Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Phelsuma grandis, wie steht es mit der Meldepflicht?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Phelsuma grandis, wie steht es mit der Meldepflicht?

    Hallo und Guten Tag,

    ich bin schon länge registriert und lese meist nur mit. Ich bin 55 Jahre und schon immer aquaristisch, herpetologisch interessiert und auch aktiv.

    Ich habe ein Phelsuma grandis Paar (keine Geschwister), die Herkunftsnachweise für die beiden habe ich natürlich.
    Eine Zucht war nie geplant, neulich sah ich etwas Grünes am Boden und ja, es war ein Jungtier ohne Schwanz auf der Flucht vor seiner Mutter.
    Natürlich habe ich ihn erstmal gerettet, zusehen wir er gefressen wird haben wir nicht können.
    Eine Woche später habe ich das zweite Jungtier ebenfalls noch bergen können. Nummer 2 war komplett mit Schwanz.
    Die Kleinen wachsen schnell fressen gut und entwickeln sich prächtig, ich hänge euch mal ein Foto an. AUfegzogen werden die beiden in extra Terras, zunächst in einem 20er Würfel und aktuell in einem 30er Würfel............
    Die Eltern wohnen in einem 90x60x150 Luxusterra :-)
    Dei beiden muss ich natürlich abgeben, sonst ist irgendwaan die Wohnung voll.........
    Was muss ich jetzt beachten? Muss ich die beiden beim RP anmelden oder reicht das Ausfüllen eines Herkunftnachweis für den späteren Eigentümer?
    Könnt ihr mir da bitte weiterhelfen, ich möchte an dieser Stelle nicht falsch machen.

    beste Grüße und Danke im Voraus

    Frank
    Angehängte Dateien

  • #2
    Moin Frank
    Sie sind nicht mehr meldepflichtig. Die Herkunft musst Du aber nachweisen. Du hast ja die Herkunftsnachweise, wie Du geschrieben hast.
    Gruß Heinz

    Kommentar


    • #3
      Falsch. Phelsuma grandis ist meldepflichtig. Phelsuma madagascariensis grandis allerdings nicht. Kein Scherz...
      Jetzt mach was draus
      Kober? Ach der mit den Viechern!




      Kommentar


      • #4
        Oh Ingo, nun geht das wieder los. Also doch zu 100 % ? Keiner weiss genau was nun ist, oder?
        Gruß Heinz

        Kommentar


        • #5
          Habe eben noch mal das gefunden http://www.ig-phelsuma.de/schutzstatus/

          Kommentar


          • #6
            Ich hatte längere Zeit recherchiert...und das war das Ergebnsi
            Kober? Ach der mit den Viechern!




            Kommentar


            • #7
              O.K., das heisst Mailanfrage an das RP zur genauen Klärung? So steht es ja im letzten Satz des Textes der IG-Phelsuma. Diesen Text kannte ich.

              Vielen Dank

              Frank

              Kommentar


              • #8
                Danke Ingo.

                Kommentar


                • #9
                  Hallo und guten Morgen,

                  nach Auskunft des RP Darmstadt besteht keine Meldepflicht. Die Herkunftsnachweise der Elterntiere müssen vorhanden sein und bei Abgabe der Jungtiere müssen für diese jeweils Herkunftsnachweise erstellt werden.

                  Das nur zur Information.

                  Gruß Frank

                  Kommentar


                  • #10
                    Nach Auskunft des RP Darmstadt besteht Meldepflicht, da die Art nach der Revision als P. grandis nicht mehr der Ausnahme unterliegt.
                    Auskunftgeber: Torsten Weis, RP Darmstadt. Soweit bin ich jedenfalls mit denen gekommen. Zeit der Auskunft: Sommer 2017

                    Das nur zur Information

                    Viele Grüße
                    Ingo
                    Kober? Ach der mit den Viechern!




                    Kommentar


                    • #11
                      Hallo Ingo,

                      das mag sein, meine Antwort per Mail ist von letzter Woche.Hab ich mir ausgedruckt und ist in meinem Ordner mit den Herkunftsnachweisen.
                      Ich würde es ja gerne hochladen aber die Software mag keine .pdf.

