Hallo
Für Tiere die sich schon im Bestand befinden bedeutet dies, dass man den legalen Erwerb bei seiner Unteren Naturschutzbehörde bzw. Regierungspräsidium nachweisen muss. Dies geschieht z.B. durch Rechnungen etc.. Oft wird man diese aber nicht mehr haben oder überhaupt nicht erst besessen haben. In einem solchen Fall sind die Ämter darauf angewiesen (bzw. Du) dass man die glaubt. Das Prozedere ist also ähnlich dem für Tiere die auch schon vor dem Existieren des WA im eigenen Besitz waren.
@ Nicola: Habe schon vor etwas längerer Zeit wegen Exportquoten angefragt. Hast Du nähere Infos. Die Infos, die ich hab sind so unglaublich, dass ich mir kaum vorstellen kann, dass sie stimmen. (Danach läge die Quote für U. henkeli z.B. zwischen bei 0-25 Tieren; wäre sehr wenig).
Gruß Patrick
Für Tiere die sich schon im Bestand befinden bedeutet dies, dass man den legalen Erwerb bei seiner Unteren Naturschutzbehörde bzw. Regierungspräsidium nachweisen muss. Dies geschieht z.B. durch Rechnungen etc.. Oft wird man diese aber nicht mehr haben oder überhaupt nicht erst besessen haben. In einem solchen Fall sind die Ämter darauf angewiesen (bzw. Du) dass man die glaubt. Das Prozedere ist also ähnlich dem für Tiere die auch schon vor dem Existieren des WA im eigenen Besitz waren.
@ Nicola: Habe schon vor etwas längerer Zeit wegen Exportquoten angefragt. Hast Du nähere Infos. Die Infos, die ich hab sind so unglaublich, dass ich mir kaum vorstellen kann, dass sie stimmen. (Danach läge die Quote für U. henkeli z.B. zwischen bei 0-25 Tieren; wäre sehr wenig).
Gruß Patrick
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