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chronischer Schnupfen - Rückgaberecht ?

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  • chronischer Schnupfen - Rückgaberecht ?

    Habe vor 2 Tagen eine Geochelone elegans aus einer Zuchtgruppe mit chronischem Schnupfen gekauft. Die Tiere fraßen gerade relativ feuchtes Futter und alle hatten "nasse Nasen" - der Verkäufer versicherte mir aber, dieses Tier sei gesund und der Schnupfen des anderen Tieres aus der Gruppe nicht ansteckend ! Ich wollte es wohl glauben, anders ist es nicht erklärbar, dass wir das Tier gekauft haben. Zuhause angekommen, sah ich sofort das Bläschen an der Nase ! Jetzt habe ich Sorge ( nachdem ich mich über RNS u. gergleichen etwas schlauer gemacht habe ), dass sich meine anderen ( separates Terrarium, aber gleicher Raum ), doch irgendwann anstecken könnten, und das Ganze dann doch nicht so harmlos ist.Selbstverständlich werde ich am Montagl zu meinem Tierarzt gehen - hören, was er sagt. Wie ist aber die rechtliche Seite ?
    Habe ich ein Rückgaberecht, auch wenn es auf der Rechnung ausdrücklich verneint ist ? Und wie soll ich nun sinnvollerweise vorgehen, insbesondere, um meine gesunden Tiere zu schützen ?
    Bitte helftmir mit eurer Einschätzung und Rat ! Danke.

  • #2
    Salü

    warum hast du das Tier überhaupt gekauft, wenn doch schon eines der Tiere krank ist?

    Tja, die rechtliche Seite ist etwas kompliziert.
    Einerseits hat man bei mangelhafter Ware Rückgaberecht.
    Jedoch hast du das Tier gekauft wie besehen, was ein Rückgaberecht normalerweise ausschließt.
    Wenn du auf Rückgabe plädierst, denke ich, wirst du den Kürzeren ziehen, da du in der Beweispflicht bist, dass besagtes Tier schon bei Kauf krank war.

    Ansonsten, Quarantäne und TA-Besuch, mehr kann ich dir nicht dazu sagen.
    Tut mir leid

    lg Dagmar
    lg Dagmar

    Nominat= taxonomischer Begriff = keine Farbe
    Bock = männliches Huftier, Haltung im Terrarium nicht artgerecht

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    • #3
      chronischer Schnupfen...

      -, mit dem Tier sofort am Montag zu einem Reptilienerfahrenen TA gehen;schriflich bestätigen lassen,wie lange der Schnupfen schon vorhanden sein kann;dann mit TA-Rechnung zum Verkäufer g ehen und auf gehenRücknahme des Tieres bestehen;einschließlich Bezahlung des TA-Rechnung;andernfalls mit Rechtschutz drohen.
      Harald

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      • #4
        Zitat von Rhouwn Beitrag anzeigen
        Salü

        warum hast du das Tier überhaupt gekauft, wenn doch schon eines der Tiere krank ist?

        Tja, die rechtliche Seite ist etwas kompliziert.
        Einerseits hat man bei mangelhafter Ware Rückgaberecht.
        Jedoch hast du das Tier gekauft wie besehen, was ein Rückgaberecht normalerweise ausschließt.
        Wenn du auf Rückgabe plädierst, denke ich, wirst du den Kürzeren ziehen, da du in der Beweispflicht bist, dass besagtes Tier schon bei Kauf krank war.

        Ansonsten, Quarantäne und TA-Besuch, mehr kann ich dir nicht dazu sagen.
        Tut mir leid

        lg Dagmar


        Danke, Dagmar !

