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Testudo hermanni boettgeri

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  • #31
    Re: Re: Testudo hermanni boettgeri

    Trachemys schrieb:
    Hi,
    Danke noch für die Infos.
    Hm, also als Altbestand die Tiere nachmelden, das ging? Was wenn er die beiden älter macht als sie sind (sind ja erst 15)und das tut?
    Hallo Sebastian

    Das könnte der Herr rein theoretisch, wenn es seine eigene Nachzuchten sind, problemlos machen. Hat er die Tiere selbst von jemandem erworben, dann müßte er dazu auch Papiere haben. Anders war es dann noch in einigen Bundesländern mit im Zoohandel gekauften Tieren. Die mussten zwar vom Händler in ein Buch eingetragen werden (Herkunfts- und Käuferadressen), aber auch hier wurden viele Tiere ohne Papiere verkauft, denn, wie schon geschrieben, es standen früher sehr häufig mehrere Tiere auf einem Papier, das der Züchter einfachheitshalber behielt. Später ließ sich mangels Meldepflicht oft nicht mehr genau sagen, aus welchem Jahr die Tiere nun wirklich stammten, bzw. welche der Bescheinigungen zu einem Tier gehörte.

    Du solltest also zuerst einmal klären, ob die beiden LSK von dem Herren selbst gezogen wurden. Wenn ja und vor März 1987, dann müsste irgendwo eine blaue Citesbescheinigung liegen. Wenn er sie gekauft hat, dann sowieso. Wenn nach März 1987, dann hätte er eine gelbe EU-Bescheinigung erhalten müssen, denn hier wurden nur noch einzelne Tiere auf jedes Papier geschrieben. Es wäre aber für Österreich realistisch, daß er u. U. tatsächlich kein Papier erhalten hat. Diese Option würde ich ihm aber im Gespräch erst mal nicht lassen. Nur in letzterem Fall kann er nachträglich eine Bescheinigung ausstellen lassen. Ansonsten muß man nach den Papieren fahnden, was nach 15 oder mehr Jahren schwierig werden dürfte.

    Schöne Grüße

    Eva

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    • #32
      Re: Re: Re: Testudo hermanni boettgeri

      @eva1

      Ist es nicht so, daß erst ab ca. 1985 Europäische Landschildkröten meldepflichtig und somit CITIES-pflichtig (blaue Papiere)wurden und ab ca. 1997 die CITIES von der gelben EU-Bescheinigung abgelöst wurde?

      Kommentar


      • #33
        Re: Re: Re: Re: Testudo hermanni boettgeri

        andreask1 schrieb:
        @eva1

        Ist es nicht so, daß erst ab ca. 1985 Europäische Landschildkröten meldepflichtig und somit CITIES-pflichtig (blaue Papiere)wurden und ab ca. 1997 die CITIES von der gelben EU-Bescheinigung abgelöst wurde?
        Hallo Andreas

        Es war März 1987. Ab da wurden innerhalb der EU die neuen EU-Bescheinigungen und die Meldepflicht eingeführt, denn ab diesem Datum trat die neu geschaffene EU-Verordnung für artengeschützte Tiere in Kraft. Deshalb meine Unterscheidung. Allerdings, wenn ich mich recht erinnere, gehörte Österreich damals noch nicht zur EU. Demanch müssten in Österreich die blauen Citesbescheinigungen länger ausgestellt worden sein, bzw. gültig gewesen sein. Aber damit kann ich jetzt falsch liegen.

        Schöne Grüße

        Eva

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