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Einige Fragen zu den Cites / Saarland

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  • Einige Fragen zu den Cites / Saarland

    Hallo!

    Zuerst einmal noch "Frohe Ostern" in die Runde ...


    Ich habe eine allgemeine Fragen bezüglich Cites und konnte über die Suchfunktion leider keine genauen Antworten auf meine Fragen erhalten.

    Ich habe mir vor 3 Wochen eine Maurische Landschildkröte bei einem Reptilienhändler gekauft. Ich besitze Cites und ein Kaufbeleg, der Auskunft gibt, dass ich exakt das Tier gekauft habe, welches in diesen Cites beschrieben wird. Als Eigentümer steht in diesen Cites noch der Züchter (?). Muss ich diese Cites an meinem Wohnort jetzt (auf meinen Namen) abändern lassen? Muss ich eventuell schon neue Fotos mit einreichen? (Die Fotos auf den Cites sind ca. 6 Monate alt..)
    Muss ich regelmäßig aktuelle Fotos einreichen? Wenn ja, in welchen Abständen? Bezahle ich dort "nur" eine einmalige Gebühr oder sind da so eine Art Steuern fällig? Welchen genauen Sinn hat die Meldung bei der Behörde? Wie nennt man denn die zuständige Stelle?
    Gibt es im Internet Seiten die sich etwas ausführlicher mit diesem Thema beschäftigen?

    Ich möchte mich entschuldigen, wenn ich Fragen gestellt habe, die manchen vielleicht schon auf den Wecker gehen aber ich konnte wirklich nichts befriedigendes finde.

    Vielen Dank,

    Jochen

  • #2
    Hallo und frohe Ostern!

    Normalerweise ist es so, dass Du die Schildkröte ummelden musst.
    Das heißt Du schickst eine kurze Mitteilung an die zuständige Behörde (ich sende ebenfallls immer eine Kopie der Cites mit). Und dann sollte das eigentlich von alleine funktionieren, indem das Tier auf Deinen Namen umgemeldet wird und somit alle Formalitäten geklärt sind. Innerhalb kürzester Zeit sollte Dich dann eine Benachrichtigung von Seiten des Amtes ereilen.
    Eine Gebühr musste ich bei einer Ummeldung noch nie bezahlen, sondern nur dann wenn man Schlüpflinge anmeldet.
    Fotos werden bei Jungtieren bis 500g jedes Jahr gemacht, ab 500g aufwärts nur noch alle 5 Jahre. Doch dazu gibt es noch eine sehr gute Publikation von Carolin Bender über die Fotodokumentation von geschützten Reptilien.

    Also viel Spaß und gutes Gelingen!
    Liebe Grüße, Anni

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    • #3
      Hallo Jochen,

      als erstes – es gibt keine Dummen Fragen!

      Du musst nun eine so genannte Tierbestandsmeldung gemäß § 7 Abs. 2 Bundesartenschutzverordnung an die Naturschutzbehörde machen. Dafür gibt es fertige Vordrucke, oder ich habe es auch so schon gemacht. In der müssen Tierart, Cites Nr., Geschlecht und Kennzeichnung (soweit möglich), Züchter und du als neuer Halter angegeben sein. Bei uns musste ich die Cites Bescheinigungen sogar im Original vorlegen. Wichtig ist eine Aktuelle Fotodokumentation, bei uns in Hessen sind die ersten fünf Jahre mindestens je 1 Foto von Ober-und Unterseite auf Karopapier vorgeschrieben. Wird bei uns sogar in der Cites Bescheinigung vermerkt. Ich persönlich mache mind. 2x im Jahr aktuelle Bilder zur Identifikation. Gebühren werden bei uns nicht fällig, auch keine steuerlichen abgaben. Eine Änderung an der Cites Bescheinigung wird nicht gemacht. Sie dient dir und der Behörde als Nachweis des legalen Erwerbes des Tieres (Nachzucht oder auch Einfuhr).

      Ich habe auch fertige Vordrucke zur Fotodokumentation und auch Tierbestandmeldungen, falls erwünscht kann ich sie dir per mail zukommen lassen.

      Frohe Ostern wünscht Holger

      Ich war wohl etwas zu langsam - na ja ;-)
      Zuletzt geändert von phoenix; 08.04.2007, 18:58.

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      • #4
        Vielen Dank Euch beiden für die Antworten!

        Jetzt weiß ich, was zu tun ist...

        Holger, ich habe Dir eine Nachricht mit meiner Emailadresse geschickt. Dein Angebot mit den Vordrucken würde ich sehr gerne annehmen!

        Im Voraus besten Dank!

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        • #5
          Hallo Jochen, frage bei der Stadtverwaltung nach der zuständigen Stelle und ruf dort an, um zu erfragen, wie die dort es gerne hätten.
          Jedes Amt hat da so seine eigenen Wünsche: die Einen haben Melde-Vordrucke, Andere wollen Originale sehen oder aktuelle Bilder, Manchem reicht eine Kopie....
          Viele Grüsse- Jutta

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          • #6
            Hallo Jutta!

