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  • Hilfe

    Hallo,
    ich überlege schon lange, mir eine Landschildkröte zu kaufen. Bisher scheiterte dies immer am Preis.
    Jetzt wollen wir uns ein Haus kaufen. Die Besitzerin, eine alte Dame, musste in ein Heim und jetzt steht ihr Haus samt Garten zum Verkauf. In dem Garten gibt es ein Freigehege von etwa 5x2m Grösse, in welchem eine für meine Begriffe sehr lebendige und offenbar gesunde Vierzehenlandschildkröte zu Hause ist und das auch bleiben soll. Das heisst ich würde sie sozusagen zusammen mit dem Haus kaufen. Soweit kein Problem.
    Ich habe mich auch schon in Büchern und im Web schlau gemacht, wie man so ein Tier hält und da Gehege und Terrarium offenbar gut ausgestattet und artgerecht sind glaube ich auch, dass mir eine artgerechte Haltung wohl keine grösseren Probleme machen würde.

    Das Problem ist jetzt, dass ich gelesen habe, dass man für die Tiere Papiere braucht, um sie legal halten zu können. Diese Papiere gibt es für das Tier aber nicht und ich will kein Tier illegal halten. Deshalb meine Frage:

    Kann man eine horsfildii (ca 6-10 Jahre alt und offenbar mal ein Geschenk gewesen) auch nachträglich "legalisieren" (sprich: anmelden und legal halten). Womit muss man rechnen, wenn man das Tier zwar artgerecht, aber ohne Papiere und Anmeldung hält? Beschlagnahmung, Ordnungsgeld?
    Soll ich die Schildkröte überhaupt nehmen? Wenn ich sie nicht nehme soll sie wohl in ein Tierheim gebracht werden. Das will ich eigentlich auch nicht!

    Bitte helft mir, denn ich würde das Tier schon gern übernehmen und behalten, schliesslich lebt es schon so lange dort.

    Dirk

    [[ggg]Editiert von pomini am 21-04-2004 um 22:37 GMT[/ggg]]

    [[ggg]Editiert von pomini am 21-04-2004 um 23:20 GMT[/ggg]]

  • #2
    Re: Hilfe

    Auch wenn ich dafür vielleicht gesteinigt werde...ich muss Dir sagen mir wäre es in diesem Fall wurscht ob die Papiere hat...das Tier in ein Tierheim und nur wegen Behördenkram???Ne echt nicht.

    Das mit den Papieren macht schon Sinn und ist auch wichtig aber in dem Fall ist das Kind doch sowieso in den Brunnen gefallen(-;

    Ausser meine Meinung zu sagen kann ich leider nicht weiterhelfen...ich hab mal gelesen das die Strafen nicht ohne sind...jedoch vielleicht dient das auch nur der Abschreckung...die anderne wissen da sicher mehr(-:

    Ansonsten versuche mal die Suchfunktion...hier gibt es schon ein paar Beiträge zum Thema.

    Alles Gute und LG Melanie

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    • #3
      Re: Hilfe

      Hallo Pomini! Tesudo horsfieldii sind nicht Cites-, aber Meldepflichtig. Heißt Du bräuchtest on der Dame lediglich eine Abgabebescheinung. Dies funktioniert natürlich nur, wenn das Tier irgendwo gemeldet ist. In einigen Bundesländern kann man Tiere noch im nachhinein legalisieren, wenn man den Behörden durch Fotos, Aufzeichnungen oder Zeugenaussagen beweisen kann, dass dieses Tier vor Inkrafttretten der Cites/Meldepflicht in Ihrem Besitz war. Ich würde der zuständigen Behörde den Fall schildern u. einfach mal nachfragen. Der deutsche Amtsschimmel wird einer alten Dame wohl kaum den Kopf abreißen. Gruß Paule

