Re: Re: Testudo hermanni boettgeri
Hallo Sebastian
Das könnte der Herr rein theoretisch, wenn es seine eigene Nachzuchten sind, problemlos machen. Hat er die Tiere selbst von jemandem erworben, dann müßte er dazu auch Papiere haben. Anders war es dann noch in einigen Bundesländern mit im Zoohandel gekauften Tieren. Die mussten zwar vom Händler in ein Buch eingetragen werden (Herkunfts- und Käuferadressen), aber auch hier wurden viele Tiere ohne Papiere verkauft, denn, wie schon geschrieben, es standen früher sehr häufig mehrere Tiere auf einem Papier, das der Züchter einfachheitshalber behielt. Später ließ sich mangels Meldepflicht oft nicht mehr genau sagen, aus welchem Jahr die Tiere nun wirklich stammten, bzw. welche der Bescheinigungen zu einem Tier gehörte.
Du solltest also zuerst einmal klären, ob die beiden LSK von dem Herren selbst gezogen wurden. Wenn ja und vor März 1987, dann müsste irgendwo eine blaue Citesbescheinigung liegen. Wenn er sie gekauft hat, dann sowieso. Wenn nach März 1987, dann hätte er eine gelbe EU-Bescheinigung erhalten müssen, denn hier wurden nur noch einzelne Tiere auf jedes Papier geschrieben. Es wäre aber für Österreich realistisch, daß er u. U. tatsächlich kein Papier erhalten hat. Diese Option würde ich ihm aber im Gespräch erst mal nicht lassen. Nur in letzterem Fall kann er nachträglich eine Bescheinigung ausstellen lassen. Ansonsten muß man nach den Papieren fahnden, was nach 15 oder mehr Jahren schwierig werden dürfte.
Schöne Grüße
Eva
Trachemys schrieb:
Hi,
Danke noch für die Infos.
Hm, also als Altbestand die Tiere nachmelden, das ging? Was wenn er die beiden älter macht als sie sind (sind ja erst 15)und das tut?
Hi,
Danke noch für die Infos.
Hm, also als Altbestand die Tiere nachmelden, das ging? Was wenn er die beiden älter macht als sie sind (sind ja erst 15)und das tut?
Das könnte der Herr rein theoretisch, wenn es seine eigene Nachzuchten sind, problemlos machen. Hat er die Tiere selbst von jemandem erworben, dann müßte er dazu auch Papiere haben. Anders war es dann noch in einigen Bundesländern mit im Zoohandel gekauften Tieren. Die mussten zwar vom Händler in ein Buch eingetragen werden (Herkunfts- und Käuferadressen), aber auch hier wurden viele Tiere ohne Papiere verkauft, denn, wie schon geschrieben, es standen früher sehr häufig mehrere Tiere auf einem Papier, das der Züchter einfachheitshalber behielt. Später ließ sich mangels Meldepflicht oft nicht mehr genau sagen, aus welchem Jahr die Tiere nun wirklich stammten, bzw. welche der Bescheinigungen zu einem Tier gehörte.
Du solltest also zuerst einmal klären, ob die beiden LSK von dem Herren selbst gezogen wurden. Wenn ja und vor März 1987, dann müsste irgendwo eine blaue Citesbescheinigung liegen. Wenn er sie gekauft hat, dann sowieso. Wenn nach März 1987, dann hätte er eine gelbe EU-Bescheinigung erhalten müssen, denn hier wurden nur noch einzelne Tiere auf jedes Papier geschrieben. Es wäre aber für Österreich realistisch, daß er u. U. tatsächlich kein Papier erhalten hat. Diese Option würde ich ihm aber im Gespräch erst mal nicht lassen. Nur in letzterem Fall kann er nachträglich eine Bescheinigung ausstellen lassen. Ansonsten muß man nach den Papieren fahnden, was nach 15 oder mehr Jahren schwierig werden dürfte.
Schöne Grüße
Eva
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