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Was ist das für eine Art ?

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  • Was ist das für eine Art ?

    Hallo Zusammen,

    kann mir vielleicht jemand weiterhelfen und mir sagen was das für eine Landschildkrötenart ist ? (hoff es klappt mit dem Anhängen der Bilder ) Meine Freundin hatte sie, bzw ihn vor ca 4 Jahren im Wald hinter ihrem Grundstück gefunden und ihn seither in einem Freilandgehge gepflegt und gehalten. Nun wollen wir ihm gerne ein hüpsches Mädel zur Gesellschaft gönnen und müssten jetzt doch genau wissen welcher Art er zugehört.

    Würde mich sehr über eure Antworten freuen !
    Vielen Dank im Vorraus !

    matze
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  • #2
    Hallo
    Du solltest Bilder vom Bauchpanzer und insbesondere auch von der Region um die Hinterbeine und Schwanz einstellen.
    Gruß
    Didi

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    • #3
      Hey Didi!
      vermutlich eine Griechische Landschildkröte- aber wie schon gesagt, vorsichthalber mehr Bilder.
      Und nun kommt erst einmal der erhobene Zeigefinger: Wurde der Fund den zuständigen Behörden gemeldet? Vermutlich nicht- denn dann müsste de Art ja bekannt sein.
      Europäische Landschildkröten sind streng artengeschützt und ohne die entsprechenden Papiere dürfen sie nicht gehalten werden, das kann auch ein vertrag der Behörde sein.
      Bevor das nicht geklärt ist, solltet Ihr über die Anschaffung weiterer Tiere gar nicht nachdenken.
      Grüsse- Jutta

      Kommentar


      • #4
        Zitat von jutta Beitrag anzeigen
        Hey Didi!
        vermutlich eine Griechische Landschildkröte- aber wie schon gesagt, vorsichthalber mehr Bilder.
        Und nun kommt erst einmal der erhobene Zeigefinger: Wurde der Fund den zuständigen Behörden gemeldet? Vermutlich nicht- denn dann müsste de Art ja bekannt sein.
        Europäische Landschildkröten sind streng artengeschützt und ohne die entsprechenden Papiere dürfen sie nicht gehalten werden, das kann auch ein vertrag der Behörde sein.
        Bevor das nicht geklärt ist, solltet Ihr über die Anschaffung weiterer Tiere gar nicht nachdenken.
        Grüsse- Jutta
        Hallo Matze !
        ich kann mich der Meinung von Jutta nur anschließen , was ich auf den Bildern bedenklicher finde ,ist die Ernährung der Schildkröte . Macht Euch doch mal bitte, wenn alles geklärt ist ,und die Schildkröte auch bei den zuständigen Behörden gemeldet wurde schlau .
        Sehr zu empfehlen verschiedene Seiten zur Schildkröten Ernährung , oder aber das Buch von

        *Caroline Dennert *Ernährung von Landschildkröten*.

        Die Ernährung mit Salatblättern , Salatgurke und Äpfeln ist nicht die allerbeste .Ich habe selber als Kind in den 80ern eine Landschildkröte gehabt und gebe zu sie wurde damals auch so von mir ernährt , aber es tut mir heute noch in der Seele weh .
        Also versucht Sie besser zu ernähren .
        Viel Glück und alles Gute


        INGA :0)
        Zuletzt geändert von Thoby; 07.05.2008, 09:06. Grund: es fehlte etwas Farbe :0)

        Kommentar


        • #5
          ups, ich hätte auf T. graeca getippt:ups:

          die Bilder sind wirklich nicht gut, kannst du bitte welche vom Bauchpanzer und Schwanz machen?

          Gruß irmi

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          • #6
            Auch ich hätte auf graeca getippt. Vielleicht können wirklich bessere Bilder Klarheit schaffen.
            Mit schuppigen Grüssen
            Stockooh:

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            • #7
              @matze

              Leider habt ihr bei der ganzen Sache einen entscheidenden Aspekt übersehen:

              Wenn ihr das Tier vier Jahre bei Euch gehalten habt, dann haltet ihr es aus mehreren Gründen illegal.

