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Hilfe, Schildkröte entlaufen

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  • Hilfe, Schildkröte entlaufen

    Uns ist eine von unserer Testudo hermanni-Gruppe abhanden gekommen. Sie ist ca. 10 cm und 2 Jahre alt.
    Wir wohnen in Stuttgart-....... Wir waren auch schon in allen Tierheimen in unserer Umgebung, bei der Polizei haben wir es auch schon gemeldet, Schilder aufgehängt usw. Tierärzte und und und alles abgeklappert, bis jetzt noch nichts.
    Kann uns vielleicht auch jemand einen Tipp geben, was wir noch machen sollen?
    Die Schildkröten waren im Freigehe im Garten, man kann von der Straße her einsehen.
    Zuerst dachten wir - hat sich vergraben oder versteckt, wie so oft manchmal eine nicht auffindbar ist. Dann haben wir das ganze Gehege wirklich auf den Kopf gestellt - nichts. Mauer abgesucht ob sie irgendwo raus kann - auch kein Erfolg - oben geht auch nicht, ist mit einem Schutzgitter versehen. Achja, unten durchgraben geht auch nicht sind ca. 20 cm tief Rasenkantensteine eingegraben.

    Wir wissen nicht wie sie rausgekommen sein soll.

    Nun hoffen wir immer noch, dass sie irgendwo im Garten oder auch Nachbargarten- die wissen auch alle Bescheid auftaucht.

    Gruss Arvyn
    Zuletzt geändert von Arvyn; 11.08.2008, 16:42.

  • #2
    so leid es mir tut - da wirst du wohl nichts mehr machen können. Nach deiner BEschreibung muss man wohl davon ausgehen, dass ein "Scherzbold" die Schildkröte mitgenommen hat.

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    • #3
      Hallo,

      das tut mir Leid. Meine ist vor Kurzem auch entlaufen. Es hat sich aber immerhin jemand bei mir gemeldet. Eine Frau aus dem selben Dorf besaß auch Schildkröten, bei ihr wurde sie abgegeben. Gäbe es so eine Möglichkeit bei dir sonst auch?

      Mal eine andere Frage: Ist es richtig, dass die Schildkröte 2 Jahre alt ist und 10cm groß? Ist das normal? Meine Jungtiere sind nämlich um einiges kleiner...

      Gruß, Ines

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      • #4
        Schildkröte entlaufen

        Also ich hab jetzt nochmal nachgemessen.:wub:
        Zuerst zur Erklärung. Wir haben die Schildkröten letztes Jahr im 4-er Pack bekommen. Es sind Geschwister.
        Deshalb kann ich nur ungefähr schätzen wie groß die jetzt war, welche fehlt. Die anderen sind "nur Panzerlänge" gemessen zwischen 6 cm und 8 cm. Ich habe aber mit Kopf geschätzt, so also ca. 10 cm. Unsere 3 Jährige Schilkröte ist aber auch ca. 10 cm Panzerlänge. Sie bekommen aber nur "Wildkräuter" - also alles was für Schildkröten gesund ist und im Garten wächst. Sie sind bisher auch die ganze Zeit im Freigehege, mit Unterschlupf, bis auf den Winter, da überwintern sie im Kühlschrank, da sie doch noch etwas zu klein für draußen sind.
        Ab und zu (aber wirklich nur ab und zu) bekommen sie auch mal ne Scheibe Tomate.
        Ist daran was falsch?
        Ach ja, und Sepiaschale ist auch ständig vorhanden.

        Nunja, seitdem die eine nun fehlt müssen die anderen abends nun ins Haus, bis wir den Garten einbruchsicher gemacht haben. D.h. es kommt an den ganzen Rand Brombeeren hin und ein Bewegungsmelder wird installiert- immer in der Hoffnung, der Dieb wird erschreckt.
        Ich hoffe, dass dann meine Schildkröten wieder in Ruhe leben können.

        Gruß Arvyn

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        • #5
          Nachmessen??

          Ähh Arvyn,

          wieso musstest du da nachmessen? Du hast Landschildkröten, und seit dem Schlupf hast du doch sicherlich eine Fotodokumentation gemacht ... im ersten Lebensjahr sind drei Fotos vorgeschrieben und die Tiere sind zwei Jahre, also hast du doch sicherlich mindestens vier Tierausweise mit Foto, Größenangabe, Gewicht etc. ...

          Auf das du deine Kröte wiederfindest
          C.

