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Tarentola mauritanica?

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  • Tarentola mauritanica?

    Hallo,
    ich bin heute "unbeabsichtigter Besitzer" eines Mauergeckos? (Tarentola mauritanica?) geworden.

    Ich denke zumindest, es ist diese Art. Der Gecko ist als blinder Passagier von einer Messfahrt der Arbeitskollegen aus Spanien (Idiada) mitgekommen und heute im Fahrzeug entdeckt worden.

    Nun habe ich dazu Fragen:

    - Was frisst er (Grünfutter?, Inskten?)
    - Wie groß kann er werden?
    - Meldepflichtig oder andere gesetzl. Auflagen?
    - Parasiten (Wildfang)
    - ...

    Er ist ca. 5-6 cm groß und zur Zeit in Notunterkunft mit Wärmequelle und Tageslicht. Hatte heute leider keine Möglichkeit mehr für ihn zu tun. Habe mich mit meinem rept. TA in Verbindung gesetzt, aber er musste dringend zum Einsatz.

    Über sämtliche Infos bin ich bzw. er dankbar.

    Gruß Plior

  • #2
    Zitat von Plior Beitrag anzeigen
    Hallo,
    ich bin heute "unbeabsichtigter Besitzer" eines Mauergeckos? (Tarentola mauritanica?) geworden.
    (Tarentola mauretanica)!

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    • #3
      Tarentola mauretanica

      Danke,
      habe nur nach Mauergecko gegoogelt und dort stand Tarentola mauritanica (Kopierfehler!).

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      • #4
        Zitat von Plior Beitrag anzeigen
        - Was frisst er (Grünfutter?, Inskten?)
        Insekten!

        Zitat von Plior Beitrag anzeigen
        - Wie groß kann er werden?
        GL ca. 150mm!

        Zitat von Plior Beitrag anzeigen
        - Meldepflichtig oder andere gesetzl. Auflagen?
        Europäischer Wildfang = Keine Papiere = Haltungsverbot!

        Zitat von Plior Beitrag anzeigen
        - Parasiten (Wildfang)
        Ja.....wahrscheinlich!

        Zitat von Plior Beitrag anzeigen
        - ...
        Foto?


        Gruß Jörg


        PS: http://www.reptilienauffangstation.de/

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        • #5
          Foto

          Werde versuchen morgen ein Foto einzustellen.

          Danke für die Antworten
          Plior

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          • #6
            Hallo.
            Grundsätzlich unterliegen alle europäischen Reptilien der EU-Artenschutzverordnung. Die in Frage kommenden Geckos werden behandelt wie Anhang B-Arten, d.h. die Einfuhr von Wildfängen ohne vorherige Genehmigung ist verboten. Es empfiehlt sich, bei der zuständigen Naturschutzbehörde eine Erklärung abzugeben, dass das Tier unbeabsichtigt eingeführt wurde und eine Legalisierung zu beantragen. Den weiteren Weg erklärt die Behörde für den Einzelfall. Das Tier einfach zu behalten ohne was zu unternehmen kann bei Entdeckung beliebig unangenehm werden. Gruß
            Sven
            Jeder Mensch hat eine Wirbelsäule, aber nicht jeder hat ein Rückgrat.

            Bitte sehen Sie von privaten Anfragen zu Diskussionsthemen weitgehend ab und posten sie lieber im Forum bzw. bitte legen Sie es mir nicht als Arroganz oder Gleichgültigkeit aus, wenn ich sie nicht beantworte (n kann). Mir fehlt einfach die Zeit dazu.

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            • #7
              Hallo,
              keine Angst ich möchte das Tier nicht behalten und informiere mich deshalb. Da mein TA auch in der Wilhelma tätig ist werde ich mich mit ihm in dieser Sache in Verbindung setzen. Er kann mir bestimmt auch darin weiter helfen.

              Das Tier wurde nicht absichtlich eingeführt.

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