Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Meldepflicht - Nachweis ausreichend für RLP?

Einklappen
Dieses Thema ist geschlossen.
X
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Meldepflicht - Nachweis ausreichend für RLP?

    Hallo,

    ich werde bald 4 Phelsuma ornata bekommen.
    Nun haben wir in Gesprächen festgestellt, dass die Besitzerin keine Cites-Papiere hat (ich weiss, dass die nicht mehr zwingend notwendig sind....) sondern folgende Papiere (siehe Link).

    http://www.bilder-hochladen.net/file...-j-jpg-nb.html

    Abgeschnitten, wegen Privatsphäre, sind Name und Anschrift des Züchters und des aktuellen Besitzers und eine Unterschrift (von wem, weiss ich nicht).

    Reicht dieses Papier für die 4 aus, um sie hier in Rheinland-Pfalz anzumelden?
    (ach ja, nicht wundern wegen der Tieranzahl, die Besitzerin hat 2 davon)

    Gabi
    Zuletzt geändert von coraeins; 30.04.2010, 21:04.

  • #2
    Hallo,
    nein das reicht nicht. Insbesondere deshalb nicht, weil weder Zuchtbuchnummer noch Schlupfdatum angegeben sind. Außerdem dürfen CITES-Papiere nicht mit Herkunftsbescheinigungen verwechselt werden. CITES-Papiere gibt es nur bei Naturentnahme und ungeklärter Herkunft. Der abgebildete Zettel ist keinesfalls ausreichend. Das gilt übrigens nicht nur in einem bestimmten Bundesland sondern in der geamten EU. Machen Sie sich bitte kundig (und dafür gab es hier im Forum schon etliche Beiträge, auch mit Links), was an Formalitäten notwendig ist und fordern Sie den bisherigen Besitzer auf, diese zu beschaffen. Sie müssen in der Lage sein, gegenüber der Behörde die Vita des Tieres lückenlos vom Schlupf bis zum Verkauf nachweisen zu können. Ansonsten kann ich vom Erwerb der Tiere nur dringend abraten. Gruß
    Sven
    Jeder Mensch hat eine Wirbelsäule, aber nicht jeder hat ein Rückgrat.

    Bitte sehen Sie von privaten Anfragen zu Diskussionsthemen weitgehend ab und posten sie lieber im Forum bzw. bitte legen Sie es mir nicht als Arroganz oder Gleichgültigkeit aus, wenn ich sie nicht beantworte (n kann). Mir fehlt einfach die Zeit dazu.

    Kommentar


    • #3
      erstmal offtopic:

      seit wann siezen wir uns im Forum? Bin ich irgendwo falsch abgebogen?

      offtopic Ende

      Na gut, dann werde ich ein weiteres Mal die Forensuchfunktion nutzen um schlauer zu werden. Hoffentlich dieses mal mit den richtigen Suchworten.

      Gabi

      Kommentar


      • #4
        Zitat von Sven Zeeb Beitrag anzeigen
        Hallo,
        nein das reicht nicht. Insbesondere deshalb nicht, weil weder Zuchtbuchnummer noch Schlupfdatum angegeben sind.
        Hallo,

        also Zuchtbuchnummer ist meines Wissens kein muss denn man ist nicht zwingend verpflichtet ein Zuchtbuch zu führen (als Privatperson mit kleinerem Bestand). Also auf dem RP in Stuttgart muss ich keine Zuchtbuchnummer angeben o.ä.

        Eine gewisse Dame vom RP Tübingen hingegen hat angeblich ihre eigene Auffassung und verlangt es, auf Grund welcher rechtlichen lage weiss ich jedoch nicht.