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          • #6
            Ja, Bilder hab ich, aber kein aktuelles.
            Und laut Regierunspräsidium ist bei uns keine Fotodokumentation vorgeschrieben.
            Ach ja, und ich hab sie ja erst seit letztem Jahr und nicht schon seit dem Schlupf. Daher hab ich erst Bilder seit sie etwas über ein Jahr alt waren. Außer die vom 1. Mal vom Züchter.
            mfg
            Arvyn

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            • #7
              Noch einmal kurz Hallo,

              ich will weder Vorschriften machen, noch "Besserwisserisch" sein, aber eines steht fest:

              "Seit Januar 2001 besteht die (deutschlandweite) Pflicht, die unter Anhang-A aufgeführten Arten zu kennzeichnen, um eine eindeutige Identifizierung vornehmen zu können. Diese Kennzeichnung kann heute neben dem ab 500g möglichen Mikrochip-Transponder auch mit der Fotodokumentation durchgeführt werden. Dabei wird bei Tieren unter 500g in den unten aufgeführten Abständen jeweils ein Bild des Rücken- und Bauchpanzers der Fotodokumentation angehangen.

              Die für die Fotodokumentation notwendigen Farbfotos sind in einem bildfüllenden Format (13 x 9 cm), senkrecht von oben und in guter Qualität anzufertigen. Besonders wichtig ist, dass keine Reflexionen durch den Einsatz eines Blitzes entstehen und die einzelnen Nähte des Bauchpanzers deutlich zu erkennen sind. Auch die Färbung der Schilde muss zu erkennen sein, nicht zuletzt deshalb, damit einem selbst Zuordnung von Tier zu Bescheinigung möglich ist, d. h. die zu fotografierenden Exemplare müssen gesäubert und abgetrocknet sein. Kleiner Tipp: Versuchen Sie die Foto möglichst dann anzufertigen, wenn die Tiere inaktiv sind, sprich früh morgens oder abends, denn voll aktive Schildkröten lassen sich meist nicht für ein Foto-Shooting begeistern. Um anhand der Fotos die Größe des Tieres erkennen zu können, ist es notwendig, einen Zollstock daneben zu legen oder das Tier auf einer Karounterlage abzulichten.

              Empfehlenswerte Intervalle für die Fotodokumentation
              Fotosatz Alter des Tieres Fototermin
              1. Fotosatz 0 Jahre (Schlupfjahr)Herbst (September - November)
              2. Fotosatz 1/2 Jahr Frühjahr (März - Mai)
              3. Fotosatz 1 Jahr Herbst (September - November)
              4. Fotosatz 2 Jahre Herbst (September - November)
              5. Fotosatz 3 Jahre Herbst (September - November)
              folgende Fotosätze 5-x Jahre Herbst (September - November)"

              Diese "Fotodokumentation" ist sicherlich bei vielen Tieren, ich habe über 40 Tiere, eine Menge Arbeit, aber es wird jedem Schildkrötenhalter empfohlen. Denn spätestens wenn du ein Tier (vielleicht auch erst in 50 Jahren) in einen anderen Kreis/andere Stadt abgeben möchtest, kann es sein, das der neue Halter keine Besitzberechtigung bekommt, wenn die Fotodokumentation vorliegt..

              Vielleicht "googelst" du mal unter Schildis und Fotodok, dann siehst du auch, wie andere Behörden dies sehen ...

              ...
              C.

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              • #8
                Alles schön und gut, ich hab ja auch Bilder aber wie gesagt erst seit dem ich sie habe. So und nun erklär mir mal wie ich an Bilder kommen soll, die ich nie und nimmer gemacht haben kann. Aber ich finde es ganz dolle wenn du Deine Dokumentation hast.........................

                aller herzlichsten Grüße
                Arvyn

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                • #9
                  Zitat von Arvyn Beitrag anzeigen
                  So und nun erklär mir mal wie ich an Bilder kommen soll, die ich nie und nimmer gemacht haben kann.
                  Die solltest Du mit den Papieren bekommen haben? Da sind doch Bilder mit drin?

                  Oder liege ich da falsch?

                  Gruß,
                  Kornelia

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                  • #10
                    ja, eins vom Züchter nach dem Schlupf. Ich hab sie aber nicht vom Züchter direkt, sondern von dem der sie beim Züchter gekauft hat, und dieser konnte keine Bilder machen, da er krank geworden ist und auch deshalb die Tiere abgeben musste.
                    Deshalb hab ich nur meine Bilder. Aber ich hab auch nicht vor die Schildkröten herzugeben, deshalb ist dies nicht so schlimm.