        Der Verkäufer versicherte mir, dass der Schnupfen nicht ansteckend sei - ich habs geglaubt!!!
        Bin für die Schildkröte 350km ( 1 Strecke !) gefahren und wollte wohl glauben, dass sie gesund sei ! Jetzt weiß ich auch, dass ich sie nie hätte mitnehmen dürfen !Hab wirklich Sorge, dass selbst wenn man die Symptome vielleicht in den Griff kriegt, sie immer ein Ansteckungsrisiko für meine anderen (gesund !!!) bleiben wird !!! Dass sie separat in Quarantäne sitzt ist selbstverständlich - aber wie viel "Qarantäne" gibt es im gleichen Raum auf Dauer ?? Die sauberste /sicherste Lösung ( für meine anderen Tiere) wäre eine Rückgabe des Neuen, so leid es mir für ihn tut, wenn er in seine alte Gruppe zurück muß! Das Problem ist der Verkäufer, der sich nicht auf eine Rückgabe einlassen will (" Das Tier war gesund!" ) und die Entfernung !
        Alles nicht so einfach, wenn man berufstätig ist , mein TA sehr eingeschränkte Praxiszeiten hat und Tief "Daisy" die Lande eindeckt !

        Dass zumindest einer in der SK-Gruppe an chronischem Schnupfen erkrankt ist, habe ich sogar schriftlich ( per mail !) vom Verkäufer !Damit müsste man doch argumentieren können, auch wenn ansonsten kein Rückgaberecht besteht !?????

        TA-Besuch erfolgt noch heute.

        Bin für jeden weiteren Rat dankbar !
        Zuletzt geändert von pumuckel; 11.01.2010, 08:31. Grund: ergänzt

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        • #5
          Na hier mal,

          für Dich Pumuckel,

          ein Urteil:

          Nach dem neuen Recht ist das gekaufte Tier frei von Sachmängeln zu liefern (§ 433 Abs. 1 Satz 2 BGB).

          Steht in dem Vertrag etwas wie „Gesundheitszustand laut Vorbesitzer“ oder sonstige Angaben, die sich auf ungeprüfte Angaben Dritter – im Gegensatz zu Tierarztberichten – beziehen, so ist dies rechtlich unerheblich, soweit die Angaben zutreffend wiedergegeben wurden. Eine Beschreibung des Kaufgegenstandes liegt hieran regelmäßig nicht (BGH Urteil vom 12.03.2008, VIII ZR 253/05).

          Bedeutet: Schnupfen nach zwei Tagen wohl eher unwahrscheinlich, daß dieser, gerade bei Schildkröten, nicht schon vorher da war. Hier wäre aber eine Einschätzung eines Tierarztes notwendig.

          Dann läge ein Sachmangel vor, und das Rückgaberecht würde eintreten. Unter Umständen muß man dieses auch vor Gericht durchsetzten.

          Und im Zweifel sollte man dann auch im Vorhinein Rat bei einem spezalisierten Rechtsanwalt einholen.

          Diese Entscheidung liegt aber allein bei Dir ....

          Grüße
          Dieter

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          • #6
            Salü

            interessant.
            Das hab ich nicht gewusst.
            Ich dachte immer, bei Tieren gilt: gekauft wie besehen.

            @Pumuckel

            Da du schriftlich hast, dass eines der Tiere an "chronischem" Schnupfen leidet, hat er dir da auch schriftlich zugesichert, dass dieser Schnupfen nicht ansteckend sei?
            Wenn ja, wäre dies eine Vorspiegelung falscher Tatsachen und kann mit als Hebel benutzt werden.

            lg Dagmar
            lg Dagmar

            Nominat= taxonomischer Begriff = keine Farbe
            Bock = männliches Huftier, Haltung im Terrarium nicht artgerecht

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            • #7
              Hab den Verkäufer jetzt nochmals direkt angeschrieben, und erwarte seine Stellungnahme, hoffentlich ein Rücknahme-Einverständnis.

              Halte euch auf dem Laufenden
              und bin erst mal - was die rechtliche Seite angeht- positiv gestimmt.
              Gibt es noch Tipps, wie man einen geeigneten RA findet ? Gelbe Seiten ?

              Wenn euch sonst zum Thema noch was einfällt.....bitte ich weiterhin um Infos !
              Danke !

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              • #8
                Zitat von Rhouwn Beitrag anzeigen
                Tja, die rechtliche Seite ist etwas kompliziert.
                Nein, in diesem Fall überhaupt nicht. Ein Verkauf hat immer eine rechtliche Grundlage.

