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Freilandhaltung.......

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  • #31
    Zitat von Christian Hennemann Beitrag anzeigen
    Danke euch schon mal für eure Antworten...

    Werde mal die Behörden bei uns Anrufen habe da einen Kollegen bei der Unteren Naturschutzbehörde der weiß bestimmt auch etwas.
    Kann mir auch gut vorstellen das es da auch keine konkreten Vorschriften geben wird. Warum auch? Es gibt ja noch nicht mal Vorschriften für das halten von gefährlichen Tieren warum sollte es dann Vorschriften geben für das halten im Freien von gefährlichen Tieren. Wäre unlogisch oder? Aber in diesem Land ist mittlerweile alles möglich und nix mehr logisch
    Sobald ich was weiß sage ich euch Bescheid.

    MfG
    Hallo,
    dann mach dich mal schlau wie es bei euch aussieht mit der Genehmigung von Tiergehegen. Da gibt es schon einige Vorschriften was man darf und was nicht und wie und ob Genehmigungspflichtig oder nicht.
    Grüße,
    Waldmensch
    Waldmensch

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    • #32
      Hallo

      So wie nicht anderst zu erwarten kann mir niemand Auskunft geben auf meiner Behörde was die Haltung im Freien betrifft.
      Habe als Antwort bekommen ich sollte mich mal mit Zoos kurzschließen.
      Ich bleibe am Ball.....

      MfG

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      • #33
        Behörde

        Typisch,
        ist aber besser als wenn die auch noch mitmischen wollen.
        Vielleicht hat das Ordnungsamt noch was zu melden, hast du die auch gefragt ?
        Gruss
        Wollo

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        • #34
          Ha ha Ordnungsamt...... Die wissen noch weniger nämlich gar nichts. Das ist echt lächerlich. Sehe es schon kommen. Ich baue die Anlage und dann kommen sie auf einmal alle und wollen etwas zusagen haben das muss so und das aber usw. so ist es doch immer.

          Habe heute mein Caiman gemeldet auf der Behörde. Es könnte sein das der AmtsVeterinär mal vorbei kommt um die jetzige Unterbringung zu kontrollieren. Mal schauen habe schon Fotos vom Tier und der Anlage hin geschickt.

          MfG

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          • #35
            bei Ämtern macht es manchmal Sinn, sich Aussagen bzw das Nichtwissen schriftlich geben zu lassen.
            Oder am besten -niemals allein- persönlich vor Ort nach Auskunft fragen........

            bezeugender Gruß
            Zuletzt geändert von gesperrt; 31.08.2012, 19:27.

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            • #36
              Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Zoo (meist ja auch noch in städtischem Besitz) Auskunft erteilt, zumal er bei möglicher Falschauskunft ggfs. in Haftung genommen wird. Ohnehin sollten Anfragen generell schriftlich erfolgen, um auch schriftliche Antworten zu erlangen die im Falle einer Auseinandersetzung wesentlich sind.
              Ich nehme an, dass ein Zoo allenfalls auf die Haltungsrichtlinien ( oder wiederum auf die Ordnungsbehörden) verweist - die ja bekanntlich zu diesem Thema nichts oder nicht viel sagen. Ich gehe daher davon aus, dass die Anfrage in Golzow zunächst notwendige fachliche Informationen über den Bau einer solchen, sehr wünschenswerten Außenanlage liefert. Mit diesen Informationen ausgestattet würde ich eine Zeichnung der geplanten Anlage gemeinsam mit einer Anfrage in schriftlicher Form an die Ordnungsbehörde senden und die Genehmigung beantragen mit dem Hinweis auf baugleiche oder - ähnliche genehmigte Anlagen. Das kann eine Behörde nicht einfach so abtun, wie es ein Schreibtischtäter in Behörden am Telefon gern mal macht, sondern sie muß den Antrag bescheiden und sich vorher entsprechend sachkundig machen. Gut wäre es selbstverständlich, wenn der Antragsteller einem solchen Antrag etwa einen Sachkundenachweis beifügen kann.
              Eben sehe ich, dass @gesperrt bereits kurz geantwortet hat. Schriftlich ist aufgrund der Dokumentierung immer besser als persönlich meine ich. In Kleingemeinden kann das natürlich anders sein.

