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    Hallo.
    Ich selbst habe keine Reptilien oder sonstige Tiere, die unter Artenschutz stehen und kenne mich damit auch nicht aus. Deswegen habe ich mich mal hier angemeldet und hoffe, ihr könnt mir evtl. helfen.
    Ein Bekannter von mir hat Schildkröten. Lt. ihm sind es griechische Landschildkröten. Diese Leben draußen unbeheizt in einem Holzstall (so ein max. 1 qm Knast). Er weiß, dass das nicht artgerecht ist, hat aber wohl keine Möglichkeit, draußen im Garten ein richtiges Gehege mit beheizter Schutzhütte zu bauen (ich weiß nicht, warum).
    Meine Frage: Was MUSS man für die Haltung der Landschildkröten einhalten? Muss er eine CITES-Bescheinigung haben (hat er wohl nicht für alle und führt auch nicht Buch)?
    Ich habe das Gefühl, dass er das viel zu leicht hinnimmt und die Schildis ihr Dasein in diesem Knast fristen müssen. Ich will ja nicht, dass sie ihm abgenommen werden (geht das überhaupt?), aber mir tun die Tiere so leid.

  • #2
    Hallo,

    Du musst zwei Dinge Unterscheiden:

    1) Tierschutz, also "artgerechte Haltung"

    die Mindestanforderungen an die Haltung von Reptilien kannst du auf der Webseite des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung, Landwirtschaft und Forsten durchlesen. Es ist rechtlich nicht verbindlich, wird aber in der Regel als Grundlage herangezogen, wenn überprüft werden soll ob die Tiere gemäß Tierschutzgesetz gehalten werden.

    Es schreibt für europäische Landschildkröte einen Behälter der Größe "8 x Panzerlänge" lang und "4 mal Panzerlänge" breit vor. Diese größe gilt für zwei Tiere und muss für das dritte und vierte Tier Tier um 10%, für jedes weitere Tier um 20% vergrößert werden. Maßgeblich ist die Größe des längsten Tieres.

    Für 5 Schildkröten, wobei die längste 20cm lang ist gilt als:
    20cm x 8 = 1,60m
    20cm x 4 = 80cm
    => Fläche 1,60m x 0,80m = 1,28m² für zwei Tiere, +10% für Tier 3 + 10% für Tier 4 + 20% für Tier 5 = 1,85m²
    also z.B. ein Behälter mit 1,85m Länge und 1m Breite.

    Zusätzlich schreibt dieses Gutachten eine Lampe unter der 45° Strahlungswärme erreicht werden und eine Winterstarre vor.

    Viel ist das nicht. Niemand hier im Forum würde seine Tiere so halten!


    2) Artenschutz

    Griechische Landschildkröten stehen unter Artenschutz und sind in der EU gemäß Anhang A geschützt. In Deutschland heißt das, dass die Tiere meldepflichtig sind bei der zuständigen Behörde für Artenschutz und gültige EU-Papiere brauchen (wobei bei den Papieren u.U. auch Sonderregelungen möglich sind, z.B. für Nachzuchten, die nicht verkauft werden).


    Unterm Strich würde ich sagen, dass es meist nicht der Fall ist, dass Halter ihre Tiere so schlecht halten, dass es rechtlich problematisch ist. Falls doch hast du die Möglichkeit den Halter anzuzeigen - wie viel dann unternommen wird hängt von der Motivation und Auslastung der Sachbearbeiter ab. Vermutlich erreichst du mit gut zureden und dem Aufzeigen von Problemen und Verbesserungsmöglichkeiten oder dem Abschwatzen der Tiere (bitte Artenschutzrechtliche Fragen vorher klären, Tiere ohne Papiere zu kaufen gibt Ärger!) mehr erreichen.

    Grüße, Sarina
    Zuletzt geändert von Sarina; 20.10.2009, 12:09.

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    • #3
      Vielen Dank. Gut zureden, wird da nichts nützen, denn das habe ich schon oft versucht.
      Der Stall erfüllt die Mindestmaße in keinem Fall und eine Wärmelampe gibt es auch nicht!
      Die Tiere abschwatzen, könnt ich nicht, weil ich selbst keinen Garten habe und soviel ich weiß, ist Terrariumhaltung für die Tiere auch nix Besseres und freie Wohnungshaltung geht schonmal gar nicht (ist auf Laminatboden sowieso viel zu rutschig).

