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  • #46
    Hallo,

    http://www.baurecht.de/landesbauordn...and-pfalz.html

    wühl dich mal hier durch unter §48

    Ich hab vor ein paar jahren mal bei meiner Unteren Naturschutzbehörde wegen eröffnung einer Auffang Station nachgefragt. Die haben mich ans Bauamt verwiesen da das in deren Zuständigkeit fällt.

    Schlidkröten Freigehege musst du je nach beschaffenheit und Größe auch genehmigen lassen.

    Grüße,
    Waldmensch
    Waldmensch

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    • #47
      Meldepflicht

      Hallo,
      da ich auch aus Rheinland-Pfalz bin, scheine ich mit der Meldepflicht Glück zu haben.
      Vielleicht habe ich was falsch verstanden.?
      Ich melde immer nur das was verlangt wird. Nicht mehr und nicht weniger. falls Behörden mehr wollen, müssen die sich melden.
      Gruss
      Wollo

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      • #48
        @wollo

        Sehe gerade das du gar nicht soweit weg wohnst.... Aber im Rhein Lahn Kreis liegst du nicht mehr oder???
        Ich halte es etwas anderst wie du wollo. Da aus der Wisia Datei nicht immer klar ersichtlich ist ob das Tier gemeldet werden muss rufe ich bei uns auf der Unteren Naturschutzbehörde an und frage nach. Weil wenn die Behörde zu dir kommt könnte es evtl schon zu spät sein.

        Habe gestern erfahren das ich der erste offizielle Halter eines Brillenkaimans bin im Rhein Lahn Kreis bin. Dunkelziffer natürlich nicht bekannt....

        MfG

        Christian

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        • #49
          Hallo!

          Bitte verwechseln nicht artenschutzrechtliche Grundlagen mit der eventuellen Meldepflicht für Tiergehege und/oder Haltungsgenehmigungen.

          Artenschutz ist bundesweit geregelt. Mitunter werden bestimmte Vorgaben unterschiedlich ausgelegt.

          WISIA gibt hier klare Informationen, bspw.:

          http://wisia.de/servlets/wisia/GetTa...img=1&lang=deu

          Caiman crocodilus unterliegt WA II und ist somit melde- und nachweispflichtig, wie fast alle Tiere, die WA II unterliegen. Der Halter ist also verpflichtet, sein Tiere bei der zuständigen Naturschutzbehörde anzumelden.

          Weitere Details finden Sie auch auf der Homepage des BfN: http://www.bfn.de/

          Grüße
          www.crocodilians.de
          www.schulvivarium-saterland.de
          www.gavial.de

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          • #50
            Anmeldung

            Hallo Christian,
            ich Wohne, zwischen Trier und Bitburg, das ist der Landkreis Trier-Saarburg.
            Ich habe seit 1987, alle Tiere die in meinem Bestand sind angemeldet und Abgänge abgemeldet. Ich finde es sehr wichtig das wir " Reptilienhalter " uns nicht verstecken, wir tun nichts illegales, also kann man dem Gesetz doch genugtun. Ich gebe dir Recht, lieber bei der Meldepflicht des Tieres ob ja oder nein, einmal zuviel Fragen, als den Hudel hinterher ausbaden zu müssen.
            Meine Frage ging mehr in Richtung" Anmeldung einer Aussenanlage " und da bin ich der Meinung,das ich nur das Melde was die zuständigen Behörden haben wollen.Ich finde man kann auch zu viel Fragen an Behörden stellen .

            Danke Crocodylia, ich glaube das hatten sie gemeint.
            Gruss
            Wolfgang

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            • #51
              Also ich wohne in einer ländlichen Gegend in der es viele Fischweiher gibt. Und an manchen steht ein Schild "Betreten auf eigene Gefahr, Eltern haften für ihre Kinder". Wenn die Behörden einem nicht weiter helfen können/wollen, hilft man sich vielleicht mit solch einem ähnlichen Schild schon selbst etwas aus der Patsche wenn mal was passieren sollte?!

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              • #52
                Ganz so einfach ist es ja auch nicht. Einfach ein Schild aufstellen. Grundsätzlich stimmt es, dass Eltern für Schäden, die ihre Kinder verursachen haften (BGB §832). Denn die Eltern sind an die vom Gesetz vorgegebene elterliche Aufsichtspflicht gebunden.

                Eltern können sich nur dann vor der Haftung schützen, wenn sie nachweisen können, dass sie ihrer Aufsichtspflicht genügt haben.Beispiel:*Jeder kennt das Schild an Baustellen „Eltern haften für ihre Kinder“. Dies ist hier nicht immer der Fall. Kinder können trotz aller Vorsichtsmaßnahmen der Eltern schon mal auf eine Baustelle gehen.* Dann liegt die Beweislast beim Baustellenbetreiber ob er seiner Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist, z.B. ob ein Zaun aufgestellt ist oder ob die Baustelle in anderer Form abgesichert ist.

