Muss ich meine Panther- und meine Vierzehenschildkröten anmelden??????
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§ 6 Abs. 2 Bundesartenschutzverordnung sagt:
Wer Wirbeltiere der unter Absatz 1 fallenden Arten, ausgenommen Tiere der in Anlage 5 aufgeführten Arten hält, hat der nach Landesrecht zuständigen Behörde unverzüglich nach Beginn der Haltung den Bestand der Tiere und nach der Bestandsanzeige den Zu- und Abgang sowie eine Kennzeichnung von Tieren unverzüglich schriftlich anzuzeigen;.....
Das heißt, dass du sowohl deine Panther- als auch die Vierzehenschildkröte anmelden musst, weil beide nach Anhang B geschützt sind. Eine Nichtanmeldung wäre eine Ordnungswidrigkeit und mit Bußgeld zu ahnden.
Gruß
Michael
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