                    Gruß
                    Arvyn

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                    • #11
                      ?? Illegal ?? Schei...egal ??

                      Tja, da melde ich mich doch noch einmal: Das ganze verwundert mich mehr als etwas: Ein Züchter, der keine Fotodokumentation zur EU-Bescheinigung hat? Ein erster Käufer, der dies hinnimmt, nicht darauf hingewiesen wird, das er das Tier anmelden muß (mit EU-Bescheinigung und Fotos) und du, Arvyn, als zweiter Besitzer ohne Fotos etc ...

                      Sorry, aber das sind die Besitzer die am Rande oder gar direkt in der Illegalität diese Tiere halten, wie unser Behördensachbearbeiter sagt.

                      Und auch wenn du das Tier nicht abgeben willst: Du darfst es nicht verkaufen, und wenn das Tier erst zwei Jahre alt ist: Es wird (so Gott will) älter als du - und was machen dann die Erben mit diesem illegalen Tier?

                      Bitte: Fühl dich nicht angegriffen! Denn ich möchte dich für die Problematik nur sensibilisieren und zum Nachdenken anregen: Es hindert dich auch niemand, ab sofort eine Fotodokumentation anzulegen ...

                      ... es geht nicht um dich, sondern letztendlich langfristig um die Schildkröten!

                      cmi

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                      • #12
                        Zitat von cmi Beitrag anzeigen
                        ... es geht nicht um dich, sondern letztendlich langfristig um die Schildkröten!
                        ... und auch darum, dass das Besitzrecht verwirkt werden kann! Arvyn, wer sagt Dir denn, dass in einem langen Schildkrötenleben nicht irgendwann eine Situation vorkommt, in der Du den Nachweis brauchst? Die erste Situation ist ja wohl schon eingetreten, nun kannst Du schlecht "offiziell" nachforschen lassen?

                        Hast Du denn wenigstens den Pass für die Tiere?

                        Leider ... ja, ich muss leider sagen ... viele Halter melden sich erst gar nicht, wenn ein Tier abhanden gekommen ist, obwohl die Tiere perfekt gehalten wurden, weil:

                        >>> die Strafen immens hoch sind
                        >>> es nicht gewährleistet ist, dass sie das Tier zurückbekommen
                        >>> sie befürchten, dass die anderen Tiere dann auch noch beschlagnahmt werden.

                        Schade, wenn es den Schildkröten gut gegangen ist, aber nicht zu ändern.

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                        • #13
                          Also irgendwie hab ich das Gefühl entweder es blickt hier keiner was ich geschrieben hab oder ihr lest nicht richtig.

                          Die Tiere sind vorschriftsmäßig angemeldet!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
                          Ich habe Papiere für diese Tiere!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
                          Ich habe Bilder nach dem Schlupf der Tiere!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


                          Sonst noch was????????????????

                          Habt ihr sonst noch irgendwelche Probleme??????????????

                          mfg

                          Kommentar


                          • #14
                            Papiere ...

                            Hallo Arvyn,

                            jetzt fühlst du dich auf den Schlips getreten ... sorry, ich denke es war niemandes Absicht.

                            Ich habe schon verstanden, dass du EU-Bescheinigungen hast ... ich gehe davon aus, dass, auch wenn deine Behörde das mit den Fotos irgendwie anders sieht, als der Rest der Nation, du das gleiche Formular hast wie wir alle ... aber diese Bescheinigung bleibt nur gültig, wenn eine nach der Ausstellung der Bescheinigung fortgeführte Fotodokumentation vorliegt - dieser spezielle Satz steht sogar auf unseren Bescheinigungen ...

                            Und ich habe gar kein Problem mit deinen Tieren ... letztendlich sind es deine Tiere!

                            Trotzdem:
                            Beste Grüße
                            Ralf

                            Kommentar


                            • #15
                              Hallo Ralf,

                              schon o.k.
                              ich fühl mich nicht angegriffen, da ich ja alles mit den zuständigen Behörden abgesprochen habe, nur hatte ich immer das Gefühl ihr hackt auf den Papieren rum. Was können denn die Tiere dafür, wenn die Halter krank werden oder sterben, ohne vorher Bilder gemacht zu haben. Deshalb denke ich haben sie trotzdem das Recht - artgerecht gehalten zu werden.

                              So und nun klink ich mich aus dieser Diskussion aus.

                              mfg
                              Arvyn

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