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Gekko Gecko (Tokeh) mit Bartagamen vergesellschaften?

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  • #31
    http://www.bna-ev.de/bna_inhalt/gese...eptilien_d.htm

    Abschnitt III - dann kannst du es dir selber ausrechnen.

    Und was das Anschwärzen samt Stasi angeht, ich denke da solltet ihr noch mal ein wenig in euch gehen.
    Es ist was anderes, meinem Nachbarn auf den Sack zu fallen um ihn beim falschen Mülltrennen zu erwischen oder irgendwem aus ner Laune der Bösartigkeit heraus mit falschen Beschuldigungen die Polizei auf den Hals zu hetzen.
    Man muss auch niemandem direkt mit der Staatsgewalt kommen, wenn es sich anders lösen läßt. Wenn sich ein Händler nicht an die geltenden Auflagen hält, hat er sein Elend selbst verschuldet. Das Vet-Amt sollte eh regelmäßig vorbei kommen, so wie das Eichamt oder das Gesundheitsamt beim Metzger. Leider liegen Theorie und Praxis oft weit auseinander und ein gezielter Hinweis an das zuständige Amt kann dann schon mal dafür sorgen, den Turnus zu verkürzen. Hat der Händler sich nix vorzuwerfen kommen die Herren, gucken und gehen wieder - es tut also niemandem weh. Stimmen die Bedingungen nicht, muss der Händler Abhilfe schaffen.

    Wenn man also meint, dass das was net stimmt, kann man zum Hörer greifen und die netten Herren und Damen vom Vet-Amt anrufen, und die Situation schildern. Das hat nix mit Stasi und auch nix mit anschwärzen zu tun sondern eher was mit Verantwortungsgefühl und Rückrat. Sich hinterher vor die Kamers stellen und zum Besten geben, dass man ja schon immer gewußt hat, dass da was im Argen ist, tun leider schon genug.

    Gruß
    Christina

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    • #32
      Zitat von Sascha_R Beitrag anzeigen
      In Deutschland ist es dein gutes Recht jemanden auch dann "anzuschwärzen" auch wenn du garnicht weißt ob er was falsch macht.
      Und genau das ist sehr zum Kotzen. Darüber hinaus kann so etwas auch in übler Nachrede enden. Völlig zu Recht.
      Der richtige Weg liegt darin sich Informationen zu beschaffen, danach zu Handeln.
      Persöhnlich würde ich gegen jeden angehen, der mir versucht zu Unrecht ans Bein zu pissen. Problematischerweise wird solches Verhalten oft den Leuten als "Zivilcourage" ans Herz gelegt.


      My two cents
      ist scheisse, aber hat sich gebess...ach nee.

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      • #33
        Naja,

        laut diesem Schrieb sind die Haltungsbedingungen ja dann gesetzeswidrig, allein wie die Bartagamen oder Schildkröten dort gehalten werden ist schauderlich.

        *seufz* naja ich ruf dann mal Morgen da an ...

        *schluck*.

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        • #34
          Zitat von Massatus Beitrag anzeigen
          Hmmm,

          vielleicht kann man da ja doch mal anrufen ... beim VA ... gibt es dort auch die Möglichkeit Anonym Anzeige zu erstatten bzw die Haltungsbedingungen zu ermahnen?

          Gruß, Massa.
          Schon aus Gründen des Datenschutzes wird das Veterinäramt dem Zoohändler nicht sagen wer da Beschwerde eingereicht hat.

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          • #35
            Joar ... ich ruf Morgen einfach mal beim VA an oder bei dem Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz e.V. ...

            Mal sehen ...

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            • #36
              Zitat von Massatus Beitrag anzeigen
              oder bei dem Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz e.V.
              du könntest auch bei mir anrufen -nur nützt das nix

              ruf beim ZUSTÄNDIGEN Amtsveterinär an !!