                      Deshalb hier der Text:

                      KOPIE Anfang

                      Sehr geehrter Herr Unger,

                      durch einen Zuständigkeitswechsel bin ich für Sie zuständig, daher antworte ich Ihnen auf Ihre Nachricht. Künftig können Sie sich in allen Belangen gerne an mich wenden.

                      Phelsuma grandis unterliegen nicht der Meldepflicht, aber sehr wohl der Nachweispflicht.
                      Dies bedeutet, dass Sie, auf unser Verlangen hin, einen Herkunftsnachweis der Tiere vorzulegen haben, und dass Sie selbstverständlich beim Verkauf dieser Tiere ebenso einen Herkunftsnachweis den neuen Besitzern mitzugeben haben.
                      Bei uns melden müssen Sie die Tiere nicht zwingend, Sie können dies aber machen, wenn Sie möchten.
                      Falls einmal eine artenschutzrechtliche Kontrolle bei Ihnen anstehen sollte, sollten Sie die Papiere aller Tiere auf zur Hand haben und uns ohne Weiteres vorlegen können.


                      Mit freundlichen Grüßen


                      KOPIE Ende

                      Frank
                      Zuletzt geändert von Fluthecrank; 03.07.2018, 19:35.

                      Kommentar


                      • #12
                        "Sehr geehrter Herr Kober,

                        nach Rücksprache mit dem Bundesamt für Naturschutz ist es tatsächlich so, dass die „neue“ Art Phelsuma grandis meldepflichtig ist, weil sie nicht explizit in Anlage 5 zur BArtSchV aufgeführt ist (warum Anlage 5 nicht geändert wurde, konnte mir niemand beantworten).

                        Mit freundlichen Grüßen
                        Im Auftrag
                        XXXXX

                        Dezernat V 51.1 - Landwirtschaft, Fischerei und internationaler Artenschutz
                        Regierungspräsidium Darmstadt
                        Luisenplatz 2
                        64283 Darmstadt"

                        Kober? Ach der mit den Viechern!




                        Kommentar


                        • #13
                          Hi Ingo,

                          was willst Du mir damit jetzt sagen? Vielleicht gibt es Auslegungsspielräume? Keine Ahnung? Ich verfahre jetzt nach dem Hinweis im Mail an mich. Damit bin ich safe.

                          Gruß Frank

                          Kommentar


                          • #14
                            Zitat von Fluthecrank Beitrag anzeigen
                            was willst Du mir damit jetzt sagen? Vielleicht gibt es Auslegungsspielräume?
                            Was Ingo damit sagen wollte, hat er bereits auf den Punkt gebracht:

                            "Phelsuma grandis ist meldepflichtig. Phelsuma madagascariensis grandis allerdings nicht"

                            Das geht so auch aus dem Link von dilepis hervor. Dort bitte die beiden letzten Absätze beachten, ebenso folgende Passage aus Ingo's Beitrag von 20:04.

                            "nach Rücksprache mit dem Bundesamt für Naturschutz ist es tatsächlich so, dass die „neue“ Art Phelsuma grandis meldepflichtig ist, weil sie nicht explizit in Anlage 5 zur BArtSchV aufgeführt ist (warum Anlage 5 nicht geändert wurde, konnte mir niemand beantworten)."

                            Obwohl Phelsuma grandis und Phelsuma madagascariensis grandis identisch sind, ist Phelsuma grandis als aktuell anerkannter wissenschaftlicher Name trotzdem nicht und vor allem nicht automatisch von der Meldepflicht ausgenommen.

                            Ob jemand "safe" ist, ist wohl abhängig von der zuständigen Behörde. Sichere die an Dich gerichtete Nachricht. Ob der Verkauf von Jungtieren in andere Bundesländer, Landkreise, Zuständigkeitsbereiche oder wie auch immer ebenso "safe" ist? Was ist denn, wenn die Behörde des Käufers Deiner NZ die Sache anders sieht, gemeldete Elterntiere voraussetzt, und das auch prüft?

                            Kommentar


                            • #15
                              Ich habe die Nachricht und diese hebe ich auf.

                              Gruß Frank

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X