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Hilfe wegen RP Darmstadt

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  • Hilfe wegen RP Darmstadt

    Hallo zusammen,
    ich benötige einen Rat bezüglich der Sicherstellung meiner Kaimane.

    Ich habe 2008 ordnungsgemäß meine zwei Brillenkaimane die seit über 15 Jahren in unserem Besitz waren beim RP Darmstadt als gefährliche Wildtiere gemeldet.
    Die Tiere waren beide 1,20 als ich sie damals erworben habe, sie wurden mir beide als männliche Tiere verkauft und haten auch nie anstanden zur Paarung gemacht. Gegen anfang 2008 fingen die das große Tier ( 1,90 ) an das kleinere zu attakieren ( so empfand ich das... )
    Als fing ich an ein zweites Becken zu bauen um die Tiere zu trennen. Im november 2008 hatte ich das Becken fertig und konnte das kleinere Tier ( 1,40m ) umsetzen.

    Nach ein paar Monaten, lag das Tier leblos auf dem Landteil und sah das es bei der eiablage gestorben ist. Ich war föllig überrascht, da es ja zwei Böcke sein sollten.
    Da ich ein absoluter Tierliebhaber bin und seit über 40 Jahren Reptilien halte, hab ich die Eier in einen Brutkasten um zu gucken ob etwas schlüpft. Als aus den ca 30 Eiern nach 65 Tagen nichts von alleine raus kam und auch einige eingefallen waren, holte ich sie aus dem Kasten raus und öffnete sie, raus kamen drei Tote Jungtiere und 2 lebende Tiere.

    Durch einen Virus starb auch das zweite Elterntier,ich meldete diese beim RP ab und teilte das mit den Jungtieren mit.
    Nun gibt mir das RP die Gelegenheit, die Jungtiere ausserhalb Hessens oder an jemanden mit einer Ausnahmegenhemigung zur Haltung gefährlicher Wildtiere oder ein Zoogeschäft zu verkaufen, oder sie ziehen die beiden Jungtiere zu meinen Kosten ein....

    Wie kann / soll ich nun reagieren ?

    Bin Dankbar für jeden Rat !

    Gruß
    Hawk
    Zuletzt geändert von Hawk; 22.05.2011, 20:57.

  • #2
    Hi,
    leider muss ich dir sagen, dass du keine andere Chance hast, als die Tiere abzugeben - und zwar an Tierhalter, die nicht in Hessen oder Bundesländern mit ähnlicher Gesetzgebung leben.
    Denn die Gesetzgebung in Hessen besagt, dass als gefährlich eingestufte Tiere, zwar behalten werden dürfen, wenn sie ordentlich angemeldet wurden (war bei dir ja der Fall), Nachzuchten hingegen unzulässig sind.
    Wenn die Behörde also nicht nachsichtig ist, und dir, da die erwachsenen Tiere ja verstorben sind, erlauben, die Jungtiere zu behalten, musst du deren Forderung Folge leisten.

    Beste Grüße,
    Matthias
    Von der Natur begeistert ..

    [Ehemals Alan Grant]

    DGHT-AG Einsteiger- und Jugendarbeit

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    • #3
      Hallo,

      du kannst eine Ausnahmegenehmigung beantragen, und das Interesse mit der langjährigen, genehmigten Haltung der Tiere begründen. Einen Versuch wäre es sicherlich wert.

      MfG

      Silvia Macina

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