              Kommentar


              • #37
                Zitat von Lj-Bü Beitrag anzeigen
                Und genau das ist sehr zum Kotzen. Darüber hinaus kann so etwas auch in übler Nachrede enden. Völlig zu Recht.
                Der richtige Weg liegt darin sich Informationen zu beschaffen, danach zu Handeln.
                Persöhnlich würde ich gegen jeden angehen, der mir versucht zu Unrecht ans Bein zu pissen. Problematischerweise wird solches Verhalten oft den Leuten als "Zivilcourage" ans Herz gelegt.


                My two cents
                Nicht falsch verstehen, das war jetzt sehr überspitzt dargestellt. Sollte heißen dass wenn Hinz und Kunz Anzeige wegen nichts und wieder nichts erstatten können, dann kann man das erst recht wenn es wirkliche Gründe dazu gibt.

                Die Leute von Veterinäramt werden höchstwahrscheinlich sowieso erst mal genauer nachfragen wenn man da nur anruft und einfach nur ein "Zoohändler XY hält seine Tiere falsch" in den Hörer brüllt. Immerhin sind das ja Beschäftigte im ÖD, die bewegen sich nicht freiwillig aus ihren Büros, ich weiß wovon ich da spreche

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                • #38
                  Jo, bin mal gespannt was da dann so abläuft ... bzw wie es abläuft ... ich frag aber trotzdem vorher nach ob sie meinen Namen verwenden werden ... aber wie ich die Wuppertaler kenne, haben die eh 0 Bock ... naja was solls zum wohle der Tiere.

                  Kommentar


                  • #39
                    mich hat so ein alter Schlaumeier gefragt, ob ich denn sowas überhaupt beurteilen könne! Problem ist, daß die allermeisten A-Vets gar keine Ahnung haben und ein gesundes von einem sterbenden, verhungerten Reptil nicht unterscheiden können.....
                    Zuletzt geändert von Amb; 21.02.2007, 20:18.

                    Kommentar


                    • #40
                      Hm, hoffen wir mal dass es der Wuppertaler auf jeden Fall intus hat ...

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                      • #41
                        Zitat von Amb Beitrag anzeigen
                        mich hat so ein alter Schlaumeier gefragt, ob ich denn sowas überhaupt beurteilen könne! Problem ist, daß die allermeisten A-Vets gar keine Ahnung haben und ein gesundes von einem sterbenden, verhungerten Reptil nicht unterscheiden können.....
                        Das ist ja nicht das einzige Kriterium nach dem der Vet handeln muß. Es reicht ja schon wenn "nur " die Terrarien zu klein und verschmutzt o.ä. sind.

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                        • #42
                          Ha ...

                          zu klein ist bei den Tokeh's etc garkein Ausdruck ... stellt auch 2 Fauna Boxen übereinander vor ... darin leben ca. 8-12 Tiere ... oder im Blutsauger Agamen Terrarium ist das Wasser schon grün in der schüssel ... alles so Scherze.,

                          Naja ich lass euch wissen was der Anruf ergeben hat.

                          Ciao

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                          • #43
                            Zitat von Morlchen Beitrag anzeigen
                            http://www.bna-ev.de/bna_inhalt/gese...eptilien_d.htm

                            Abschnitt III - dann kannst du es dir selber ausrechnen.



                            Gruß
                            Christina

                            Ich finde da aber nichts von Händlern,die haben doch andere Vorschriften.

                            Bea

                            Kommentar


                            • #44
                              Hallo
                              In den Mindestanforderungen an die Haltung von Reptilien sind entsprechende Vorschriften für Groß- und Einzelhandel zu finden.
                              Grüße
                              Waldmensch
                              Waldmensch

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                              • #45
                                Ich hab doch was gefunden:

                                Für eine vorübergehende Unterbringung beim Groß- und Einzelhändler kann ein Terrarium, welches den Vorgaben für die Dauerhaltung hinsichtlich der Grundfläche und der Ausstattung entspricht, mit dem doppelten bzw. 1,5fachen Besatz belegt werden.

                                Nun ja,ich hab mal ans Veterinäramt geschrieben,per Email,vieleicht melden sie sich ja,
                                Aber ich möchte wetten,der Händler darf das.

                                Bea
                                Zuletzt geändert von Blindflug; 22.02.2007, 09:54.

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