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Fotos für EU-Bescheinigung T.hermanni

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  • Fotos für EU-Bescheinigung T.hermanni

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Testudo hermanni erworben. Der Züchter hat mir nun die EU-Bescheinigung zukommen lassen (ausgestellt vom RP-Stuttgart) um das Tier bei meiner zuständigen Behörde (RP-Tübingen) anmelden zu können.
    Das Schlupfdatum ist 5/2011 und die beiliegenden Fotos von 9/2013.
    Ich habe weitere Tiere dieses Züchters schoneinmal problemlos beim RP Karlsruhe angemeldet. Beim Umzug in der Regierungsbezirk Tübingen und der damit verbundenen Ummeldung, wurden die EU Bescheinigungen für ungültig erklärt und gegen Zahlung von je 20 EUR neue Bescheinigungen ausgestellt. Natürlich nicht ohne den Hinweis, dass man mir auch eine Ordnungswidrigkeitenanzeige hätte aufbrummen können. Warum das Ganze? Der Herr vom RP Tübingen argumentierte, dass die Fotodokumentation unvollständig sei, da die Fotos aus den ersten beiden Lebensjahren nicht vorhanden waren. Die jährlichen Fotos seit das Tier in meinem Besitz war, hatte ich natürlich beigefügt.
    Der Züchter hatte aber nur aktuelle Fotos beigefügt und das RP Stuttgart hat die Bescheinigungen mit diesen aktuellen Fotos ausgestellt.

    Wenn ich das neue Tier nun in Tübingen anmelde wird der zuständige Herr die Bescheinigung vermutlich wieder als ungültig deklarieren.
    Was ist denn korrekt ?

    Besten Dank,

    Sebastian
    Zuletzt geändert von Sebastian S.; 23.09.2013, 18:24.

  • #2
    OK, anders formuliert.

    Wenn ich eine 2 Jahre alte Schildkröte kaufe und der EG-Bescheinigung liegen aktuelle Fotos bei, nicht jedoch die Fotos der ersten beiden Lebensjahre. Ist das korrekt ?

    Grüße

    Sebastian

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    • #3
      Hallo,

      eine Fotodokumentation macht doch nur dann Sinn, wenn sie Lückenlos und
      von der Geburt ( Schlupf ) des Tiere an vollständig ist.
      Es wäre ja sonst möglich, Tiere im Herkunftsland einzufangen und nachträglich als
      eigene Nachzuchten zu deklarieren.

      Frank

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      • #4
        So siehts aus

        In dem Fall handelt eines der Regierungspräsidien seit Jahren falsch

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        • #5
          Hallo Sebastian,

          da hast du nicht ganz Unrecht, aber das ist nun einmal Ermessenssache der zuständigen Behörde. Kann man, muss man aber nicht verstehen.

          Gruß

          Silvia Macina

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          • #6
            Ich finds halt nervig, dass sich zwei Behörden im selben Bundesland nicht einig sind und ich am Ende den Ärger an der Backe habe.

            Aber da kann man wohl nix machen

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            • #7
              Doch da kann man was machen, von diesem Züchter keine Tiere mehr kaufen. Er gibt NZ ab ohne gültige EG Bescheinigung. Die EG Bescheinigung ist nur gültig mit Fotos ab Geburt an, die müssen abgestempelt sein und dann lückenlos anheften bis zur Abgabe der Tiere. Gibt er sie erst im Alter von zwei Jahren ab, muss er trotzdem regelmäßig Fotos von ihnen machen um sie beim Antrag von EG Bescheinigungen beizufügen, so das das Amt sie anheften kann. Dein Amt hat damit Recht, das die Papiere ungültig sind und du kannst froh sein das sie so problemlos neue ausstellen. Die 20,- würde ich mir vom Züchter wiederholen.

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              • #8
                @Alina

                Der Züchter gibt nach den Vorgaben seines Amtes die Tiere mit gültigen EG Bescheinigungen ab.
                Sie wurden ja auch neu ausgestellt !!! Der Fehler liegt hier beim zuständigen Amt des Züchters und nicht beim Züchter. Es könnte ja auch sein dass er jedes Jahr Fotos angefertigt hat und das das Amt meinte sie bräuchten nur die aktuellstenund die "alten Bilder " nicht.

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