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Papiere und Kennzeichnungspflich????

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  • Papiere und Kennzeichnungspflich????

    Guten Tag!

    Ich bin neu in diesem Forum und hoffe, dass Ihr mir einige Fragen beantworten könnt. Ich besitze seit ca. 8 Jahren 2 Russische (Vierzehen-)Landschildkröten. Ich bin immer davon ausgegangen, dass es sich um ein Pärchen handelt, aber seit Montag kann ich mir jetzt wohl sicher sein, denn mein Weibchen hat zwei prächtige Eier gelegt. Diese brüten jetzt wohl behütet in einem Inkubator. Tja und jetzt kommen mein Problem und meine Fragen. Ich habe beide Tiere aus zweiter Hand geschenkt bekommen. Sie werden absolut artgerecht gehalten und entwickeln sich prächtig. Ich habe mich in der Vergangenheit immer durch und Fachliteratur über Haltung etc. informiert. Auf Grund der beiden Eier habe ich jetzt viel im Internet gestöbert und dort auch immer was über Kennzeichnungspflicht gelesen. Was ist das? Ich habe auch keinerlei Papiere für meine Schildis. War auch schon mit meinem Männchen beim Tierarzt, wegen einer Lungenentzündung nach der Winterruhe. Auch dieser hat mich nie nach Papieren oder ähnlichem gefragt, sonst wäre ich ja sicher schon viel früher darüber gefallen. Weiß jemand von Euch, ob man diese Papiere auch nachträglich beantragen kann? Halte ich meine Schildkröten denn jetzt illegal, oder wie??? Bin echt verunsichert und weiß ja nicht mal, woher meine Schildis eigentlich stammen. Ich habe auch schon überlegt, ob ich mich vielleicht mal beim Umweltamt informiere. Was kann einem denn im schlimmsten Fall passieren, wenn man Schildkröten ohne Papiere hat? Können einem die Tiere auch weggenommen werden???

    Ich wäre super dankbar, wenn mir jemand von Euch hilfreiche Tipps geben könnte, wie ich mich denn jetzt richtig verhalte. Vielen Dank im voraus!!!

    Gruß
    Nickel

  • #2
    Hallo Nickel

    Eigentlich steht in allen Schildkrötenbüchern immer auch etwas zum Thema Artenschutz, Anmeldungspflicht und Papiere Du hältst Deine Tiere illegal.

    Testudo horsfieldii ist jedoch in der EU-Verordnung nicht in Anhang A, sondern in Anahng B eingruppiert. Für solche Tierarten benötigt man keine EU-Bescheinigungen und keine Kennzeichnung mittels Fotodokumentation.
    Für Deine Tiere brauchst Du aber einen sogenannten Herkunftsnachweis. In dem ist aufgeführt, wer die Tiere importiert oder gezüchtet hat. Vielleicht kannst Du vom Vorbesitzer der Tiere so ein formloses Schreiben bekommen.
    Wenn nicht, dann hast Du ein Problem, das Du leider mit vielen horsfieldii-Haltern teilst....

    Sieh Dir dazu doch auch mal diese Seite an:
    http://www.t-hermanni.de/horsfiel/artschutz.html

    Es kommt sehr auf die jeweilige Artenschutzbehörde, bzw. auf den einzelnen Beamten an, wie er auf eine solche Anmeldung reagiert. Von Beschlagnahme bis "Duldung" ist alles möglich.
    Die Eier solltest Du nicht ausbrüten, bevor Du die Angelegenheit nicht geklärt hast und Deine Tiere ordnungsgemäß angemeldet sind, sonst hast Du noch mehr illegale Schildkröten.

    Schöne Grüße

    Eva

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    • #3
      Eva

      Erstmal vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Bin jetzt erstmal etwas von den Socken. Einen Herkunftnachweis werde ich wohl nicht mehr ranbekommen. Ich habe zu der Bekannten seit 7 Jahren keinen Kontakt mehr und weiß nicht mal wo sie derzeit wohnt. Ich denke aber auch nicht, dass die Schidis aus Deutschland stammen, denn dann hätte sie sie ja sicher nicht verschenkt, sind wahrscheinlich doch eher geschmuckelt. Tja, jetzt werde ich mir wohl überlegen müssen wie ich am besten Schadensbegrenzung betreibe.

      Vielen Dank noch mal!

      Gruß
      Nickel

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      • #4
        Hallo Nickel

        Ich weiß nicht, wo Du wohnst, aber z. B. gerade im Gebiet der ehemaligen DDR sind horsfieldiis gar nicht so selten/selten gewesen. Diese Tiere wurden damals in die DDR importiert und legal in Geschäften verkauft. Die hatten damals alle keine Papiere in der Art wie man sie heutzutage fordert.
        Viele dieser Tiere haben nach der Grenzöffnung den Besitzer gewechselt und sind so auch auf westdeutschem Boden gelandet.

        Ich würde mal mit der zuständigen Artenschutzbehörde ein ruhiges Gespräch führen. Es gibt allerdings auch Bundesländer, in denen Tiere ohne Papiere grundsätzlich beschlagnahmt werden. Frag doch mal vorsichtig nach...
        Zur Not bleibt Dir nichts anderes übrig, als über die Meldebehörde den neuen Wohnsitz Deiner Bekannten ausfindig zu machen.

        Schöne Grüße

        Eva

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