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Meldepflicht Phelsuma madagascariensis grandis

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  • Meldepflicht Phelsuma madagascariensis grandis

    Hallo
    Habe 2 männliche madagaskar taggeckos , welche ich natürlich getrennt halte, über Nachbarn bezogen. Habe mich informiert und festgestellt, daß diese dem Anhang-B Artenschutzgesetz unterliegen, also Meldpflichtig sind. Was muß ich tun, wo finde ich eventuell Formulare???

  • #2
    Re: Meldepflicht Phelsuma madagascariensis grandis

    http://www.dghtserver.de/foren/viewtopic.php?TopicID=32019

    Kommentar


    • #3
      Re: Re: Meldepflicht Phelsuma madagascariensis grandis

      Danke, alles klar.
      Männliche Taggeckos bekriegen sich förmlich, deshalb sind sie in zwei unterschiedlichen Terrarien gehalten, hoffe bald adulte weibchen zu bekommen.

      [[ggg]Editiert von Nimbin1977 am 16-05-2005 um 20:59 GMT[/ggg]]

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      • #4
        Hallo,

        Phelsuma madagascariensis
        Deutscher Name: Madagaskar-Taggecko
        Diese Anhang-B-Art der europäischen Artenschutzverordnung darf ohne Genehmigung gehalten werden und ist nach der Bundesartenschutzverordnung gegenüber der zuständigen Landesbehörde - abweichend von den meisten anderen Anhang B-Arten - nicht meldepflichtig. Bestandsveränderungen, wie Zugänge oder Abgänge, müssen demnach auch nicht gemeldet werden.
        Die zuständige Landesbehörde kann verlangen, dass der rechtmäßige Erwerb der Tiere nachgewiesen wird. Es gilt hierbei der Grundsatz der freien Beweisführung. Deshalb sollten sämtliche Belege über den Erwerb aufgehoben werden: Einfuhrdokumente, Vorlagebescheinigungen, behördliche Meldebestätigungen und CITES-Bescheinigungen können als Nachweis dienen. Auch Bescheinigungen des Züchters/Verkäufers können als Nachweis herangezogen werden. Sie sollten - wie auch Kaufbelege, Schenkungs- oder Tauschbelege - möglichst viele eindeutige Angaben enthalten:
        • Deutscher und wissenschaftlicher Artname
        • Geburtsdatum
        • Geschlecht des Tieres (wenn erkennbar)
        • Name und Anschrift des Züchters
        • Angaben zu den Aufzeichnungsdokumenten beim Züchter ("Zuchtbuch")
        • Angaben zu den Elterntieren
        • Bei Importtieren: Hinweise zur Einfuhrgenehmigung wie Genehmigungsnummer, Datum der Einfuhr und Ursprungsland des Tieres
        Belege, die nur den Kauf eines Amphibiums/Reptils ausweisen oder nicht ausführlich genug erscheinen, sollten nicht akzeptiert werden. Sollten Behörden unzumutbare Forderungen für den Nachweis stellen, kann auch Widerspruch eingelegt werden. Schließlich ist es nicht möglich, jegliche Belege, die nicht von Behörden ausgestellt wurden, notariell bestätigen zu lassen.
        Wenn Sie Exemplare von Phelsuma madagascariensis importieren oder exportieren möchten, gelten besondere Bestimmungen.

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