        Kommentar


        • #5
          Hallo,
          doch das ist grundsätzlich Pflicht, siehe Rückverfolgbarkeit und Abgleich der Zahl der gemeldeten und verkauften Nachzuchten. Das Führen eines Zuchtbuches ist ebenfalls Pflicht, egal wie viele Nachkommen man erzeugt. Freigestellt ist lediglich die äußere Form, d. h. man muss keine Vordrucke oder die Zuchtbücher vom VDA nehmen. Es muss nur ein gebundenes Buch (keine Blättersammlung) mit durchgehend nummerierten oder gestempelten Seiten sein, aus dem die angabepflichtigen Daten hervorgehen. Wenn jemand persönlich von der Buchführungspflicht befreit ist, handelt es sich um ein reines Entgegenkommen des Sachbearbeiters. Ich kann aber nur dringend raten, trotzdem Buch zu führen, denn erstens kann man umziehen oder der Sachbearbeiter wechseln, was dann erheblichen Ärger nach sich ziehen kann und zweitens kann es sein, dass jemand, der Kenntnis davon hat, das für seine Zwecke nutzen kann (z. B. illegale Naturentnahme und Behauptung, es sei eine Nachzucht von mir). Der Besitzer und der Züchter sind in der Beweispflicht, schon alleine deshalb ist die Buchführung sinnvoll. Abgesehen davon kann man bei ordentlich Nachwuchs schon mal den Überblick verlieren und dann ist es durchaus hilfreich, die Zuchtbuchnummer fortlaufend zu führen und an das Aufzuchtterrarium zu schreiben. Bei selteneren oder "wertvollen" geschützten Tieren kann man auch mal Besuch bekommen. Gruß
          Sven
          Jeder Mensch hat eine Wirbelsäule, aber nicht jeder hat ein Rückgrat.

          Bitte sehen Sie von privaten Anfragen zu Diskussionsthemen weitgehend ab und posten sie lieber im Forum bzw. bitte legen Sie es mir nicht als Arroganz oder Gleichgültigkeit aus, wenn ich sie nicht beantworte (n kann). Mir fehlt einfach die Zeit dazu.

          Kommentar


          • #6
            Wie gesagt und auf rein sachlicher ebene weitergesprochen ich habe die schriftliche (muss ich suchen) Aussage das ich nicht verpflichtet bin ein Zuchtbuch zu führen. ICH mache es freiwillig, kenne aber viele Halter hier (vor allem PGF´s) die kein Zuchtbuch führen und das nicht erst seit gestern, die haben schon Tiere da gab es den Sachbearbeiter wahrscheinlich noch garnicht

            Wie gesagt ist jetzt so wie es ist ich kann ja nichts anderes dazu sagen, beim RP Tübingen hingegen da verlangt man wohl die Zuchtbuchnummer was aber zu großen kontroversen führte da Halter aus anderen Regierungsbezirken das nicht haben und ebenfalls nicht verpflichtet sind ein Zuchtbuch zu führen....was die Auswirkung hatte das auf den herkunftsbescheinigungen natürlich keine Zuchtbuchnummer stand. Auch meine Phelsumen haben teilweise (und die Frösche auch) keine Zuchtbuchnummer vom Vorbesitzer (da er keines führte) das war noch nie auch nur ansatzweise ein problem bei der Anmeldung....

            Ich bin ja in der IGP ich werde da mal nachhaken wie es speziell für Phelsumen aussieht....
            Zuletzt geändert von Sven Zeeb; 04.05.2010, 16:28.

            Kommentar


            • #7
              Hallo Homer,

              ich danke dir für dein Engagement.
              Leider sind die Aussagen, was man wann wie wo haben muss und wie es aussehen muss so was von wiedersprüchlich, dass ich nun nur noch verunsichert bin.

              Auch die Suchfunktion als auch Google als auch Nachfrage bei Bekannten haben eher Verwirrung als Klarheit geschaffen.

              Schade, dass die fachkundigen hier unter uns nur auf Suchfunktion verweisen.
              Es wäre schön, wenn man es mal sinnvoll zusammenfassen könnte und eventuell dann auch inhaltlich so ausformuliert, dass man es "oben anpinnen" kann, dass man das nachlesen kann.
              (Eventuell mit einem Vordruck bzw. Beispiel für die Papiere und das Zuchtbuch). Ich könnte mir vorstellen, dass damit erstens einigen deutlich weiter geholfen wäre und zweitens ein wenig mehr Ordnung in dieses Wirrwarr kommt.. DAs Züchter, die es richtig machen wollen aber tausend verschiedene Aussagen bekommen, sozusagen hier eine "Anleitung" haben. Sp würde es sogar auch noch einheitlicher werden....