              1. BGB
              Um es auf den Punkt zu bringen: Es ist Unterschlagung einer Fundsache, wenn ihr nicht nachweisen könnt, Euch darum bemüht zu haben, den rechtmäßigen Eigentümer ausfindig zu machen. Eine ähnliche Diskussion gibt es hier gerade noch einmal.
              Und dummerweise kann man das eigentlich nur dann nachweisen, wenn man eine Fundsache im Fundbüro abgibt. Das geht bei Tieren natürlich nicht, daher ist erster Ansprechpartner i.d.R. das Tierheim oder das Fundbüro, das Euch hätte sagen können, an wen man sich wendet.
              Gefundene Tiere können meistens beim Finder verbleiben - wohlgemerkt meistens. Und wenn dann der Eigentümer nicht ermittelbar ist, gewinnt der Finder einen Anspruch auf das Fundstück.

              2. Meldepflicht
              Dazu ist weiter oben schon Ausreichendes geschrieben worden.

              Wollte ich nur noch mal gesagt haben. Keine Ahnung, wie Ihr aus der Zwickmühle wieder rauskommt, aber ihr müsst schon 'ne gute Erklärung haben...

              Liebe Grüße
              Lutz

              PS: Ich sage das hier - auch für Mitlesende - mal in aller Deutlichkeit, dass man Fundtiere nicht einfach so einsäckeln darf. Egal, ob geschützt oder nicht.
              Zu den allermeisten Tieren gehört ein rechtmäßiger Eigentümer, und oft auch jemand, der verzweifelt ist, weil er denkt, sein Tier sei von Vögeln/Mardern verschleppt worden, komme aus der eingegrabenen Nacht-/Winterruhe nicht wieder heraus usw. usw.
              Ironie ist die letzte Phase der Enttäuschung

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              • #8
                Zitat von Irmi Jasser-Häger Beitrag anzeigen
                ups, ich hätte auf T. graeca getippt
                Huhu Irmi!
                Soweit es zu sehen ist, kommt es mir vor, als wären die Beine für eine graeca etwas zart beschuppt- aber ich bin mir auch nicht sicher, deshalb das "vermutlich" und wie gesagt, warten wir mal auf mehr Bilder!
                Und für meinen Einwand mit den Papieren- egal ob hermanni oder graeca- da ist eben Eins wie das Andere zu behandeln.
                Grüsse- Jutta

                Kommentar


                • #9
                  nach den nochmaligen Betrachten der Fotos sage ich. Testudo graeca
                  Mit schuppigen Grüssen
                  Stockooh:

                  Kommentar


                  • #10
                    Um beim heiteren Schildkröten Quiz mitzumachen:
                    Schaut euch doch mal die Kopfbeschuppung an,graeca fast ausgeschlossen würde ich sagen.

                    Stefan

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                    • #11
                      Da würde ich mich auch nicht hundertprozentig darauf verlassen. Die fallen mitunter auch sehr indviduell aus.
                      Mit schuppigen Grüssen
                      Stockooh:

                      Kommentar


                      • #12
                        Zitat von Lutz Beitrag anzeigen
                        daher ist erster Ansprechpartner i.d.R. das Tierheim oder das Fundbüro, das Euch hätte sagen können, an wen man sich wendet.
                        Gefundene Tiere können meistens beim Finder verbleiben - wohlgemerkt meistens. Und wenn dann der Eigentümer nicht ermittelbar ist, gewinnt der Finder einen Anspruch auf das Fundstück.
                        Lieber Lutz,

                        muß dir ein klein wenig widersprechen
                        Das Tier muß als Fundtier bei der zuständigen Behörde (Untere Landschaftsbehörde/Artenschutz) gemeldet werden. Dort wird zunächst versucht, den Eigentümer zu finden und solange kann das Fundtier meist beim Finder verbleiben. Wenn sich kein Eigentümer findet, wird das Tier beschlagnahmt und anschließend entscheidet die Behörde über den weiteren Aufenthaltsort des Tieres.

                        Liebe Grüße
                        Irmi

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                        • #13
                          Liebe Irmi,

