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    Hallo an Alle, war lange nicht hier, aber ich hoffe trotzdem von euch Tipps und Erfahrungen zu bekommen.
    Am Donnerstag rief mich meine TA-Praxis an, und fragte mich ob ich eine Notfall-Schildkröte bei mir aufnehmen könnte.
    Besagte Schildkröte wäre eine junge maurische, Geschlecht noch nicht sicher erkennbar.
    Diese arme Maus wurde von der Feuerwehr aus ner total vermüllten und verdreckten Wohnung rausgeholt, nachdem die Vermieterin per Polizei die Wohnung öffnen ließ. Der Mieter war seit 4!!!!!!! Wochen nicht mehr in der Wohnung und hat seine Reptilien ohne Futter und Wasser und ohne Beleuchtung und Wärme einfach so ihrem Schicksal überlassen. Es waren noch 2 Leguane und Agamen in der Wohnung.
    Ich habe sie dann am Freitag morgen gleich beim TA abgeholt, und jetzt sitzt sie gemütlich in meinem Quarantäne-Terrarium. Seit heute frißt und trinkt sie auch und erkundet ihre neue Heimat. Ich hoffe sehr, dass sie das Schlimmste überstanden hat und es jetzt aufwärts geht mit ihr.
    Nun habe ich aber natürlich keine Cites-Bescheinigung, und in dem Dreckstall wird auch keine mehr zu finden sein. ( Aussage der Feuerwehr!)
    Meine TÄ hat sich am Freitag mit der zuständigen Behörde in Verbindung gesetzt, aber der zuständige Sachbearbeiter war nicht da.
    Hat jemand von euch Erfahrungen mit Behörden gemacht, wie die in einem solchen Fall verfahren? Was passiert wenn Maurienchen - so nenn ich sie - wirklich illegal ist?
    Kann ich irgendetwas tun?
    Liebe Grüße Maggie

  • #2
    Hallo Maggie,
    falls das Tier gemeldet ist, müssten auf der zuständigen Behörde Kopien der Paiere hinterlegt sein, das liesse sich ja mit Namen und Adresse leicht herausfinden.
    Wenn das Tier nicht gemeldet ist, müsste es von der zuständigen Behörde beschlagnhamt werden, wenn Du dort vorsprichst und eine ordentliche Haltung bieten kannst, wird es Dir evtl. in Haltung überlassen. Du bist dann nicht Eigentümer, das bliebe die Behörde- darfst es aber legal halten. (hat Alles nur in der EU Gültigkeit)
    Viele Grüsse. Jutta

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    • #3
      Hallo Jutta, danke für deine Antwort.
      Ich war heute mittag bei meiner TÄ und hab mal nachgefragt.
      Sie hat nochmal mit der Behörde telefoniert, die Schildkröte war natürlich nicht angemeldet :-(
      Sie hat den Sachbearbeiter darüber informiert, das ich die Kleine momentan zur Pflege habe. Da mein Name dort bekannt ist waren sie damit einverstanden das sie vorläufig bei mir bleibt.
      Die wollen sich in den nächsten Tagen mit mir in Verbindung setzen und alles Weitere mit mir persönlich besprechen.
      Hoffentlich kann Maurienchen hier bleiben. Einen weiteren Umzug würde ich ihr ungern zumuten, zumal ich eh noch nicht sicher bin, dass sie über den Berg ist.
      Sie frißt wieder nicht ausreichend, trinkt nichts, und liegt nur apathisch unter der Lampe.
      Ich bin soooo wütend und könnte den Sch*****kerl kalt machen.
      Kann nicht nachvollziehen wie man so grausam sein kann.
      Liebe Grüße Maggie

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      • #4
        Gut dass es Menschen wie Dich gibt

        Hallo Maggie, mir hat sich beim Lesen Deines Berichtes der Magen umgedreht und ich danke Dir dafür dass Du offensichtlich Ansprechpartnerin für Notfallkröten bist. Möge Maurinchen sich wieder erholen und vielleicht ein gutes neues Zuhause finden. Herzliche Grüße und alles Gute für Euch, Elke

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        • #5
          Danke Elke

          Hallo Elke, das war doch selbstverständlich! Hätte doch jeder Tierliebhaber gemacht, der sich mit Schildkröten auskennt und ein Quarantäneterrarium bieten kann. Gut, ich hab mir noch schnell eins besorgt... Lampen und Strahler hab ich eh immer in Reserve, also keine große Sache.
          Aber jetzt kommt der Oberhammer!!!!!!!!! :
          Der Typ ist wohl aufgetaucht und möchte seine Tiere wiederhaben......
          Bin ganz verzweifelt, traue unseren Behörden ja Alles zu.
          Ich kann mich ja schlecht weigern Maurienchen raus zu geben wenn ich muss!
          Sie tut mir so leid.
          Liebe Grüße Maggie

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          • #6
            Hi Maggie,

            ich les das auch aufmerksam mit. Du kannst Dich natürlich nicht weigern. Aber Du könntest mal den Sachbearbeiter anrufen und ihm klar machen, was unter einer artgerechten Haltung zu verstehen ist, die der Eigentümer dieser Tiere ja gewährleisten muss. Das kann in dem wie von Dir beschriebenen Fall wohl kaum zutreffen. Bei der Gelegenheit könntest Du ja auch gleich darstellen, dass Du zum Einen eine artgerechte Unterbringung gewährleisten und zweitens die notwendige Sachkenntnis aufbringst (s. §2 Tierschutzgesetz und § 6 Bundesartenschutzverordnung )
            Idealerweise beschlagnahmt die Behörde das Tier dann endgültig und belässt es in Deiner Obhut. Könnte aber auch sein, dass das Tier anderweitig untergebracht wird. Hängt halt vom Sachbearbeiter ab - daher wäre es wirklich das Sinnvollste, mit ihm zu reden.

            Ich drück Dir die Daumen

            M

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