Hallo miteinander, ist es möglich, einen himmelblauen Zwergtaggecko im Terraium zu halten ? Wenn ja, bitte ich um die Parameter.
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Terrariumhaltung himmelblauer Zwergtaggecko
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Du meinst Lygodactylus williamsi?
habe hier eine Infoseite gefunden:
https://www.zwerggeckos.info/lygodactylus-williamsi/
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Zitat von Frosch & Co. Beitrag anzeigenHallo miteinander, ist es moeglich, einen himmelblauen Zwergtaggecko im Terraium zu halten ? Wenn ja, bitte ich um die Parameter.
Falls du auf ein Tier hoffst, welches auch mal rausgenommen werden kann, muss ich dich gleich vorab enttaeuschen. Die kleinen sind sehr scheu und werden immer fluechten wenn es geht. Nicht selten wird dabei der Schwanz abgeworfen (selbst schon passiert).
Sollte das dein erstes Terrarientier sein, rate ich dir davon ab. Versuche dich lieber erst an verschiedenen Phelsumen-Arten. Die verhalten sich aehnlich aber sind wesentlich "stabiler" und verkraften Haltungsfehler schon eher als ein L. williamsi wenn man das so sagen kann.
Weitere Infos zur Haltung von Taggeckos wie Lygodactylus williamsi oder Phelsumen findest du auch hier: Das Haustierportal: Taggeckos (haustier-berater.de)
Das sollte aber niemals deine einzige Wissensgrundlage fuer Taggeckos bleiben!
MfG
Jannik
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Na ja, die Art wird viel gehalten und zum Glück auch vermehrt. In Kürze zusammengefasst findest Du alles wichtige in diesem Büchlein
https://www.amazon.de/T%C3%BCrkisbla...5&gad_source=1
Das sollte Dir die relevante Information schon wert sein.
Die Haltung ist nicht schwer, braucht aber durchaus Aufmerksamkeit und die Bereitschaft, sich dauerhaft mit mehreren Kleinarthropdenarten als Futterquelle zu befassen.
Seit 2014 steht die Art unter Anhang B des WA und ist damit melde- und nachweispflichtig. Aber CITES Papiere brauchst Du nicht!Zuletzt geändert von Ingo; 12.09.2024, 20:51.Kober? Ach der mit den Viechern!
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Zitat von Ingo Beitrag anzeigenSeit 2014 steht die Art unter Anhang B des WA und ist damit melde- und nachweispflichtig. Aber CITES Papiere brauchst Du nicht!
MfG
Jannik
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Oh, mea Culpa, Du hast recht!
Seit 2016 ist L. williamsi unter Anhang 1 gelistet. Diese Hochstufung habe ich tatsächlich verpasst, da ich die Art nur bis 2015 gepflegt habe.
Für Anhang 1 Tiere braucht es in der Tat ein Dokument, das salopp CITES genannt wird, de facto aber eine Ausnahmegenehmigung vom Vermarkungsverbot ist.
Da steht aber nirgendwo CITES drauf Zusätzlich bedarf es bei nicht kennzeichnungsfähigen Arten - wie L. williamsi- einer Fotodokumentation um die Identität nachprüfbar zu machen.
Viele Grüße
IngoKober? Ach der mit den Viechern!
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Zitat von Ingo Beitrag anzeigenDa steht aber nirgendwo CITES drauf Zusaetzlich bedarf es bei nicht kennzeichnungsfaehigen Arten - wie L. williamsi- einer Fotodokumentation um die Identitaet nachpruefbar zu machen.
Da bin ich wohl dem Mandela-Effekt zum Opfer gefallen.
Aber zum Glueck hat es sich aufgeklaert.
MfG
Jannik
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