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Blinder Passagier - Behörden?

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  • Blinder Passagier - Behörden?

    Hallo zusammen,

    als ich gestern vom Campingurlaub in Korsika zurückgekommen bin habe ich einen blinden Passagier im Rucksack entdeckt. Bin mir ziemlich sicher dass es ein Mauergecko (Tarentola Mauritanica) ist.
    Ich habe schon einige Stunden im Netz verbracht und mich zu der Art eingelesen, und bin auch gewillt in ein entsprechendes Terrarium zu investieren und das Jungtier (ca. 5cm Gesamtlänge) großzuziehen und mich darum zu kümmern.

    Das einzige worüber ich kaum Informationen finden konnte ist die Sache mit den Behörden.
    Soweit ich das verstanden habe muss ich ihn bei der Unteren Naturschutzbehörde melden, allerdings habe ich ja keinen Herkunftsnachweis.
    Wie stehen also meine Chancen dass ich den Kleinen behalten kann und das auch ganz offiziell?

    Grüße
    Zuletzt geändert von absurdiker; 09.09.2013, 19:04.

  • #2
    Hallo,
    Sie müssen den Sachverhalt der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde melden. Sie sollten aber vermeiden den Eindruck zu erwecken, das Tierchen absichtlich importiert zu haben, sonst kann es Ärger geben. Dann besteht evtl. die Möglichkeit einer Legalisierung. Darüber entscheidet aber die Behörde. Sie kann das Tierchen auch einziehen. Wenn Sie glaubhaft machen können, dass Sie das Tierchen unabsichtlich mitgebracht und erst hier entdeckt haben, drohen Ihnen normalerweise keine Strafmaßnahmen. Trotzdem sollte man sich als Urlauber immer im Klaren darüber sein, dass alle europäischen Reptilien unter Artenschutz stehen und eine Naturentnahme mit anschließender Einfuhr grundsätzlich einen Verstoß darstellen, auch wenn es unabsichtlich geschieht. Beim finalen Kofferpacken vor der Abreise empfiehlt sich daher eine hochnotpeinliche Durchsuchung des Gepäcks. Grüße
    Sven
    Zuletzt geändert von Sven Zeeb; 09.09.2013, 19:53.
    Jeder Mensch hat eine Wirbelsäule, aber nicht jeder hat ein Rückgrat.

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