                          da muss ich Dir nun widersprechen, aber nur ein wenig.
                          Wenn ein freundlicher Mensch ein Tier findet oder es ihm zuläuft (wildlebende heimische Arten mal ausgeklammert), dann liegt zunächst immer die "Fundsituation" vor, die den Finder verpflichtet, die Fundsache zu melden. Und Fundsachen werden i.d.R. bei den zuständigen Ordnungsbehörden angezeigt, also ruft man normalerweise im Rathaus an... Wer das also tut, macht erst mal keinen Fehler.
                          Wenn also ein liebenswerter Patron ein Tier findet, und er außer "Schildkröte" oder z.B. "große Schlange" nichts weiter sagen kann, dann kann er gar nichts anderes tun, als sich zunächst mal an ein Tierheim zu wenden, viel anderes wird ihm auch kein Polizist oder Mitarbeiter der Kommunalverwerwaltung in der Telefonzentrale sagen.
                          Wir dürfen nicht vergessen, dass der Großteil unserer Mitbürger nun mal keine Ahnung hat, welche Tiere meldepflichtig sind, und welche nicht, ob er also eine Katze ins Tierheim bringen aber eine Testudo Graeca zur Landschaftsschutzbehörde anmelden soll. Also ist das Tierheim doch wieder die erste Anlaufstelle, und dort müsste man kompetente Antwort geben, wo er sich melden muss, falls er denn das Fundtier bei sich behalten will, bis der rechtmäßige Eigentümer ermittelt wird.
                          Es soll übrigens auch eine Menge Leute geben, die Fundtiere mitnichten bei sich beherbergen wollen, bis der Eigentümer gefunden wurde. Und die wiederum werden wohl kaum - um ein hessisches Beispiel heranzuziehen - nach Damrstadt fahren und das Tier im Regierungspräsidium der Sachbearbeiterin auf den Tisch setzen (kl. Ironie am Rande ). Also wenden sie sich an.... das nächstgelegene Tierheim und handeln damit absolut rechtskonform.

                          Liebe Grüße

                          Lutz

                          PS: Du weißt, wie ich manchmal Haarspaltereien liebe :wub:
                          Ironie ist die letzte Phase der Enttäuschung

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                          • #14
                            Hallo Lutz, dann muss das Tierheim den Finder "aufklären" und darf nicht über den Verbleib entscheiden, nicht einmal für eine Übergangszeit, bis der Eigentümer sich evtl. gefunden hat. Denn in Deutschland besteht erst einmal ein Besitzverbot für Tiere, die nach Anhang A oder B geschützt sind. Davon kann es Ausnahmen geben; z.B. Herkunfstbescheinigungen, Eu Bescheinigungen, die aten CITES oder eben Überlassungsverträge der zuständigen Behörde. Alles Andere ist illegal.
                            Da gibt es keine Haarspalterei, sondern ganz klare gesetzliche Regelungen.
                            Viele Grüsse- Jutta

                            Kommentar


                            • #15
                              Das Tierheim entscheidet nicht aus sich heraus, da hast Du Recht.

                              Die erste Entscheidung trifft der Finder, nämlich ob er die Fundsache unterschlägt und damit ein gefundenesTier illegal hält (so es denn eine streng geschützte Art ist), oder ob er es melden will.
                              Hernach trifft er die Entscheidung, ob er anbietet, es bis zur Übergabe an den Eiengtümer bei sich aufzunehmen (wenn er das genehmigt bekommt bei streng geschützten Arten), oder nicht. Falls nämlich nicht, sind die Gemeinden als zuständige Fundbehörde im Sinne der §§ 965 bis 967 und 973 bis 976 BGB grundsätzlich verpflichtet, Fundtiere aufzunehmen und artgerecht gem. § 2 TierSchG unterzubringen. Diese Aufgabe können die Gemeinden auch an Dritte etwa an ein Tierschutzzentrum, von örtlichen Tierschutzvereinen betriebenen Tierheime, vergleichbare Einrichtungen oder Privatpersonen delegieren. Die behördliche Verpflichtung zur Verwahrung von Fundtieren folgt aus der Berechtigung des Finders, die Fundsache bei der zuständigen Behörde abzugeben (§ 967 BGB i.V.m. § 90a BGB).

                              Oder - um es kurz zu machen: Der Finder kann das Tier im Tierheim abgeben, freundlich winken und gehen. Ihm kann es, wenn er das Tier nicht bei sich vorübergehend oder sogar auf Dauer (falls sich der Eigentümer nicht ermitteln lässt) aufnehmen will, völlig wurscht sein, welchen Schutzstatus das Tier hat. Mit der Abgabe bei der Gemeinde oder einer durch die Gemeinde beauftragte Einrichtung (s.o.) ist er aus dem Schneider. Und das Tierheim muss dann sehen, wie es den Verbleib regelt.

                              Nichts anderes wollte ich damit gesagt haben.

                              Liebe Grüße
                              Lutz

                              PS: Der Finder muss nicht mal freundlich winken
                              Ironie ist die letzte Phase der Enttäuschung

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