt das noch beides vorhanden sein sollte. In dem Gespräch mit dem Herrn ist das Wort Schenkungsnachweis (oder ähnlich) genannt worden. Das bedeutet das ich eigentlich nur beweisen muss woher ICH es bekommen habe. Dies soll angeblich als Herkunftsnachweis gleicher maßen gelten.


    Meine Frage ist nun stimmt das oder ist das nur eine „verarsche“ um mich und meinen Vorbesitzer dran zu bekommen?


    Ich will es ja melden und machen was verlangt wird doch habe keine Lust das es wegkommt bzw. Zahlen darf. Im Internet ist nicht wirklich was zu finden.



    PS: Tier ist Laut Arzt gesund und munter und der Umbau ist auch im Gange. Nur geht das Umbauen doch etwas schleppend da mein Chamäleon leicht verärgert von mir ist seit dem Arztbesuch.

  • #2
    Das Tier muss in jedem Fall bei der Naturschutzbehörde gemeldet werden! Normaler weise mit einem Herkunftsnachweis. Zu einem Schenkungsnachweis kann ich nichts sagen, da werden sich sicher nochmal die Fachmänner zu Wort melden.

    Hast du das Tier etwa beim Umbau im Terrarium? Die Tiere sind sehr stressempfindlich!
    Hast du schon irgendwelche Erfahrungen in der Chamäleonhaltung und schon Fachlektüre gesichtet?

    LG

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    • #3
      Servus,

      Fachlektüre ist vorhanden und wird weiter studiert. Die Foren liefern auch genug Informationen.

      Ich wurde vor 2 Wochen gefragt ob ich das Tier haben wolle, darauf hin ab ins Internet und Infos besorgt. 1 Woche später hab ich das Terrarium erblickt. Bei mir daheim erst mal Die Lampen im Terrarium entfernt und eine Beregnungsanlage angebracht. Die nächste Reptilienbörse ist auch bald dann kommt ein größeres Terrarium mit neuem Innenausbau. Das DGHT Forum hat mir an vielen Beispielen gezeigt wie ein Terrarium aus zu sehen hat bzw. wie es nicht sein sollte.


      Lektüren:


      Chamäleons ISBN 978-3-8001-5088-5
      Chamäleons Bunte Juwelen der Natur ISBN 3-930612-02-X
      Chamäleons Ihr Hobby ISBN 3-933 646-34-0
      Das Jemenchamäleon ISBN 9378-3-937285-85-6




      Vor dem Arztbesuch hat er mich nur beobachtet was ich da genau mach ohne das er anstalten gemacht hat. Wenn ich jetzt das Terrarium von Kot befreien will kommt er mit Hell leuchtetet Farben auf mich zu. Nach dem was ich gelesen hab denke ich nicht das er von mir gestreichelt werden will. Aber laut Aussage vom Arzt soll es sich wieder legen das Verhalten wenn ich ihn etwas ihn ruhe lasse.

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      • #4
        Hallo,

        als derzeitiger Besitzer des Chamäleons bist du in der Pflicht zu belegen, dass dein Besitz legal ist. Grundsätzlich müsstest du den Weg des Tieres vom Schlupf, bzw. legalen Einfuhr nach Dtschl. bis zu dir belegen.
        Ich denke nicht, dass der Nachweis der Schenkung ausreichen wird. Die Frage ist nur, ob das RP dann selbst weiter nachforscht (wozu ihrerseits keine Verpflichtung besteht) oder von dir weitergehende Nachweise fordert.

        mfG

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        • #5
          Zitat von Zecleno Beitrag anzeigen
          Wenn ich jetzt das Terrarium von Kot befreien will kommt er mit Hell leuchtetet Farben auf mich zu. Nach dem was ich gelesen hab denke ich nicht das er von mir gestreichelt werden will. Aber laut Aussage vom Arzt soll es sich wieder legen das Verhalten wenn ich ihn etwas ihn ruhe lasse.
          Servus,
          er will nur dein bestes; FUTTER!!!
          Der Vorbesitzer muss das Tier doch auch gemeldet haben, hat er doch, oder?

          Mfg Florian

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          • #6
            Lieber Zecleno,

            unabhängig davon, ob das Tier nun gekauft, geschenkt, oder sonstwie errorben wurde, erfordert das Meldeprozedere eines artgeschützten Tieres nun einmal einen Herkunftsnachweis. Kein Problem eigentlich.
            Also Vorbesitzer um eine entsprechende Bescheinigung bitten, und Erwerb des Tieres ordnungsgemäß bei der zuständigen Behörde anzeigen.

