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aus einer Überlassung: Testudo hermanni boettgeri

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  • aus einer Überlassung: Testudo hermanni boettgeri

    Hi Leute,
    erstmal möchte ich euch berichten. dass Momo wieder gesund und munter ist.
    Ich habe ihn ein Zimmergeheege gebaut 110x110m in dem der kleine Mann recht verloren gewirkt hat.

    Nun habe ich durch eine Anzeige Kontakt zu einer älteren Dame bekommen, die mir einen Testudo Boettgeri 8Jahre alt überlassen möchte, weil sie mehrere Hermani hermani Weibchen hat und ihn in seinem Treib nicht bremsen konnte.
    Die ganze Geschichte wäre ein total schöner Zufall gewesen, wenn da nicht die Realität einen bitteren Beigeschmack hinterlassen würde.

    Romeo ist ein beschlagnahmtes Tier und gehört der Behörde, die der alten Dame eine Überlassung für ihn ausgestellt hat.
    Kann mir einer erklären, wie der Werdegang bei solchen Situationen ist?? Meint ihr, die nehmen mir ihn wieder weg???
    Das würde mir echt das Herz brechen, denn die Zwei kommen gut miteinander klar und der kleine Orientiert sich total am Großen. Hab ihn schon lieb gewonnen.:ups:

  • #2
    Zitat von Momo Beitrag anzeigen
    ....wenn da nicht die Realität einen bitteren Beigeschmack hinterlassen würde.

    Romeo ist ein beschlagnahmtes Tier und gehört der Behörde, die der alten Dame eine Überlassung für ihn ausgestellt hat.
    Kann mir einer erklären, wie der Werdegang bei solchen Situationen ist?? Meint ihr, die nehmen mir ihn wieder weg???
    Das würde mir echt das Herz brechen, denn die Zwei kommen gut miteinander klar und der kleine Orientiert sich total am Großen. Hab ihn schon lieb gewonnen.:ups:
    Hallo!
    Den bitteren Beigeschmack schmecke ich wohl auch...... Hast Du schon mal was von Quarantäne und Infektionsgefahr durch z.B. Herpesviren gehört, falls nicht- such mal dnach in alten Beiträgen.

    Das Tier gehört der Behörde. Eine Weitergabe hätte NICHT erfolgen dürfen. Das muss vorher mit der Behörde geklärt werden und eine evtl. Übergabe durch diese genehmigt werden. Mein Tip: gemeinsam zur zuständigen Behörde gehen und erklären.

    Grüsse- Jutta

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    • #3
      Hallo Momo
      Wenn die Behörde es nicht für gut heist das das Tier bei dir Artgerecht gehalten wird ,werden sie ihre ganze Macht ausüben
      Da du ja schon den fehler begagen hast und die alte Dame nicht zuerst mit der Behörde das abgeklärt hat :wall:
      Hoffe das er bei dir bleiben kann ??????
      kannst ja mal sagen wie es ausgegangen ist
      Gruß Jürgen

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      • #4
        Zitat von Momo Beitrag anzeigen
        Romeo ist ein beschlagnahmtes Tier und gehört der Behörde, die der alten Dame eine Überlassung für ihn ausgestellt hat.
        Kann mir einer erklären, wie der Werdegang bei solchen Situationen ist??
        Hallo Momo

        Die richtige Vorgehensweise wäre gewesen:
        Die Besitzerin fragt bei der Behörde an, ob sie die Schildkröte aus bestimmten Gründen abgeben darf und teilt mit, wer das Tier bekommen soll. Dann etscheidet die Artenschutzbehörde, ob sie der Weitergabe zustimmt oder nicht.
        Wenn die Dame ohne Nachfrage das Tier einfach abgibt, dann macht sie sich und auch Du strafbar, weil das halt einfach verboten ist. Sowas ist aber im Unterstellungsvertrag, den sie von der Behörde bekommt, ausführlich beschrieben. Außerdem muß sie den Vertrag, wie sonst eine EU-Bescheinigung auch, an Dich weiterreichen, folgedessen hättest Du es nachlesen können.
        Setze Dich also so schnell wie möglich mit der Vorbesitzerin in Verbindung und versuche das eiligst, auch mit den zuständigen Behörden, zu klären, bevor das Tier beschlagnahmt wird.

        Ich muß Jutta außerdem völlig recht geben, daß Du mit dem Zusammensetzen der Schildkröten ohne einjährige Quarantäne sehr leichtsinnig gehandelt hast. Oben über den Forenbeiträgen ist ein ausführlicher Herpes-Thread angepinnt, aus dem weitergehende Informationen hervor gehen.

        Schöne Grüße

        Eva

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        • #5
          Die richtige Vorgehensweise wäre gewesen:
          Die Besitzerin fragt bei der Behörde an, ob sie die Schildkröte aus bestimmten Gründen abgeben darf und teilt mit, wer das Tier bekommen soll. Dann etscheidet die Artenschutzbehörde, ob sie der Weitergabe zustimmt oder nicht.

          Ich muß Jutta außerdem völlig recht geben, daß Du mit dem Zusammensetzen der Schildkröten ohne einjährige Quarantäne sehr leichtsinnig gehandelt hast.



          Hallo Leute,
          habe mich mit der Dame in verbindung gesetzt und Romeo zurück gebracht.
          Was eure Sorge mit dem Herpesviren angeht, hatte sie ihn ja nicht als Wildfang und unter ständiger Tierärztlicher Kontrolle mit auch anderen "legalen"Hermani hermani Schilkkröten in einem Geheege.
          Mein Berater von der Naturschutzstelle hat mir geraten, ihn zu ihr zurück zu bringen!
          Lg

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          • #6
            Zitat von Momo Beitrag anzeigen
            Hallo Leute,
            habe mich mit der Dame in verbindung gesetzt und Romeo zurück gebracht.
            Was eure Sorge mit dem Herpesviren angeht, hatte sie ihn ja nicht als Wildfang und unter ständiger Tierärztlicher Kontrolle mit auch anderen "legalen"Hermani hermani Schilkkröten in einem Geheege.
            Mein Berater von der Naturschutzstelle hat mir geraten, ihn zu ihr zurück zu bringen!
            Lg
            Hallo!

            dein Berater vond er Naturschutzstelle hat dich gut beraten. Übrigens gibt es Bestände in denen schon seit Jahren Herpes- Infizierte Tiere leben, die Krankheit jedoch nicht ausgebrochen ist.


            Grüße,
            Robert

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            • #7
              Fehler muß man machen um daraus zu lernen

              Für das nächste mal bin ich einfach schlauer, habe meine Lexion gelernt und werde das nächte mal einfach darauf achten, was mein Verstand mir sagt!

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