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tunesische landschildkröte halten

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  • tunesische landschildkröte halten

    hallo,
    erst ein mal ein großes lob an dieses forum.

    ich hätte da mal eine wichtige frage und bitte um produktive antworten.

    was ist wenn jemand vor ca. vier jahren tunesische ls von einer anderen person übernommen hat, welche aus tunesien mitgebracht wurden? (leidiges thema)
    die tiere werden nach den vorgaben anderer züchter gehalten, beleuchtung stimmt, terrarium und ernährung ebenso.
    auch werden die tiere regelmäßig von einem tierarzt untersucht und weisen keine krankheiten auf

    wäre es in diesem fall möglich eine haltungsgenähmigung zu bekommen, oder müssten die tiere abgegeben werden?

    vielen dank

  • #2
    Re: tunesische landschildkröte halten

    Hallo Wolfgang, jede noch so gute Haltung legalisiert die Tiere noch nicht. Ein Gang zur zuständigen Behörde, dort Alles erklären und dann gibt es vielleicht eine Genehmigung zur Haltung. Vielleicht. Denn sonst wäre es viel zu einfach Schmuggeltiere zu legalisieren. Auch derjenige, der die Tiere von dem Schmuggler übernommen hat sich strafbar gemacht.
    Grüsse- Jutta

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    • #3
      Re: Re: tunesische landschildkröte halten

      jutta schrieb:
      Hallo Wolfgang, jede noch so gute Haltung legalisiert die Tiere noch nicht. Ein Gang zur zuständigen Behörde, dort Alles erklären und dann gibt es vielleicht eine Genehmigung zur Haltung. Vielleicht. Denn sonst wäre es viel zu einfach Schmuggeltiere zu legalisieren. Auch derjenige, der die Tiere von dem Schmuggler übernommen hat sich strafbar gemacht.
      Grüsse- Jutta


      ja, das habe ich auch schon oft gelesen.
      Was bedeutet strafbar gemacht? Kennt ihr konkrete Fälle wo es zu einer "Verurteilung" gekommen ist?
      Was wäre eine mögliche Strafe, soll mich nicht abhalten die Kleinen anzumelden, würde mich dennoch sehr interessieren!

      vielen Dank für deine Antwort

      [[ggg]Editiert von wolfgang2 am 07-01-2006 um 17:55 GMT[/ggg]]

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      • #4
        Re: tunesische landschildkröte halten

        Hallo Wolfgang,

        ich denke nicht, daß man diese Frage so pauschal beantworten kann. Eine grosse Rolle spielt es auch, welches Regierungspräsidium für Dich zuständig ist. Es gibt gewaltige Unterschiede, wie die Beamten das handhaben.

        Gruß
        Sabine

        Kommentar


        • #5
          Re: Re: Re: tunesische landschildkröte halten

          Hallo Wolfgang,

          Kennt ihr konkrete Fälle wo es zu einer "Verurteilung" gekommen ist?
          Es kommt sehr auf den Sachbearbeiter an. Eine Halterin musste wirklich sehr heftig Strafe bezahlen und alle ihre Schildkröten abgeben, ein anderer Halter durfte mit den Tieren nicht züchten und musste ebenfalls eine Geldstrafe zahlen, dufte sie aber behalten, und manchmal bekommt man auch einfach eine (durchaus kostenpflichtige) Bescheinigung, dass man die Tiere behalten kann und sie nur nicht ohne vorherige Zustimmung der Behörede weiter geben darf. Du solltest am besten einen Termin mit dem für Dich zuständigen Sachbearbeiter vereinbaren und persönlich und offen mit ihm /ihr sprechen.

          Viele Grüße
          Beate
          Früher unter "Beate" hier in den Foren aktiv. Halte und züchte verschiedene Schildkröten und bin seit Gründung Mitglied der AG Schildkröten. Lieblings- Spitzname "Bücherwurm".

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