              Liebe Grüße

              Gabi

              Kommentar


              • #8
                Hallo,
                also entschuldige bitte aber eindeutiger als ich es beschrieben habe geht es ja wohl wirklich nicht mehr. Wenn du das nicht glaubst oder glauben willst ist es deine Sache und "nur auf die Suchfunktion verwiesen" habe ich ja nun wirklich nicht. Falls du es nicht glaubst, musst du eben selbst recherchieren, Schriftsätze dazu gibt es genug (z. B. BfN etc.). Ansonsten ist es vielleicht keine schlechte Idee, einfach mal die Internetseite der für mich zuständigen Behörde anzuschauen und/oder dort nachzufragen, wie die das gerne haben wollen. Etliche Behörden haben die notwendigen Formulare schon als Vordruck zum Herunterladen. Wenn von dort auf bestimmte eigentlich vorgeschriebene Formalitäten verzichten, würde ich mir das auf jeden Fall schriftlich bestätigen lassen. Gruß
                Sven
                Jeder Mensch hat eine Wirbelsäule, aber nicht jeder hat ein Rückgrat.

                Bitte sehen Sie von privaten Anfragen zu Diskussionsthemen weitgehend ab und posten sie lieber im Forum bzw. bitte legen Sie es mir nicht als Arroganz oder Gleichgültigkeit aus, wenn ich sie nicht beantworte (n kann). Mir fehlt einfach die Zeit dazu.

                Kommentar


                • #9
                  Hallo

                  ich möchte auch gern ein paar Zeilen schreiben, die sicherlich auch Sven sehr interessieren dürften. Laut einer Informationsschrift der oberen Naturschutzbehörde Thüringens von 2004 kommen als anerkannter Zuchtbeleg eine vom Züchter vollständig ( die Betonung liegt auf vollständig wie Elterntiere , Eiablage, Meldung der NZ usw.) augefüllte Herkunftsbestätigung oder ein Auszug aus dem Zuchtbuch in Frage. Beide Alternativen sind möglich.
                  Falls diese wieder überarbeitet wurde........ Andreas

                  Kommentar


                  • #10
                    Ist zwar jetzt off topic und ich weiß auch nicht was das soll, aber bitte:
                    Die Verantwortung für die Durchführung des Artenschutzes wurde in Thüringen im Jahr 2008 von den Oberen an die Unteren Naturschutzbehörden dezentralisiert, in der Regel sind das die Landratsämter der Landkreise und Kreisfreien Städte.

                    Ich versuche hier zu helfen und gebe Fakten weiter, dafür werde ich angefeindet und man versucht mir an den Karren zu fahren. Dass man dazu veraltete Informationen benutzt und sich nicht mal die Mühe macht, die aktuelle Situation zu recherchieren...was solls.

                    Es hat ja auch sicher jeder schon Besuch von der Behörde bekommen, wobei die Zuchtbücher und die Haltungsbedingungen kontrolliert wurden, oder? Verbunden mit der Anweisung, wie die An- und Abmeldungen zu erfolgen haben und was in einer Herkunftsbescheinigung stehen muss? Aber gut, das ist mir eine Lehre, ich spare mir dann in Zukunft meine hilflosen Versuche und schaue mir still an, was die anderen Nutzer so beizutragen haben.

                    Diejenigen, die noch an Informationen interessiert sind, können sich gerne zum diesjährigen TT-Treffen anmelden, dort wird es -vorbehaltlich meiner terminlichen Möglichkeiten- einen Vortrag von mir zum Thema geben. Finaler Gruß

                    Sven
                    Jeder Mensch hat eine Wirbelsäule, aber nicht jeder hat ein Rückgrat.

                    Bitte sehen Sie von privaten Anfragen zu Diskussionsthemen weitgehend ab und posten sie lieber im Forum bzw. bitte legen Sie es mir nicht als Arroganz oder Gleichgültigkeit aus, wenn ich sie nicht beantworte (n kann). Mir fehlt einfach die Zeit dazu.

                    Kommentar


                    • #11
                      Zitat von Sven Zeeb Beitrag anzeigen
                      Ich versuche hier zu helfen und gebe Fakten weiter, dafür werde ich angefeindet und man versucht mir an den Karren zu fahren. Dass man dazu veraltete Informationen benutzt und sich nicht mal die Mühe macht, die aktuelle Situation zu recherchieren...was solls.

                      Es hat ja auch sicher jeder schon Besuch von der Behörde bekommen, wobei die Zuchtbücher und die Haltungsbedingungen kontrolliert wurden, oder? Verbunden mit der Anweisung, wie die An- und Abmeldungen zu erfolgen haben und was in einer Herkunftsbescheinigung stehen muss? Aber gut, das ist mir eine Lehre, ich spare mir dann in Zukunft meine hilflosen Versuche und schaue mir still an, was die anderen Nutzer so beizutragen haben.