      Kommentar


      • #4
        Re: Re: Hilfe

        paule schrieb:
        In einigen Bundesländern kann man Tiere noch im nachhinein legalisieren, wenn man den Behörden durch Fotos, Aufzeichnungen oder Zeugenaussagen beweisen kann, dass dieses Tier vor Inkrafttretten der Cites/Meldepflicht in Ihrem Besitz war.
        Hallo Paule, das stimmt zwar alles, was Du sagst, nur leider wird ihm das nichts nützen, wenn seine folgende Angabe stimmt:

        pomini schrieb:
        Kann man eine horsfildii (ca 6-10 Jahre alt und offenbar mal ein Geschenk gewesen) auch nachträglich "legalisieren" (sprich: anmelden und legal halten).
        Wenn das Tier so jung ist, haut das nicht mehr hin...
        Mein Tipp: An die zuständige Behörde wenden (in Hessen ist es das Regierungspräsidium, dort die Untere Naturschutzbehörde) und den Sachverhalt offen und ehrlich schildern. Dir kann sowieso nichts passieren, nur der alten Dame wird man unangenehme Fragen stellen. Da die ja aber nun wohl in einem Altersheim lebt, wird nicht mal das passieren. Dann stehen die Chancen gut, das Du eine Ausnahmegenehmigung bekommst und das Tier legalisiert (mit Einschränkungen allerdings) wird. Alles andere ist nur Gemurkse. Mit den meisten Behörden kann man eigentlich ganz gut umgehen, es gibt nur wenige Ausnahmen.
        @Mellibrelli: Deine überbordende Tierliebe ehrt Dich ja, aber sie ist nicht besonders klug. Bei den meisten passiert nie etwas, aber manchmal gibt es böswillige Nachbarn etc. und ruck-zuck musst Du Papiere vorweisen können und dann? Tierliebe um jeden Preis? Lieber nicht....

        Gruß

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        • #5
          Re: Re: Re: Hilfe

          @Jensli

          Magst Du dumm finden oder auch nicht...für mich wird das Wohl eines Tieres immer im Vordergrund stehen!
          Und ich habe ja extra dazugeschrieben das das NUR MEINE Meinung ist(-;

          Schliesslich muss jeder selbst wissen was er macht(-;

          Kommentar


          • #6
            Re: Re: Re: Re: Hilfe

            Mellibrelli schrieb:
            @Jensli

            Magst Du dumm finden oder auch nicht...für mich wird das Wohl eines Tieres immer im Vordergrund stehen!
            Und ich habe ja extra dazugeschrieben das das NUR MEINE Meinung ist(-;

            Schliesslich muss jeder selbst wissen was er macht(-;
            Wusstest du, dass man das als eine Aufforderung zur Straftat werten könnte ?

            Kommentar


            • #7
              Re: Hilfe

              ...und eine Aufforderung zu einer Straftat ist wiederum eine Straftat.
              Jutta

              Kommentar


              • #8
                Re: Hilfe

                Hallo,
                danke für eure Antworten. Leider bin ich jetzt immer noch genauso sicher wie vorher, aber das war bei einem so heiklen Thema ja fast zu erwarten. :-\
                Sicher ist seit heute auf jeden Fall, dass wir Mitte Mai in das Haus umziehen "freu".
                Die Schildi wird auch dableiben dürfen. Ich hoffe doch sehr, dass die Naturschutzbehörde das Tier nicht beschlagnahmt, wenn ich da jetzt hintrabe, oder?
                Kann mir eventuell auch jemand sagen, auf welche Kosten ich mich einstellen muss, wenn ich die Anmeldung mache. Die nehmen doch sicher reichlich Gebühren dafür?

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                • #9
                  Re: Hilfe

                  Die Anmeldung selbst wäre (zumeist) kostenlos. Aber du würdest eine Ausnahmegenehmigung bekommen, die vermutlich ein paar Euro kosten wird. Aber wie auch mmer, verarmen wirst du dabei nicht.
                  Die Schildkröte kann übrigens erst mal pro forma beschlagnahmt werden. Das bedeutet dann aber nur, dass das Eigentum erst mal bis zur entgültigen Klärung an den Staat übergehen, sie aber in deinem Besitz bleiben würde. Das hieße also, dass sie zwar beschlagnahmt, aber anschließend gleich bei dir zur Pflege eingewiesen werden würde.