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      • #4
        Das hört sich

        Zuschauer,

        verdammt nach "illegal" und "unter aller Kanone" gehaltenen Tieren an.

        Ebenso wie bei "Menschenkindern" halte ich es für äußerst wichtig auch bei Tieren helfend einzugreifen, wenn ein Halter diese mehr als vernachlässigt.

        So wie Du es beschreibst, darf er die Tiere nicht halten. Das wäre unter Menschen "menschenunwürdig" - also hier "tierunwürdig" wenn nicht gar noch schlimmer.

        Ich weiss, man zeigt nicht gerne an ... aber entweder man will helfen, oder man schaut weg. Du willst helfen. Da gibt es, nach Deiner Beschreibung, nur einen Weg: (Am besten schriftliche - auch anonym möglich) Anzeige bei dem zuständigen Amtsveterinär (Stadt/Kreisverwaltung Umweltrecht oder Landschaftsrecht oder Untere Landschaftsbehörde o.ä.). Hier bei mir sind die inzwischen mehr als schnell ... auch der zuständige Sachbearbeiter bei der Meldebehörde greift hart durch ... im Interesse der Tiere !

        Im Interesse der Tiere: Handeln ...

        Grüße
        Dieter

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        • #5
          Ok.
          Kann mir jemand vielleicht mal Quellen nennen, wo richtig drin steht, wie die Haltung sein muss bzw, was verboten ist?
          Ich versuche es dann nochmal auf diese Weise. Manchmal zeigt ein Gesetzestext ja doch noch Wirkung. Ansonsten gehe ich weitere Schritte.

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          • #6
            Zitat von Zuschauer Beitrag anzeigen
            Kann mir jemand vielleicht mal Quellen nennen, wo richtig drin steht, wie die Haltung sein muss bzw, was verboten ist?
            Ich versuche es dann nochmal auf diese Weise. Manchmal zeigt ein Gesetzestext ja doch noch Wirkung. Ansonsten gehe ich weitere Schritte.
            Wenn du damit erreichst, dass die Tiere nur streng nach gesetzlichen Vorgaben gehalten werden, würde ich den Halter lieber jetzt anzeigen, wo seine Haltung noch eindeutig tierschutzwidrig ist.
            Google: Mindestanforderungen Reptilien liefert dir das Gutachten des Bundesministeriums.

            Wenn du überzeigen willst, dann vielleicht eher mit diesem Buch: http://testudo-farm.de/html/haltung1.html - vielleicht als Weihnachtsgeschenk

            Grüße, Sarina
            Zuletzt geändert von Sarina; 20.10.2009, 13:50.

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            • #7
              Zum einen

              hat Sarina Recht,

              wenn sie ein "sinnvolles Weihnachtsgeschenk" empfiehlt ... aber nach Deiner Aussage, Zuschauer, weiß Dein Nachbar ja jetzt schon dass die Haltung nicht in Ordnung ist ... und könnte dies ändern.

              Zum andern: Die Behörden/Veterinäre nehmen ihm normalerweise die Tiere bei ihrem ersten Besuch nicht gleich weg. Es werden Auflagen gemacht, heißt er bekommt schon gesagt, was er alles ändern muss. Erst wenn er diese Auflagen nicht erfüllt, werden die "Tiere eingesammelt".

              Anders sieht es bei fehlenden Papieren (früher CITES, heute EU-Bescheinigung) aus: Die kann man im Nachhinein nicht bekommen ... hier kann eine Beschlagnahme bei dann auch nicht artgerechter Haltung schon eher vonstatten gehen.

              Auch ich halte diesen weg für sinnvoller, da es Mitmenschen gibt, die für Tips von "Otto-Normalverbraucher" beratungsresistent sind. Zumal Du selber schreibst, dass Du kein Fachmann bist. Und nach Deiner Beschreibung gehört der Nachbar dazu!?! Hier ist eine behördliche "Zurechtweisung" wohl angebracht.

              Dieter

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