                      Sven
                      Hallo,

                      sorry aber auch nach mehrmaligem durchlesen sehe ich keinen Grund warum du jetzt "weinerlich" wirst und dich angegriffen fühlst !

                      Du hast deine Situation/Wissen in dem für dich zuständigen Amt in Thüringen dargelegt und ich/andere die Zuständigen Situationen z.B. in RP Stuttgart/Tübingen dargelegt. wo ist da jetzt das Problem ?

                      hier etwas von "meinem Sachbearbeiter" Zitat "...auf Ihre freundliche Anfrage teilen wir Ihnen gerne mit, dass die Anmeldung von artengeschützten Tieren schriftlich, darüber hinaus jedoch mit einem formlosen Schreiben erfolgen kann und weiter .... Einer Bestandsmeldung sollten Sie ggfs. die entsprechenden Herkunftsnachweise oder EG-Bescheinigungen in Kopie beifügen. Im übrigen sind insbesondere Name und Adresse es Verkäufers oder der Zoohandlung sowie der Zeitpunkt des Erwerbs anzugeben

                      Ich mache FREIWILLIG ein Zuchtbuch aber wie gesagt eher für mich wegen dem Überblick notwendig ist es hier zumindest nicht.

                      Ich habe bestimmt 50 verschiedene Herkunftsbescheinigungen die sich alle zwar ähnel aber dennoch unterschiedlich sind und es gab noch nir Ärger deswegen....sie sind alle komplett und bei ca. 30% sind auch Zuchtbuchnummern vermerkt, beim Rest nicht...

                      Kontrollen gibt es wohl bei Giftschlangen/Affen etc aber "normale" Exoten wie Geckos o.ä. nur bei Verdacht etc das wäre sonst viel zu viel Aufwand bei einem Bundesland mit 7 Mio Einwohnern....

                      Kommentar


                      • #12
                        Guten Tag,

                        vielleicht solltet Ihr einfach mal nicht Äpfel mit Birnen vergleichen

                        In meinen bescheidenen Kopf hat sich das so gebrannt:

                        Es gibt eine Meldepflicht und eine Nachweispflicht. Beide sind in getrennten Gesetzen bzw. Verordnungen geregelt.

                        Um der Meldepflicht nachzukommen, muss man keine Zuchtbuchnummer angeben. Daher kommt es erstmal bei der Anmeldung formal zu keinem Problem.

                        Jetzt kommt das Amt aber auf die Idee und will, dass Ihr eurer Nachweispflicht nachkommt. Jetzt braucht Ihr ne Zuchtbuchnummer oder evtl. die Herkunftsbescheinigungen beider Elterntiere.

                        Wie "freiwillig" das Führen eines Zuchtbuches ist, sollte damit hoffentlich klar werden.

                        Wer alles richtig machen will, wälzt sich am Besten mal durch BNatSchG und BArtSchV. Da steht alles schwarz auf weiß und man muss sich nicht um Kleinigkeiten streiten

                        Für's Erste hilft ja auch vielleicht dieses Merkblatt des RP Darmstadt (hoffe der Link funktioniert, sonst mal selbst recherchieren):
                        http://www.rp-darmstadt.hessen.de/ir...222222222,true

                        Sven hat also absolut recht, wenn er sagt, dass das gezeigte Formular nicht ausreicht um allen Pflichten nachzukommen. Das ist nunmal so und auch regional nicht unterschiedlich.

                        Die DGHT stellt übrigens ihren Mitgliedern ein Muster in "Meine DGHT" zur Verfügung.

                        Gruß
                        Christian
                        Zuletzt geändert von Christian Schneider; 05.05.2010, 11:00.
                        Immer interessiert an Reptilien des südlichen Afrikas und entsprechender Literatur.

                        http://www.gekkotaxa.org
                        http://www.pachydactylus.com

                        Kommentar


                        • #13
                          @ Chris,


                          also Nachweispflichtig (Herkunftsnachweis) sind eigentlich fast alle z.B. Phelsumen, Frösche, etc (ich glaube Vogelspinnen sind nichtmal das in Ba-Wü).

                          Meldepflichtig sind die meisten davon, ausgenommen z.B. Phelsuma laticauda dieser ist NICHT Meldepflichtig aber sehr wohl Nachweispflichtig.

