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gefälschte Importbescheinigung G.Sulcata???

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  • gefälschte Importbescheinigung G.Sulcata???

    Hallo!

    Wir hatten schonmal in einem anderen Thread ("Größe unserer Sulcata") nachgefragt, ob jemand evtl. Vergleichsdaten für Gewicht und Größe von Sulcatas hat, da wir befürchten, die Importbescheinigung unserer Schildkröte könnte gefälscht sein.
    Leider waren die Antworten nicht sonderlich lehrreich, darum bitten wir zu entschuldigen, dass wir das Thema jetzt nocheinmal in einem anderen Thread aufwärmen.

    Die Daten hätten wir natürlich auch gerne, weil wir darauf achten wollen, dass die Schildkröte schön gesund langsam wächst.Bei den griechischen findet man ja wirklich viel Info, aber wir mit unserer...

    Unsere Sulcata sollte laut Bescheinigung 5 Jahre alt sein, ist jedoch nur ca. 11-12 cm lang und wiegt 350gr. Diese Daten sollten doch zu einer ca. 2 jährigen Sulcata gehören, oder? Zumindest laut eines Threads hier im Forum ("Vergleichsdaten G.Sulcata" oder so ähnlich...) bei welchem aber leider just ab diesen Werten Größe/Gewicht Vergleichsdaten fehlen.
    Da wir das Tier aus einer Zoohandlung haben, können wir uns gut vorstellen, dass diese die Importbescheinigung, die für 100 Importtiere ausgestellt war einfach x-mal kopiert haben...
    Die Zoohandlung wäre dann natürlich bei uns "unten durch"...

    könnten wir denn bei der behördlichen Anmeldung probleme bekommen? Ich meine, die sehen unsere Schildkröte ja nicht live und eine Bescheinigung hätten wir ja, wenn auch evtl nicht die richtige. Angemeldet ist ja angemeldet, oder?


    viele Grüße, Fabian und Kerstin

  • #2
    Hallo Fabian und Kerstin,

    es ist okay, wenn das Zoogeschäft die Importbescheinigung von 100 Tieren 100 mal kopiert. Wie hätten sie das sonst machen sollen? Für die Anmeldung einer Anhang B Art reicht das.

    Ich vermute mal, wenn Ihr die Schildkröte anmeldet, wird es keine Probleme geben. Die meisten Sachbearbeiter werden kaum wissen, wie viel eine Schildkröte in welchem Alter wegen sollte. Selbst wenn, gibt es Kümmerlinge, die viel weniger wiegen, genau so wie zu schnell gewachsenen Schildkröten, die viel zu viel wiegen und daher auch nicht ins normale Schema passen. Zudem muss das Gewicht von Anhang B Arten bei der Anmeldung nicht angegeben werden.

    Wenn Ihr mit "Angemeldet ist ja angemeldet" meint, dass nach der Anmeldung alles legalisiert ist, irrt Ihr. Wenn irgendwie bekannt würde, dass das Tier illegal ist, kann auch nach der Anmeldung noch etwas geschehen. Ich denke aber, das ist sehr unwahrscheinlich.

    Gruß, Susanne

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    • #3
      Hi!

      Natürlich dürfen die im Laden eine Bescheinigung für 100 Tiere 100 mal kopieren. Ich hatte eigentlich gemeint, dass die im Zoogeschäft die Importbescheinigung wohl einfach immer nachkopieren ,wenn sie mal eine brauchen, also mehr als 100 mal.
      Scheint wohl auch so zu sein. Wir haben mal mit dem Dr. Mutschmann hier in Berlin gesprochen und der meinte selbst wenn das Tier wesentlich zu langsam gewachsen wäre (falsche Haltung oder Stress im Zoogeschäft oder so), dann könne es trotzdem nicht sein, dass sie sooo klein geblieben ist. Er schätzt sie so auf ca. 2 jahre, während die Bescheinigung ein Alter von 5 Jahren ausweist.

      Naja, ich hoffe, wir bekommen dann wirklich keinen Stress beim Amt. Bis jetzt haben sie die Unterlagen angenommen.
      Ich denke allerdings, dass das Zoogeschäft auch nicht zugeben wird da etwas zu oft kopiert zu haben, wenn wir doch Probleme bekommen sollten.
      Hoffen wir halt mal, dass es nicht so weit kommt!

      Kerstin und Fabian

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      • #4
        Hallo Ihr beiden,

        jetzt verstehe ich das. Nee, immer wieder kopieren dürfen sie natürlich nicht. Was für ein Datum steht denn auf der Kopie? Wenn das sehr weit vom Kaufdatum abweicht, wird das irgendwann mit dem "immer wieder kopieren" keiner mehr glauben. Man kann schließlich in den Büchern prüfen, wann 100 Schildkröten verkauft waren und 5 Jahre braucht dazu auch kein Zoogeschäft.

        Wenn vom Amt aus kein spezifischer Verdacht gegen das Zoogeschäft besteht, wird trotzdem niemand irgendwas nachprüfen.

        Ihr schreibt, die Papiere seien schon beim Amt. Vielleicht ist schon alles abgeharkt und registriert. Es ist bei der Schildkrötenanmeldung nicht gerade üblich eine Rückmeldung zu geben, wenn alles okay ist. Wenn Ihr die haben möchtet, fragt lieber nach, ob es eine gibt. Bei uns gibt es die nämlich nur, wenn jemand ausdrücklich darum bittet. Sonst sorgt Ihr Euch möglicherweise monatelang umsonst.

        LG, Susanne

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