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keine Meldepflicht = kein Schutzstatus??

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  • keine Meldepflicht = kein Schutzstatus??

    Hallo,

    bin gerade dabei Etiketten für Hamm vorzubereiten. Da werde ich unter anderem sowohl Ph. laticauda als auch Ph. mad. grandis verkaufen. Nun muss ich ja die Behälter etikettieren und bin auf ein Problem gestoßen.

    Diese beiden Arten sind ja nicht mehr Meldepflichtig - aber genießen sie deshalb keinen Schutzstatus mehr? NOrmalerweise steht ja auf den Etiketten sowas wie: Schutstatus WA II - oder BArtSch Anh. B oder eben kein Schutzstatus.

    Was gehört denn nun aufs Etikett???

    So und nun extra für die Meckerer: Das ist kein Tierangebot - Tiere sind eh schon reserviert - mir gehts wirklich nur um die korrekte Beschriftung.

    Liebe Grüße, Flocke
    DGHT-AG Einsteiger- und Jugendarbeit

  • #2
    Re: keine Meldepflicht = kein Schutzstatus??

    Hi Flocke,

    so wie ich das verstanden hab ändert das weder was am Schutzstatus, noch an den Aus und Einführbestimmungen sondern nur an dem an und abmelden auf dem Amt.
    Lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.


    schönen Gruss
    Dirk

    PS: was machen die Paddeldinger?

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    • #3
      Re: keine Meldepflicht = kein Schutzstatus??

      Wenn man auf der DGHT-Homepage oben rechts nach dem Schutzstatus sucht, bekommt man folgendes zu lesen:
      DIE NACH DEUTSCHEM RECHT GESCHÜTZTEN REPTILIEN- UND AMPHIBIENARTEN
      Phelsuma laticauda
      Deutscher Name: Goldstaub-Taggecko
      Als Anhang-B-Art der europäischen Artenschutzverordnung darf Phelsuma laticauda ohne Genehmigung gehalten werden, ist jedoch nach der Bundesartenschutzverordnung gegenüber der zuständigen Landesbehörde meldepflichtig. Auch Bestandsveränderungen, wie Zugänge oder Abgänge, sind sofort zu melden.
      Darüber hinaus kann die zuständige Landesbehörde verlangen, dass der rechtmäßige Erwerb der Tiere nachgewiesen wird. Es gilt hierbei der Grundsatz der freien Beweisführung. Deshalb sollten sämtliche Belege über den Erwerb aufgehoben werden: Einfuhrdokumente, Vorlagebescheinigungen, behördliche Meldebestätigungen und CITES-Bescheinigungen können als Nachweis dienen. Auch Bescheinigungen des Züchters/Verkäufers können als Nachweis herangezogen werden. Sie sollten - wie auch Kaufbelege, Schenkungs- oder Tauschbelege - möglichst viele eindeutige Angaben enthalten:
      Deutscher und wissenschaftlicher Artname
      Geburtsdatum
      Geschlecht des Tieres (wenn erkennbar)
      Name und Anschrift des Züchters
      Angaben zu den Aufzeichnungsdokumenten beim Züchter ("Zuchtbuch")
      Angaben zu den Elterntieren
      Bei Importtieren: Hinweise zur Einfuhrgenehmigung wie Genehmigungsnummer, Datum der Einfuhr und Ursprungsland des Tieres
      Belege, die nur den Kauf eines Amphibiums/Reptils ausweisen oder nicht ausführlich genug erscheinen, sollten nicht akzeptiert werden. Sollten Behörden unzumutbare Forderungen für den Nachweis stellen, kann auch Widerspruch eingelegt werden. Schließlich ist es nicht möglich, jegliche Belege, die nicht von Behörden ausgestellt wurden, notariell bestätigen zu lassen.
      Wenn Sie Exemplare von Phelsuma laticauda importieren oder exportieren möchten, gelten besondere Bestimmungen.

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      • #4
        Re: keine Meldepflicht = kein Schutzstatus??

        @Pingo:
        Und wenn man auf dem neusten Stand wäre , wüsste man das P.laticauda und P.mad.grandis von der Meldepflicht seit Anfang 2005 ausgenommen sind.
        Die Angaben auf der DGHT Hauptseite sind nicht mehr die Aktuellsten......

        @Flocke:
        Ich habe das genauso wie Dirk verstanden.Der Schutzstatus bleibt in jedem Fall erhalten , nur die Meldepflicht beim Amt entfällt.Ich würde es einfach mit auf die Etiketten schreiben , und ebenfalls einen Herkunftsnachweis für die Tiere dazugeben.So ist auch der Käufer auf der sicheren seite (falls mal wieder son Amtsdepp meint er wüsste es besser )

        gruß
        Timo

        [[ggg]Editiert von Timo Plochowietz am 09-03-2005 um 13:02 GMT[/ggg]]
        Polychrotidae,Gekkonidae und diverse Evertebraten

        DGHT-AG Einsteiger- und Jugendarbeit
        http://www.teratolepis.de
        http://www.saumfinger.de

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        • #5
          Re: keine Meldepflicht = kein Schutzstatus??

          hmmm naja werds wohl doch besser dazuschreiben........... verwirrend ist es allemal so........... naja vielen Dank aber trotzdem.

          @ Dirk,
          die Paddeldinger futtern, wachsen und paddeln *ggg* sind übrigens entgegen aller unkenrufe alle geschlüpft - keine Ausfälle bisher *freu*

          Liebe Grüße, Flocke
          DGHT-AG Einsteiger- und Jugendarbeit

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          • #6
            Re: keine Meldepflicht = kein Schutzstatus??

            Der Schutzstatus bleibt erhalten!

            Wer es genau wissen will:

            http://www.s2you.com/wisia/

            Bis dann
            Ralf

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