            Ich glaube (und hoffe) nun die richtige Stelle gefunden zu haben :-)

            Ich wohne in so einem kleinen Ort, dass wir selbst so etwas gar nicht haben und ich meine Sachen an die Behörde des Landkreises senden muss.

            Ich werde denen eine Kopie, 2 neue Bilder (in doppelter Ausführung nötig?) und einen kleinen Kurzbrief zuschicken. Holger schrieb ja schon, dass meine erste Cites nicht verändert wird. Bekomme ich dann ganz neue Cites zugeschickt oder "nur" eine Bestätigung dass ich ordnungsgemäß angemeldet habe und die Kröte offiziell auf mich läuft?


            Beste Grüße


            Jochen
            Zuletzt geändert von Hecht; 09.04.2007, 11:49.

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            • #7
              Hallo Jochen,

              man bekommt keine neue Cites Bescheinigung, die verbleibt beim Halter bzw. beim Tier. So ähnl. wie beim KFZ Brief.

              Ich habe von unserer Behörde dann ein Schreiben bekommen, mit einer Bestandsliste in welcher meine Tiere an aufgeführt wurden. Bei Änderungen muss das dann auch wieder gemeldet werden (Zugänge und Abgänge). Ich hatte die Bilder doppelt, eine Ausfertigung für meine Unterlagen und eine Version welche ich zum RP (Regierungspräsidium) geschickt habe.

              Gruß Holger

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              • #8
                Zitat von phoenix Beitrag anzeigen
                man bekommt keine neue Cites Bescheinigung, die verbleibt beim Halter bzw. beim Tier. So ähnl. wie beim KFZ Brief.
                Hallo.

                Achso. Ich dachte nur, weil in den Cites steht, dass "diese Cite nur für den in Feld 1 genannten Eigentümer gilt".

                Ich dachte es würde eine neue Bescheinigung ausgestellt werden, weil der Züchter mit diesem Tier ja nichts mehr zu tun hat ...

                Der Vergleich mit den KFZ Briefen kam mir auch schon, und gerade das machte mich schon pessimistisch... Beim KFZ ist immer DER Halter, der eingetragen ist. Um meinen Pessimismus fortzuspinnen: Was wäre denn, wenn der auf den Cites eingetragene "Ersthalter" in 10, 20 Jahren kommt und sagt die Schildkröte gehöre ihm ... ?
                Zuletzt geändert von Hecht; 09.04.2007, 15:04.

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                • #9
                  Zitat von Hecht Beitrag anzeigen
                  Was wäre denn, wenn der auf den Cites eingetragene "Ersthalter" in 10, 20 Jahren kommt und sagt die Schildkröte gehöre ihm ... ?

                  Hallo!
                  1. ist er dazu verpflichtet das Tier bei der für ihn zuständigen Behörde abzumelden und zwar mit Der Adresse, wohin es gegeben wurde.
                  2. soll er in 10, 20 Jqahren doch mal erklären, wieso ihm nicht nur das Tier gestohlen wurde, sondern die papiere gleich mit und warum er den Diebstahl nicht gemeldet hat...

                  Unsere Behörde gibt übrigens keine Bestätigung raus, bzgl. der Anmeldung.

                  Grüsse- Jutta

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                  • #10
                    Hallo Jutta!

                    Naja, ich bin immer zu pessimistisch :ups:

                    Und das die Behörde bei euch keine Bestätigung heraus gibt finde ich auch komisch. Dann hast Du überhaupt kein Beleg, dass Deine Schildkröten ordnungsgemäß angemeldet sind? Kann ja auch sein, dass Deine "Akte" verschwunden ist !? Ein für mich unangenehmer Zustand ... Aber wie gesagt: Bin sehr pessimistisch :ups:

                    Ich werde dem einfach vorbeugen und -wenn es sonst nix gibt- wenigstens kurz schriftlich bestätigen lassen, dass ich Unterlagen eingereicht habe. Ich weiss ja was so abgeht.... arbeite selbst im Öffentlichen Dienst

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                    • #11
                      Zitat von Hecht Beitrag anzeigen
                      Gibt es im Internet Seiten die sich etwas ausführlicher mit diesem Thema beschäftigen?
                      Hallo

                      Nur als kleiner Nachtrag zu den übrigen Antworten:

                      http://www.t-hermanni.de/griech/artschutz.php

                      Meine Artenschutzbehörde stellt auch keine Anmeldebestätigung aus. Ein kurzer Anruf bei der zuständigen Stelle klärt aber schnell auf, ob die werten Herrschaften meine Post erhalten haben.

                      Schöne Grüße

                      Eva

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