Hallo Zusammen,
jetzt hat sich ein Problem aufgetan, welches auf Anhieb nicht einmal der zuständige Sachbearbeiter meiner Behörde beantworten konnte:
Sachverhalt: Dem Tierheim wird eine Griechische Landschildkröte als Fundtier übergeben ... da hier keine artgerechte Unterbringung erfolgen kann bekomme ich dieses Tier mit einem "Pflegevertrag". Ordnungsgemäß melde ich den Aufenthalt dieses Tieres bei der zuständige Behörde (NRW) und erhalte eine "Zustimmung zur Dauerpflege" - heißt Unterbringen, Füttern und zum Tierarzt gehen darf ich, nur nicht ohne Zustimmung der Behörde weitergeben.
Fundsachen (somit auch Tiere, z.B. Katzen, Hunde etc.) gehen nach sechs Monaten in das Eigentum des Finders (hier: Tierheim) über, wenn sich keiner meldet. Diese können dann die Tiere (auch gegen Gebühr) weitergeben ...
Was ist aber bei einer Fundschildkröte, die dem Artenschutz unterliegt? Wem gehört (nach sechs Monaten) diese? Dem Tierheim? Der Behörde?
Es gibt ja nun erst einmal ein Besitzverbot, denn ein Herkunftsnachweis liegt nicht vor.
Ich habe im Netz in den Gesetzestexten leider keine genaue Definition darüber gefunden ...
Mutmaßungen helfen nicht weiter, ich würde mich über fundierte, bzw. vielleicht sogar mit Gesetzesangabe, Infos freuen ... und könnte vielleicht sogar dem Sachbearbeiter bei meiner Behörde eine Freude machen.
In hoffnungsvoller Erwartung
Dieter
jetzt hat sich ein Problem aufgetan, welches auf Anhieb nicht einmal der zuständige Sachbearbeiter meiner Behörde beantworten konnte:
Sachverhalt: Dem Tierheim wird eine Griechische Landschildkröte als Fundtier übergeben ... da hier keine artgerechte Unterbringung erfolgen kann bekomme ich dieses Tier mit einem "Pflegevertrag". Ordnungsgemäß melde ich den Aufenthalt dieses Tieres bei der zuständige Behörde (NRW) und erhalte eine "Zustimmung zur Dauerpflege" - heißt Unterbringen, Füttern und zum Tierarzt gehen darf ich, nur nicht ohne Zustimmung der Behörde weitergeben.
Fundsachen (somit auch Tiere, z.B. Katzen, Hunde etc.) gehen nach sechs Monaten in das Eigentum des Finders (hier: Tierheim) über, wenn sich keiner meldet. Diese können dann die Tiere (auch gegen Gebühr) weitergeben ...
Was ist aber bei einer Fundschildkröte, die dem Artenschutz unterliegt? Wem gehört (nach sechs Monaten) diese? Dem Tierheim? Der Behörde?
Es gibt ja nun erst einmal ein Besitzverbot, denn ein Herkunftsnachweis liegt nicht vor.
Ich habe im Netz in den Gesetzestexten leider keine genaue Definition darüber gefunden ...
Mutmaßungen helfen nicht weiter, ich würde mich über fundierte, bzw. vielleicht sogar mit Gesetzesangabe, Infos freuen ... und könnte vielleicht sogar dem Sachbearbeiter bei meiner Behörde eine Freude machen.
In hoffnungsvoller Erwartung
Dieter
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