                Zitat von pumuckel Beitrag anzeigen
                Hab den Verkäufer jetzt nochmals direkt angeschrieben, und erwarte seine Stellungnahme, hoffentlich ein Rücknahme-Einverständnis.
                Ja, das ist sinnvoll. Diese Klausel aus dem Kaufvertrag ist unzulässig.
                Hinweis: Das ist keine Rechtsberatung ;-)



                Zitat von Rhouwn Beitrag anzeigen
                Gibt es noch Tipps, wie man einen geeigneten RA findet ? Gelbe Seiten ?
                Ja, raussuchen, nachfragen. Tipp: Jemanden nehmen, der Vertragsrecht "nebenbei" anbietet.

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                • #9
                  Soweit ich weiß, hat der Verkäufer zunächst das Recht auf Nachbesserung, bevor es zum Umtasuch gegen eine von Sachmängeln freie Ware kommt. Dazu muss ihm der Käufer eine Frist setzen. Bitte dazu mal lesen:

                  http://www.testudo-welt.de/einzelbei...istsetzung.pdf

                  Der Text ist mittlerweile etwa zwei Jahre alt, der Anwalt, der ihn geschrieben hat, ist mittlerweile anderweitig tätig, aber hier zu finden: http://www.richterrecht.com/


                  Viele Grüße
                  Lutz
                  Ironie ist die letzte Phase der Enttäuschung

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                  • #10
                    Ja Lutz, Du hast

                    sicherlich Recht, mit der Nachbesserung ... aber ein "Chronischer Schnupfen" dürfte wohl kaum nachzubessern sein ...

                    Sollte eine Rückgabe nicht möglich sein, so ist aber sicherlich noch eine "Preisminderung" und "Ersatz der entstandenen Kosten", z.B. Tierarzt und Medikamente zu verhandeln sein ...

                    Auch ich gebe natürlich keine Rechtberatung ... bin ja kein Anwalt ... aber einen Fachanwalt findest man sicher in den Gelben Seiten oder die zuständige Anwaltskammer gibts auch mehrere Tipps zu Anwälten zu Vertragsrecht.

                    Grüße
                    Dieter
                    Zuletzt geändert von Testudo50; 11.01.2010, 20:55.

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                    • #11
                      Zitat von Lutz Beitrag anzeigen
                      Soweit ich weiß, hat der Verkäufer zunächst das Recht auf Nachbesserung, bevor es zum Umtasuch gegen eine von Sachmängeln freie Ware kommt
                      In § 439 BGB steht: "Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen". Hilft dir in der Praxis aber erfahrungsgemäß auch nicht immer weiter.
                      Zuletzt geändert von Sarina; 11.01.2010, 22:46.

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                      • #12
                        chronischer Schnupfen- Rückgaberecht ?

                        Nachbesserung scheidet hier meines Erachtens aus, da der Verkäufer nur eine Gruppe dieser Schildkröten hält und sich auch der chronisch Schnupfende in dieser Gruppe befindet !Egal welches Tier ich aus dieser Gruppe nehmen würde, ich hätte immer wieder das gleiche Risiko ! Deshalb kann nur eine Rückgabe in Frage kommen !
                        Inzwischen habe ich aber auch Nachricht vom Verkäufer. Er scheint sich auf eine Rückgabe im Sinne einer "Kulanz" einzulassen !
                        Ende der Woche sollte das dann hoffentlich über die Bühne sein!

                        Euch allen, die ihr mir so fleißig geschrieben habt und mich mit eurem Wissen und eurer Erfahrung unterstützt habt, ganz herzlichen Dank für eure Hilfe !
                        Es hat mir geholfen, die Lage klarer und weniger emotional zu sehen !
                        Werde mich bei Gelegenheit u. Bedarf gerne revanchieren.
                        Hoffe, dass alles gut ausgeht !
                        Man lernt halt - auch als älteres Semester - nie aus !!!!!
                        Danke !

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