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    Muss ich meine Panther- und meine Vierzehenschildkröten anmelden??????
    Zuletzt geändert von Irmi; 14.01.2009, 22:04.

  • #2
    § 6 Abs. 2 Bundesartenschutzverordnung sagt:

    Wer Wirbeltiere der unter Absatz 1 fallenden Arten, ausgenommen Tiere der in Anlage 5 aufgeführten Arten hält, hat der nach Landesrecht zuständigen Behörde unverzüglich nach Beginn der Haltung den Bestand der Tiere und nach der Bestandsanzeige den Zu- und Abgang sowie eine Kennzeichnung von Tieren unverzüglich schriftlich anzuzeigen;.....

    Das heißt, dass du sowohl deine Panther- als auch die Vierzehenschildkröte anmelden musst, weil beide nach Anhang B geschützt sind. Eine Nichtanmeldung wäre eine Ordnungswidrigkeit und mit Bußgeld zu ahnden.

    Gruß
    Michael

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    • #3
      Hallo Michael,

      Danke schön für deine Auskunft!
      Da werde ich mich mal in Berwegung setzt und dies so schnell wie möglich machen!

      Danke Danke Danke

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