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Rechtliche Probleme bei Gewächshausbau

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  • Rechtliche Probleme bei Gewächshausbau

    Hallo Leute,

    die Sachlage ist folgende: ich möchte in meinem Pantherschildkrötengehege ein Gewächhaus bauen. Die Maße ca. 4.5-5m x 2m. Jetzt hab ich aber ein Problem: auf unserem Grundstück verlauft eine sogenannte Baulinie, und das heisst bei uns im Ort, dass man, um dort ein Gewächshaus aufstellen zu dürfen, eine Befreiung vom Bauverbot braucht...Jetz hab ich doch glatt so einen Nachbarn, der was dagegen hat. Seine Argumente: ich soll mein Gewächhaus woanders aufstellen, aber nicht vor seiner Nase - wir hätten ja genügend Platz. Stimmt wir haben Platz - aber leider ist es so, dass aufgrund der Sonneneinstrahlung nur dieser Bereich für meine Pantherschildkröten geeignet ist, und ich auch deshalb dort mein Gewächhaus haben will. Ich war schon mal auf dem Ordnungsamt und die haben auch gesagt, dass ich ein Gewächshaus mit 40m³ rauminhalt - ohne jemand fragen zu müssen -aufstellen kann, aber halt nicht dort. Jetzt wäre es schön, wenn ich Argumente (am besten von einer höheren Behörde oder anerkannten Institution) vorbringen könnte, um meine Aussage bei der Behörde zu unterstützen. Gibt es da was auf was ich mich berufen könnte??? Ich hab keine Lust jahrelang darum kämpfen zu müssen... der Nachbar ist bei allen anderen Nachbarn dafür bekannt, dass er gegen Baugenehmigungen grundsätzlich Einspruch eingelegt hat, und deshalb Bauvorhaben (die nicht mal an seiner Grenze lagen) um 1,5 Jahre verzögert hat...

    Wäre super wenn mir jemand helfen könnte
    Gruss
    Sabine

  • #2
    Re: Rechtliche Probleme bei Gewächshausbau

    Hallo Sabine !

    Vor knapp 2 Monaten haben wir auch ein Gewächshaus für unsere Panther gebaut--allerdings kleiner (knappe 8 qm) als Deins und ein Eigenbau aus Thermopenfenstern.
    Daher kann ich nur empfehlen--suche nicht unbedingt den sonnigsten Platz--in unserem sind morgens um 9 Uhr schon knappe 40 Grad--und das wenn die Tür offen ist--tagsüber wird noch das Dachfenster geöffnet und das Dach abgedeckt, sonst kommen wir nie unter 40 Grad. Selbst um 20 Uhr--wenn schon lange keine Sonne mehr das Gewächshaus bescheint sind in diesem noch locker 25-28 Grad.

    Also lieber eine anderen Standort wählen, als jahrelang kämpfen und Magenschmerzen bekommen.

    Lieben Gruß
    Andrea

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    • #3
      Re: Rechtliche Probleme bei Gewächshausbau

      Hi,
      nun bei mir ist es halt so: die panther leben an einem Südhang und ich hab keiine Lust und auch nicht das nötige Kleingeld, um ihnen eine aufwändigen Abstieg ins Freigehege zu gestalten. Dazwischen würde dann eine extremer hang liegen

      Gruss Sabine

      P.s.: ich hab auch schon darüber nachgedacht, aber das wäre wirlich mit enormem Aufwand und Kosten verbunden-vor allem bezweifle ich, dass die Tiere jemals ins Gewächhaus zurückfinden

      gruss
      Sabine

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      • #4
        Re: Re: Rechtliche Probleme bei Gewächshausbau

        Hallo,

        juristisch ist da nichts zu machen, da helfen keine Argumente.
        Aber mein Tipp: Verwende doch eine Frühbeetanlage auf gemauerten Seitenwänden knapp hüfthoch, lässt sich billiger beheizen, macht juristisch keine Probleme und billiger (zumal im Unterhalt) ist es auch noch.

        Gruß

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        • #5
          Re: Rechtliche Probleme bei Gewächshausbau

          Hallo Sabine

          Die Idee von Jens ist super. Ich würde mich erkundigen, ab welcher "Bauwerkhöhe, bzw. -breite, -länge" auf dieser Baulinie überhaupt ein Bauantrag nötig ist. Und dann das Gewächshaus oder die Frühbeetanlage genau 1 cm kleiner bauen

          Schöne Grüße und viel Erfolg

          Eva

          [[ggg]Editiert von eva1 am 04-08-2004 um 09:57 GMT[/ggg]]

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          • #6
            Re: Rechtliche Probleme bei Gewächshausbau

            Hi Jens,

            die Idee gefällt mir Werde mich diese Woche noch schlau machen, welche Grösse da nicht genehmigungspflichtig ist. Also, wenn alle Stricke reissen und mein Gewächshaus nicht genehmigt wird, dann ist das wirklich das einzigste was mir übrig bleibt. Ist zwar für mich nicht so bequem zu pflegen, wie ein Gewächshaus, aber Hauptsache die Pantherschildkröten kriegen endlich "Ihr" Haus.

            Vielen Dank
            Sabine

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            • #7
              Re: Rechtliche Probleme bei Gewächshausbau

              Hallo Sabine !

              Beim Nachfragen verwende aber bitte den Begriff "Gewächshaus" und nicht Pantherhaus--für Anlagen zur Haltung von Wildtieren gelten gesonderte Vorschriften, die nicht ohne sein sollen---und wenn Du dann an sonen übergenauen Beamten gerätst.....
              Mir wurde damals gesagt Anlagen /Gebäude im Garten ohne Genehmigung müssen niedriger als 1,8m sein, dürfen keine feste Tür haben und sollten ruckzuck abbaubar sein.
              Somit sind meine Anlagen 1,75m hoch, als Tür kann man die "Tür" nicht bezeichnen ;-) und abbaubar ( wie schnell das gehen muß, hat schließlich keiner gesagt).

              Ich wünsche viel Glück bei Deinem Vorhaben

              Gruß
              Andrea

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              • #8
                Re: Rechtliche Probleme bei Gewächshausbau

                Hi Andrea,

                danke für den Tipp
                ich werde die Behörden zum Verzweifeln bringen*gg*. Ich wette ich krieg mein Gewächshaus-nur weil ich lauter nervige Fragen stell, die sie nicht beantworten können

                Gruss
                Sabine

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                • #9
                  Re: Re: Rechtliche Probleme bei Gewächshausbau

                  Leilah schrieb:
                  Mir wurde damals gesagt Anlagen /Gebäude im Garten ohne Genehmigung müssen niedriger als 1,8m sein, dürfen keine feste Tür haben und sollten ruckzuck abbaubar sein.
                  Somit sind meine Anlagen 1,75m hoch, als Tür kann man die "Tür" nicht bezeichnen ;-) und abbaubar ( wie schnell das gehen muß, hat schließlich keiner gesagt).

                  Ich wünsche viel Glück bei Deinem Vorhaben

                  Gruß
                  Andrea

                  Hallo zusammen, das ist regional unterschiedlich geregelt- bei uns gibt es eine Höchstgrenze für den umbauten Raum, darunter darf ich mauern und mit einer Stahltür verschliessen, wenn ich das möcht.
                  Grüße- Jutta

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