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                  • #10
                    Re: Hilfe

                    Danke.
                    Werde mich, wenn alle Formalitäten mit dem Haus erledigt sind, direkt drum kümmern. Ist, glaube ich, sicherer!

                    @ Mellibrelli:

                    steinigen find ich etwas übertrieben. Auch wenn in Foren wie diesem sicher nur eine kleine Minderheit öffentlich Deine Meinung teilt, so gehe ich mal davon aus, dass da draussen in der Welt viele Menschen Deiner Meinung sind und sicher ist, dass das Wohl des Tieres definitiv vor Behördenkram geht.
                    Der Ehrlichkeit halber: Ich hätte, wenn ich nicht von Strafen und Beschlagnahmung bis hin zu Schauer-Geschichten über den Umgang mit beschlagnahmten Tieren so einiges gehört hätte, wohl kaum diese Frage gestellt. Vermutlich hätte ich versucht, der Schildkröte einfach hinter der doch recht hohen und dichten Hecke ein schönes artgerechtes Leben ohne Bürokratie zu ermöglichen. Gibt in Deutschland ja sicher nicht nur eine Schildkröte, die den Ämtern unbekannt ist (und bleiben wird) und viele davon fristen sicher ein Dasein als Kinderspielzeug o.ä., was viel schlimmer ist, als die Illegalität (meine Meinung!).
                    Ich hätte das also sogar mit gutem, Gewissen gemacht.
                    Das Problem ist, dass ich mich sehr schwer von einem einmal liebgewonnenen Tier trennen kann und es dann auch noch in eine ungewisse Zukunft abgeben? Nein danke! Und da das Wort Beschlagnahmung bei diesem Thema leider sehr oft fällt, will ich dieses Risiko halt nicht eingehen, dann lieber nehm ich die Schildkröte gar nicht erst. Klingt egoistisch, ist aber so!
                    Nach dem, was hier jetzt aber so alles geschrieben wurde, bin ich mir jetzt aber sicher, dass ich das Richtige tue, wenn die Schildkröte bleibt, wo sie ist und das ganz legal, damit ich weiss, dass das auch so bleibt, egal wer dumme Fragen stellt.



                    [[ggg]Editiert von pomini am 22-04-2004 um 23:00 GMT[/ggg]]

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                    • #11
                      Re: Re: Hilfe

                      @Gerhard W und Jutta zu eurem Statement fällt mir einfach nix mehr ein!Lest meinen Beitrag bitte gründlich und dann sagt mir nochmal das ich zu irgendwas anstifte...aber erwartet da keine Antwort mehr ich bin auf diesem Ohr ab heute taub(-;

                      @Gerhard vorallem wundere ich mich das es eine Straftat sein soll wenns doch ganz einfach angemeldet werden kann...wo ist denn dann eigentlich das Problem?(-;

                      @Pomini ich finde Deine Einstellung prima und teile sie voll!Ich wünsch euch viel Glück und Freude am neuem Zuhause und Mitbewohner!(-:

                      Solche Tierhalter sollte es mehr geben!

                      LG Melanie



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                      • #12
                        Re: Hilfe

                        Wer dazu auffordert, ein offensichtlich illegales Tier nicht zu melden, auch wenn er es durch die Blume tut, fordert zu einer Straftat auf. Und das ist nun mal auch strafbar. Da gibt es kein wenn und aber, das ist Gesetz.

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                        • #13
                          Re: Re: Hilfe

                          GerhardW schrieb:
                          Wer dazu auffordert, ein offensichtlich illegales Tier nicht zu melden, auch wenn er es durch die Blume tut, fordert zu einer Straftat auf. Und das ist nun mal auch strafbar. Da gibt es kein wenn und aber, das ist Gesetz.
                          Auweia..typisch deutsch, irgendwie traurig...

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                          • #14
                            Re: Hilfe

                            Liebe Forenuser

                            da die Frage ja nun geklärt ist schließe ich diesen Thread.

                            Foren Mod Team
                            Foren-Moderatoren-Team

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