            P.
            curiosity killed the cat

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            • #7
              Hiho.


              Also mir ist ja klar das ich es Anmelden muss. Ich werde es auch Anmelden. Das geht auch "ohne" Herkunftsnachweis. Das bedeutet nur für mich das ich dann nicht mehr der Eigentümer bin und es (hoffentlich )zur Pflege, bis das Präsidium entschieden hat was damit passiert, behalten darf. Oder ich bekomme es abgenommen.(bitte berichtigt mich wenn ich da was falsch verstanden habe)



              Was mich mich interessiert ob es so was wie eine Schenkungsurkunde /Schenkungnachweis / oder was auch immer in dieser Richtung gibt. Oder ob der mir vom Amt „Schrott“ erzählt hat.

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              • #8
                Hi,
                ich habe mal deinen Begriff Schenkungsurkunde in Verbindung mit Reptilien gegoogelt!
                In einem Schildkrötenforum wird ähnliches diskutiert, nur geht es dabei um ENZ!
                Da kann der Verschenker halt (bzw. muss) selbst Papiere ausstellen. Aber es gilt halt auch: Wer ein Tier hält - auch vorübergehend, muss dessen Legalität auch nachweisen können.
                Bei guten / rechtssicheren Reptileipflegestellen hast du mindestens eine Kopie der Cites/Meldung, ... abzugeben für die Pflegedauer...
                Einziger möglicher Weg ist die "Abgabe des illegalen Tieres" asn Amt in der Hoffnung, dass man es weiter pflegen darf..., darf meines Wissens nach aber nicht gezüchtet werden!?

                Deshalb ist es so wichtig, sich vor Anschaffung über die Bedingungen (auch rechtlich) zu informieren...

                Versuch den erst-Besitzer bzw. Händler rauszubekommen, der Händler kann u. U. eine Kopie bzw. seine Buchnummer raussuchen, damit wäre dann wieder eine Grundlage geschaffen

                Viel Streß wirds ziemlich sicher
                Viel Erfolg
                Monty

                PS: Manche Dinge, wie Bundesland-spezifische Auslegungen einzelne (Nelde-)bestimmungen (hier in Nds. ziemlich rigide!)
                ≈≈≈≈≈≈≈≈≈O<

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                • #9
                  Hi,

                  hatte der letzte Besitzer das Tier nicht angemeldet? Falls doch, muss er es nur abmelden und Dich als neuen Besitzer angeben. Du meldest das Tier dann einfach normal bei der entsprechenden Behörde an.

                  Der Vorbesitzer soll Dir einen Beleg als Beweis der Übergabe ausstellen. Auf diesem Formular seinen Namen und Adresse eintragen, Deinen Namen u. Adresse, Art des Tieres u. Alter. Eigentlich sollte dies reichen.

                  LG Bianka

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                  • #10
                    Hiho,

                    wie oben schon beschrieben bin ich der 4te Besitzer des Tieres und nein mein direkter Vorbesitzer hatte es nicht Angemeldet. Doch bin ich dran Papiere zu bekommen für das Chamäleion.

                    Nun da ich aber noch keine Papiere habe muss ich davon ausgehen das ich keine bekomme. Falls es sich ändert und es noch welche gibt bin ich Glücklich und alle Probleme sind behoben.

                    Das ist im Augenblick mein Stand. Das ist der Grund warum ich mich nach alternativen Lösungsmöglichkeiten umschaue. Zur Not muss ich in den Sauren Apfel beissen.

                    Ach und bei mir gilt die Hessischegesetzgebung.

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                    • #11
                      Zitat von Zecleno Beitrag anzeigen
                      Ach und bei mir gilt die Hessischegesetzgebung.
                      Ach ja, sind ja auch sogefährlichdieseViecherwennmanzuvielaufeinmaldavonisst.
                      curiosity killed the cat

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                      • #12
                        Ich hatte auch mal einen ähnlichen Fall, dass mir ein Zooverkäufer keinen Herkunftsnachweis für mein Jemenchamäleon geben wollte. Nachdem ich den Fall bei der zuständigen Naturschutzbehörde geschildert habe, sind sie dem Fall nachgegangen und ich konnte mir meine Papiere beim Verkäufer abholen. Dieser war sehr angesäuert und garnicht erfreut mich zu sehen, aber da muss man halt durch.

                        LG

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