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  • #16
    Noch etwas zu

    Rick und Inga :

    Ich bin zu 100% Eurer Meinung: Eine Griechische Landschildkröte gehört nicht in ein Terrarium/Wohnungshaltung ... Freilandhaltung ist nun einmal das optimale!

    AAAAAAaaaaaber:

    Zuerst benötigt Andrea aber einmal eine Hilfe ... sie versteht das ja grundsätzlich ... und es handelt sich um ein Jungtier und hier haben wir doch noch alle Möglichkeiten, die Zukunft zu gestalten ... bis zum nächsten Sommer findet sich vielleicht noch eine andere Haltung als im Terrarium ... aber bis dahin ... haben wir vielleicht Andrea von unserer Meinung überzeugen können ... und das Tier bekommt eine artgerechte Unterbringung ...


    Dieter

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    • #17
      Hallo!
      Das ist bundesdeutsches Artenschutzrecht. Ein Verschenken ist keine Vermarktung und die gelbe EU Bescheinigung ist eine Vermarktungsgenehmigung. Wenn das bei der zuständigen Behörde nicht bekannt ist, kann man beim BfN an entsprechender Stelle nachfragen.
      Ob in diesem Fall Papiere vorhanden sind oder nicht, darum ging es mir nicht, sondern um die Aussage: dann MUSS dieses Tier auch eine sogenannte EU-Bescheinigung mit Fotodokumentation ("Personalausweis des Tieres") haben. Das ist so eben nicht richtig. Und auch die PS- Bemerkung am Ende des entsprechenden Beitrages: denn wenn es keine Papiere gibt, dann ist es keine "ordentliche Nachzucht".
      Das ist genauso falsch.
      Grüße
      Jutta

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      • #18
        Bundesdeutsches Artenschutzrecht ??

        Das ist nicht lache !

        Ich habe in den vergangen zwei Jahren mit fünf Sachbearbeitern von fünf verschiedenen Städten zum Artenschutz von Landschildkröten zu tun gehabt ...

        Alle fünf haben unterschiedliche Ansichten zu verschiedenen Themen, z.B. Fotodokumentation, Legalität/Illegalität eines Tieres bei gleichen Voraussetzungen und noch einigen anderen Kleinigkeiten.

        Und wenn ich bei einem Tier die Herkunft (durch EU-Bescheinigung und/oder Herkunftsnachweis - auch bei einer Nachzucht -, was für mich "Papiere" sind ) nicht eindeutig nachweisen kann, dann bekomme ich bei meiner Behörde ordentlich Ärger und darf das Tier bestensfalls mit einer "Duldung" halten. Auch ein Einzug wurde schon angedroht!

        Und Nachzuchten sind ja wohl bei der Behörde gemeldet und haben eine entsprechende Fotodokumetation und somit liegt auch ein Herkunftsnachweis vor, ob ich sie nun behalten, verkaufen oder verschenken will ....

        Dieter

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        • #19
          Salü

          @Jutta

          meldepflichtige, artengeschützte Tiere müssen IMMER ihren "Personalausweis" besitzen.
          Und das sind eben deren Papiere.
          Photodokumentation ist Pflicht für griechische Landschildkröten.
          Hat ein Tier keine, wird es erstmal als illegal angesehen.
          Auch verschenkte Tiere müssen gemeldet und somit als legale Nachzucht ausgewiesen werden.
          Und ohne Papiere ginge das eben nicht.

          Dagmar
          lg Dagmar

          Nominat= taxonomischer Begriff = keine Farbe
          Bock = männliches Huftier, Haltung im Terrarium nicht artgerecht

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          • #20
            Zitat von Rhouwn Beitrag anzeigen
            @Jutta

            meldepflichtige, artengeschützte Tiere müssen IMMER ihren "Personalausweis" besitzen.
            Und das sind eben deren Papiere.
            Photodokumentation ist Pflicht für griechische Landschildkröten.
            Hat ein Tier keine, wird es erstmal als illegal angesehen.
            Auch verschenkte Tiere müssen gemeldet und somit als legale Nachzucht ausgewiesen werden.
            Und ohne Papiere ginge das eben nicht.

            Dagmar
            Hallo Dagmar, das ist nur bedingt richtig. Sie müssen angemeldet sein, die legale Herkunft gesichert, die Fotodoku erbaracht- aber sie benötigen keine EU Bescheinigung. Und sind ohne auch nicht illegal
            Wie schon gesagt, wer es nicht glaubt oder versteht, frage gerne beim Bfn nach.
            Viele Grüße
            Jutta

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            • #21
              Zitat von Testudo50 Beitrag anzeigen
              Das ist nicht lache !
              Hallo Dieter, das kannst Du gerne tun oder auch nicht.
              Viele Grüße
              Jutta

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              • #22
                Hallo Jutta,

                nicht böse sein, habe doch meine Fehl-Äußerung eingeräumt - passiert nun mal, bei einer Fehlinterpretation meinerseits . aber zum Lachen ist mir nun wirklich nicht zumute, denn es wäre mir auch lieber, wenn alle zuständigen Behörden einheitlich entscheiden würden und so das Leben der Schildkrötenhalter einfacher würde.

                Ich denke, an dieser Stelle werde ich das Thema nun insoweit abhaken, denn es bringt ja Andrea nicht weiter ...

                Man schreibt und ließt voneinander
                Dieter

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                • #23
                  Salü Jutta

                  ich kann nur von unserer Behörde in Unterfranken sprechen
                  Die wollen zur Anmeldung den kompletten Satz Papiere.
                  Andere Behören mögen das anders handhaben.

                  lg Dagmar
                  lg Dagmar

                  Nominat= taxonomischer Begriff = keine Farbe
                  Bock = männliches Huftier, Haltung im Terrarium nicht artgerecht

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                  • #24
                    Zum Thema indoorhaltung empfehle ich diesen Fred zu lesen:
                    http://www.dghtserver.de/foren/showt...altung+testudo

                    Gruß

                    Ingo
                    Kober? Ach der mit den Viechern!




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