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              • #37
                Melden

                Hallo,
                Jetztweiß ich, warum so viele lieber erst garnichts melden.
                Das ist zwar nicht der richtige Weg,aber verständlich.
                Ich habe eine ausgemusterte Pferdemistgrube, in der 17 kubikmeter Wasser reinpassen würden, bin schon eine Zeit am planen , diese abzudichten und als Sommerdomizil für Kaimane und Schildkröten umzubauen. Das Ding liegt auch noch an der Vorderseite vom Haus und ist in einer Nebenstraße.
                Ich wollte es so überbauen , das es Ein und Ausbruchssicher ist. Ich wollte eigentlich einfach bauen, aber nach dem ich das hier lese, habe ich schon keinen Bock mehr.
                Muß dann wohl vom Bauamt bis Ordnungsamt alles durchgehen.
                Gruss
                Wollo
                Ps.Christian da wird deine Erfahrungen wohl einigen Terarianern mit Bauvorhaben helfen.

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                • #38
                  und wovor ICH am meisten Angst bei so einer Freilandanlage habe:
                  aus irgendnem Grund büxt ein Vieh aus, (oder ähnlich beknackte Situation) und dann dieser (mediale) Aufwand der betrieben würde, um meinen scheuen Hartlurch wieder einzufangen, der im Winter eh Richtung ewige Jagdgründe zöge.
                  Ich möchte niemals Mittelpunkt dieses Schwachsinns werden.

                  Einmal dachte ich ein baumlebendes Tier zu vermissen, da es sich so (schnell) gut versteckte.
                  Nach paar Bildern im Kopf bezüglich nächster Zukunft.....da wurde mir aber warm, Jesus Maria ...................

                  grubiger Gruß
                  Zuletzt geändert von gesperrt; 31.08.2012, 20:30.

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                  • #39
                    Nochmals: Es ist doch am Einfachsten diejenigen zu fragen, die über genehmigte Anlagen verfügen: Und wie ich Karheinz Voigt aus Golzow kenne ist der auch hilfsbereit. Und dann kann man auch mit den erworbenen Kenntnissen unter Hinweis auf eine behördlich genehmigte Anlage an die eigenen Behörden gehen die das zur Kenntnis zu nehmen haben.

                    Bitte: Im Interesse des Tierwohls sollte man nicht auf eine Außenanlage verzichten wenn man schon die Möglichkeiten dafür hat.

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                    • #40
                      Außenanlage

                      Hallo Palustris,
                      gute Idee, werde ich wenn es soweit ist ,gerne dran erinnern.
                      und das zum Wohl der Tiere ist auch nicht zu vernachlässigen.
                      Danke
                      Gruss Wolfgang

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                      • #41
                        In welchem Bundesland soll denn die Freilandanlage errichtet werden?

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                        • #42
                          Zitat von grabbest Beitrag anzeigen
                          In welchem Bundesland soll denn die Freilandanlage errichtet werden?
                          Rheinland Pfalz

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                          • #43
                            In Rheinland-Pfalz gibt es keine Anzeigepflicht. Schadet aber nicht es dem Amts-Vet. Zu melden.
                            Es kann jedoch sein das das Ordnungsamt Einwände hat (öffentliche Sicherheit)
                            Hier in Niedersachsen hatte ich keine Probleme mit der Freilandanlage für alligator sinensis.

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                            • #44
                              Ist es nicht so das wenn man etwas als Privatmann möchte es anderen Bedingungen unterliegt als wenn es der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird, siehe Schneefangeinrichtungen im öffentlichem Straßenland oder eingefriedeten Einfamilienhaus (hier ist es kein Zwang wenn keiner das Grundstück betritt außer die Besitzer), was etwa einem Gehege für ein Schildkröte, Krokodil, Kaiman gleich kommt.
                              mfg
                              Zuletzt geändert von Dubia; 01.09.2012, 10:39.

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                              • #45
                                Zitat von grabbest Beitrag anzeigen
                                In Rheinland-Pfalz gibt es keine Anzeigepflicht. Schadet aber nicht es dem Amts-Vet. Zu melden.
                                Es kann jedoch sein das das Ordnungsamt Einwände hat (öffentliche Sicherheit)
                                .

                                Ja das habe ich mir schon fast gedacht. Aber ich frage lieber tausendmal überall nach als einmal zu wenig verstehst du? Sicher ist sicher. Und auch wenn in Rheinland Pfalz generell keine Anzeigepflicht besteht kann es ja sein das es von Gemeinde zu Gemeinde wieder anderst aussieht.

                                MfG

                                Christian

                                Kommentar

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