                          D.h. man muss dies Tiere nicht melden ABER den Herkunftsnachweis braucht man natürlich schon. (und für diesen gibt es weder inhaltlich noch formell ein Bundesweites Formular) . Melden (zu mindest bei uns) ist dann "nurnoch" den Herkunftsnachweis scannen und mit ein paar netten Zeilen an das RP senden.
                          That´s it. (also wie gesagt wie das in Thüringen, Buxtehude oder Berlin ist weiss ich nicht da muss ich ja auch nix melden ;-) )

                          Ich habe erst neulich einen Herkunftsnachweis eingesendet da stand : Verkäufer mit Anschrift, meine Anschrift, wissenschaftlicher Name, deutschen Name, Anzahl der Tiere und Geschlecht und Schlupfdatum (2009) das war es und ich habe keine probleme das so dem RP zu melden....zumindest hatte ich das bisher nicht und kenne auch keinen der das anders macht....eine Zuchtbuchnummer seitens des verkäufers oder gar die Zuchtbuchnumemr der Elterntiere war nicht vermerkt....solche Nachweise habe ich zuhauf (auch welche mit Zuchtbuchnummern) und ich kann nur das sagen was bisher war, bisher war das kein Problem.
                          Zuletzt geändert von Homer; 05.05.2010, 11:52.

                          Kommentar


                          • #14
                            So richtig gelesen hast Du jetzt aber nicht was ich geschrieben habe, oder? Ich habe die Gründe aufgespalten, warum bestimmte Anagben im Herkunftsnachweis stehen sollten.

                            Nochmal: Was bringt Dir ein Herkunftsnachweis mit dem Du zwar Deiner Meldepflicht, aber nicht Deiner Nachweispflicht nachkommen kannst? Da kannst Du Dir, auf "gut" Deutsch gesagt, den Arsch mit abwischen.

                            Zitat von Homer Beitrag anzeigen
                            (und für diesen gibt es weder inhaltlich noch formell ein Bundesweites Formular)
                            Dann schau doch erstmal in die entsprechenden Gesetze/Verordnungen. Da steht alles drin. Sogar bundesweit gültig... Das ist wird doch nicht aus eigenem Gutdünken gemacht...



                            Gruß
                            Christian
                            Zuletzt geändert von Christian Schneider; 05.05.2010, 12:30.
                            Immer interessiert an Reptilien des südlichen Afrikas und entsprechender Literatur.

                            http://www.gekkotaxa.org
                            http://www.pachydactylus.com

                            Kommentar


                            • #15
                              Hi,

                              also am übernächsten Wochenende werde ich mich hinsetzen und die Gesetze nochmal durchkauen aber mein Wissenstand (und der ist nicht uralt ;-) ) und der aktuelle ist-Stand hier im RP ist folgender :

                              - "Mein" Herkunfstnachweis (den ich mitgebe) sieht etwas anders aus als "Freund 1" oder der von "Freund 2" etc (Freund 1+2 führen kein Zuchtbuch, daher keine Zuchtbuchnummer etc) und alle melden beim selben Sachbearbeiter ihre Tiere ab und an und bei keinem gab es bisher irgendeine Beanstandung.

                              - Ich bekomme 3 Herkunftsnachweise (aus Saarland, NRW und Bayern) alle leicht unterschiedlich, einer mit Zuchtbuchnummern, 2 ohne. Ich melde die Tiere an mit dem Anhang der Herkunftsnachweise.... keine Probleme.... (war jetzt ein Beispiel ich habe nicht alle meine Herkunftsnachweise im Kopf hier auf Arbeit). genauso geht es "Freund 1" Freund 2" etc (ich glaube aufm nachweis meiner Phelsuma cepediana stehen auch keine Zuchtbuchnummern das muss ich zuhause checken, die habe ich mitte letztes Jahr angemeldet)

                              MEINEM JETZIGEN Wissenstand nach, komme ich sehr wohl der Nachweispflicht nach, da alles draufsteht was "meine" Behörde verlangt. (es wurde bsiher noch nie etwas "nachverlangt o.ä.) Sollte sich das seit meiner letzten Meldung Anfang 2010 geändert haben erfahre ich das ja jetzt durch euch und den anstehenden Recherchen...

                              Sehr interesantes Thema ist es allemal !

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X