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Gesetzliche Frage

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  • Gesetzliche Frage

    Hallo,


    ich habe eine Verkaufsanzeige über Pantherschildkröten im Internet gelesen.

    Die Tiere die zum Verkauf stehen, sind mit deutschen Einfuhrgenehmigunsnummern, abzugeben. Die Tiere sind ein Import aus Südafrika.

    Jetzt meine Frage: Sind solche Papiere ausreichend oder braucht man immer "Cites" Papiere?

    Lieben Gruss Rebecca

  • #2
    Hallo,

    bei Pantherschildkröten ist es so, dass diese keine Citespapiere haben. Du solltest aber auch jedefall darauf achten, dass die Sache Seriös ist, nicht dass Du am Ende ein Haufen Geld los bist und keine oder kranke Tiere bekommst.

    LG
    Nikisha

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    • #3
      Hallo,

      bei "falschen" Papieren kann man die Tiere auch auf andere Weise los werden...

      http://www.meisen.info/geschuetzte-s...tenarten-2102/

      Ich habe die Frage nach einer "sicheren" Anmeldung auch schon hier:

      http://www.dghtserver.de/foren/showthread.php?t=67132

      gestellt.

      MfG Jens

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      • #4
        Hallo!
        Die Pantherschildkröte ist nach Anhang B geschützt. D.h. es muss die legale Herkunft nachweisbar sein. Wenn eine Importgenehmigung vorliegt, reicht das als Nachweis für eine legale Herkunft, denn diese Genehmigung ist ja bereits vom BfN gegeben worden.
        Grüsse
        Jutta

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        • #5
          Danke.


          Lieben Gruss Rebecca

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