Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Fragen zur Nachzucht von Phelsuma madagascariensis madagascariensis

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Fragen zur Nachzucht von Phelsuma madagascariensis madagascariensis

    Moin!
    Mein Phelsumapärchen hat dieses Jahr für Nachwuchs gesorgt. Es sind nun schon 5 Kleine geschlüpft. Diese sind auch schon in einem Extraterrarium und die Kleinen sind sehr agil und fressen gut.
    Nun meine Fragen:
    1.
    Wieviele Generationen sollte man höchstens zusammen in einem großen Terrarium halten. In meinem Buch steht sie sollten höchsten 6 Wochen auseinander liegen, was haltet ihr davon?
    2.
    Muss ich bei dieser Art Papiere bei Abgabe ausstellen?


    Vielen Dank im voraus
    Jan Ladewig
    Zuletzt geändert von Sven Zeeb; 13.07.2012, 11:15. Grund: Verniedlichung

  • #2
    Hi
    Hast du im andern gelben Forum nicht die Antwort gekriegt, die du gerne hören möchtest?

    erstaunt
    Dieter

    Kommentar


    • #3
      Guten Morgen Jan,

      ich denke, deine Fragen wurden schon ganz gut im Parallelforum beantwortet...

      LG Ulli

      PS: Sag mal, lebst du bigamisch? (weil du unter "Familie" 1.2.2 angibst??) muss aber ganz schön anstrengend sein mit zwei Frauen

      Kommentar


      • #4
        vielleicht hat er eine Tochter oder die Oma wohnt mit im Haus, die 0.0.2 beunruhigt mich mehr :-D

        Gruß André

        Kommentar


        • #5

          Eine Tochter ist 18 Jahre alt!
          Und ja die 6 Jahre alten Zwillinge beunruhigen mich mannchmal durch ihren Einfallreichtum was Blödsinn machen betrifft.

          Vielleicht weiß einer in diesem Forum was genaueres zu den Papieren!

          Kommentar


          • #6
            nachdem das ja jetzt geklärt wäre...
            leider weiß ich da auch nichts genaues, aber befolge doch einfach den Tipp aus dem anderen Forum und frag bei den Behörden (z.B. Landratsamt) einfach nach! Ein kurzer Anruf reicht sicher schon aus und du kannst dies abklären.

            LG Ulli

            PS: hab gerade mal für dich gegoogelt und das hier gefunden:
            "Schutzstatus: EG-VO. Anh. B, diese Art ist melde- und nachweispflichtig!" Quelle: http://www.reptiles-universe.com/phe...cariensis.html
            Zuletzt geändert von Frully; 13.07.2012, 13:46. Grund: Ergänzung

            Kommentar


            • #7
              ...ach eins noch: du meinst sicher nicht "Generationen" sondern Geschwister es wäre sicher schlecht möglich mehrere Generationen in einem gemeinsamen Terrarium unterzubringen, Oma/Opa, Mutter/Vater und Kinder/Enkel...

              das kommt auf den Einzelfall an, kann gut gehen, aber irgendwann eben nicht mehr, ich habe bis vor kurzem Jungtiere (Zwerggeckos) von Mitte November bis Anfang März zusammen gehalten, ohne größere Probleme. Wohl auch, weil die letzten sechs jeweils im 2-Wochen-Abstand schlüpften... die 6 sind auch jetzt noch zusammen, aber so langsam kommen sie in die "Pubertät"....

              Ich hoffe das hilft dir?
              LG Ulli

              Kommentar


              • #8
                Bei den Behörden kurz nachfragen? Bei der Anmeldung meines Chamäleon
                habe ich sehr lange gebraucht bis ich mal jemanden am Telefon hatte. Der Vorbesitzer
                hat mir gesagt, dass der Schutzstatus sich verändert hat. Ich habe aber nichts
                schriftliches und ich möchte nichts falsches machen. Leider meldet sich der Vorbesitzer nicht
                mehr, was ich sehr komisch finde.
                Naja ich werde wohl versuchen bei der Behörde anzurufen um nachzufragen.

                Danke erstmal an euch
                Ladonn

                Kommentar


                • #9
                  Hallo!
                  Ich habe eben noch mal zum Thema Schutzstatus etwas gefunden:

                  Schutzstatus: WA Anhang II, Buchführungspflichtig, aber Meldepflicht entfällt!

                  Seite:
                  http://www.luckyreptile.com/tiere/150/de/pid1,467$pid2,59$pid3,444/tiersteckbriefe.html

                  Leider konnte ich nicht herausfinden was das genau bedeutet.
                  Was bedeutet Buchführungspflicht?

                  Gruß
                  Ladonn

                  Kommentar


                  • #10
                    Aloha!

                    Zum Thema Buchführungspflicht könnte das Internet natürlich großartige Dienste tun :wall:

                    Aber in Kurzfassung: erfasse für jedes Tier Eltern, Geburtsdatum, Käufer und Abgabedatum.

                    Kommentar


                    • #11
                      Vielen Dank!
                      Ich habe leider nichts im Internet gefunden :wall:
                      Kennt Du eine Seite wo das genau erklärt wird?

                      Kommentar


                      • #12
                        Hi Jan.
                        Hier kannst Du alles erfahren.
                        Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
                        Hamburger Chaussee 25
                        24220 Flintbek

                        Telefon 04347 704-0
                        Fax 04347 704-102
                        Hier noch mal alle erklärungen http://www.leguanwelt.de/body_vorschriften.html

                        Gruß Heinz
                        Zuletzt geändert von dilepis; 17.07.2012, 15:37.

                        Kommentar


                        • #13
                          Super danke

                          Kommentar

                          Lädt...
                          X