                Also das heißt ich müsste aus der Freilandanlage ein Hochsicherheitstrakt bauen damit mir keiner ans Bein pissen kann.

                MfG

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                • #53
                  Und selbst, wenn man Warnschilder, etc. aufstellt und ansonsten alles tut. Den Schrei in der Öffentlichkeit (Presse, TC, etc.) möchte ich nicht hören, wenn doch etwas passiert, unabhängig davon, ob dem Betreiber der Anlage kein Fehlverhalten nachgewiesen werden kann.

                  Kommentar


                  • #54
                    Auch solche Schilder helfen nicht unbedingt bei Kindern die nicht lesen können
                    oder andere die es nicht gelernt haben, Gefahrenquellen sind überall wenn du alles getan hast was dazu dient es sicher ( nicht übersteigbarer Zaun und Schloss was nicht durch einfache Gewallt Einwirkung zu öffnen ist) machen dann wird dir nichts passieren, denn jede Wohnung ist so gesichert.
                    mfg

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                    • #55
                      Zitat von Christian Hennemann Beitrag anzeigen
                      Ganz so einfach ist es ja auch nicht. Einfach ein Schild aufstellen. Grundsätzlich stimmt es, dass Eltern für Schäden, die ihre Kinder verursachen haften (BGB §832). Denn die Eltern sind an die vom Gesetz vorgegebene elterliche Aufsichtspflicht gebunden.

                      Eltern können sich nur dann vor der Haftung schützen, wenn sie nachweisen können, dass sie ihrer Aufsichtspflicht genügt haben.Beispiel:*Jeder kennt das Schild an Baustellen „Eltern haften für ihre Kinder“. Dies ist hier nicht immer der Fall. Kinder können trotz aller Vorsichtsmaßnahmen der Eltern schon mal auf eine Baustelle gehen.* Dann liegt die Beweislast beim Baustellenbetreiber ob er seiner Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist, z.B. ob ein Zaun aufgestellt ist oder ob die Baustelle in anderer Form abgesichert ist.

                      Also das heißt ich müsste aus der Freilandanlage ein Hochsicherheitstrakt bauen damit mir keiner ans Bein pissen kann.

                      MfG
                      Hallo, diese Aussagen sind in weiten Teilen höchst fragwürdig. Juristisch werden Baustellen und Krokodile schon anders behandelt... Als Krokodilhalter haftet man verschuldensunabhängig. Allein das ist schon ein wichtiger Grund, eine Halftpflichtversicherung abzuschließen und seine Anlage möglichst sicher zu bauen.

                      Marco

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                      • #56
                        Hallo Marco

                        Genau darauf wollte ich ja hinaus. Das es nicht so einfach mit einem Schild getan ist wie bub01 das beschreibt. Deshalb auch das Beispiel mit der Baustelle. Es ist klar das die Anlage absolut sicher sein muss.

                        Gruß

                        Christian

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                        • #57
                          Klar bringt es einem nix nen 50cm Maschendrahtzaun zu ziehen, ein Schild hinzuklatschen und sich zurück zu lehnen. Ich meinte damit nur das es eine zusätzliche Absicherung wäre ein Schild aufzustellen mit dem deutlich vor "gefährlichen Tieren" oder ähnlichem gewarnt wird. Wenn Kinder einen Fußball über den Zaun schießen und mit einer Räuberleiter drüber springen, könnte man sich zumindest darauf berufen das man mit einem Schild gewarnt hat das es sich nicht nur um einen eingezäunten Koiteich handelt ;-)

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                          • #58
                            Hallo,
                            fast jedes Tier hat die Möglichkeit einen Menschen zu gefährden, sind Kühe auf der Weide mit welchem Zaun eingefriedet? Ok sind keine Reptilien aber wenn man ein entsprechenden Aufwand zum Schutz derer die eigentlich nichts in dieser Anlage zu suchen haben gebaut hat dann wird man wohl nichts dagegen haben.
                            Unserer Wachhund ist in einem Zwinger untergebracht wo niemand hinein steigen sollte ohne entsprechende Begleitung, er wird den der unberechtigt dort Zugang gefunden hat mit vielen schmerzhaften Verletzungen zeichnen, wenn der wieder heraus kommen sollte.
                            Es gibt viele die sich in den Tigerkäfig/gehege wagen nur um mal zu wissen wie es ist?
                            und der ist bestimmt geschützt gewesen.
                            mfg

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