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CITES für maurische Landschildkröte

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  • CITES für maurische Landschildkröte

    Habe folgende Frage : Meine Frau besitzt seit ca. 27 Jahren eine maurische Landschildkröte, sie hat meines Wissen nach keine Cites Bescheinigung (war damals nicht üblich) die rechtmäßige Herkunft der Schildkröte ist belegbar, ebenso die ausgezeichnet Haltung des Tieres, wie kommt man nun um dem Gesetz genüge zu tun zu einer CITES Bescheinigung ohne daß es Probleme gibt (wie wegnehmen der Schildkröte, Strafe etc.)
    Vielleicht weiß wer von Euch eine Antwort. Danke.

  • #2
    Re: CITES für maurische Landschildkröte

    Hi,
    wenn es Beweise für den rechtmäßigen Besitz vor der Unterschutzstellung der Schildkröte gibt, z.B. Fotos, Zeugenaussagen, dann muss man nur zum zuständigen Amt gehen.
    pfüati Xaver

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    • #3
      Re: CITES für maurische Landschildkröte

      Hallo,

      Mich interessiert nur mal am Rande, wieso Deine Frau gerade jetzt bemerkt, dass man eine CITES Bescheinigung für eine Testudinae benötigt?

      Gruß

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      • #4
        Re: CITES für maurische Landschildkröte

        chbrandl schrieb:
        Habe folgende Frage : Meine Frau besitzt seit ca. 27 Jahren eine maurische Landschildkröte, sie hat meines Wissen nach keine Cites Bescheinigung (war damals nicht üblich) die rechtmäßige Herkunft der Schildkröte ist belegbar, ebenso die ausgezeichnet Haltung des Tieres, wie kommt man nun um dem Gesetz genüge zu tun zu einer CITES Bescheinigung ohne daß es Probleme gibt (wie wegnehmen der Schildkröte, Strafe etc.)
        Hallo

        Leider hat Deine Frau 1987 nach Inkrafttreten der EU-Verordnung versäumt, Ihre Schildkröte anzumelden. Damals hätte sie auch noch eine Cites-, bzw. dann als Ersatz eine EU-bescheinigung für das Tier bekommen können. Wenn solche Tiere jetzt erst der zuständigen Behörde gemeldet werden, hat Deine Frau zwar nichts zu befürchten, wenn sie tatsächlich belegen kann, dass sie das Tier schon so lange besitzt, aber es werden für solche Tiere keine EU-Becheinigungen ausgestellt. Stattdessen erhält man eine Meldebestätigung und damit gilt das Tier als legal. Allerdings darf man mit dieser Meldebescheinigung das Tier nicht verkaufen, bzw. nur mit vorheriger Benachrichtigung der Behörde die Schildkröte an eine andere Person verschenken.
        Diese Regelung soll verhindern, dass irgendwelche besonders findigen Leute solche Tiere illegal importieren, dann als "Altbestand" anmelden und Geld damit machen.

        Schöne Grüsse

        Eva

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        • #5
          Re: CITES für maurische Landschildkröte

          Danke für die Mitteilungen, 1987 war Österreich noch nicht bei der EU. Verkaufen wollen wir die Schildkröte auf keinen Fall, Handel treiben auch nicht. Es geht ganz einfach darum alles zu legalisieren. Und ganz einfach es hat sich niemand darum gekümmert eine Schildkröte zu melden, einfach aus Unwissenheit (wenn jemand solange bei einem "wohnt" denkt an sowas niemand), der Beweis für den Schildkrötenbesitz läßt sich durch Fotos (Kinderfotos meine Frau) und Zeugen belegen.

          Danke
          Christopher

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          • #6
            Re: Re: CITES für maurische Landschildkröte

            chbrandl schrieb:
            Danke für die Mitteilungen, 1987 war Österreich noch nicht bei der EU. Verkaufen wollen wir die Schildkröte auf keinen Fall, Handel treiben auch nicht. Es geht ganz einfach darum alles zu legalisieren. Und ganz einfach es hat sich niemand darum gekümmert eine Schildkröte zu melden, einfach aus Unwissenheit (wenn jemand solange bei einem "wohnt" denkt an sowas niemand), der Beweis für den Schildkrötenbesitz läßt sich durch Fotos (Kinderfotos meine Frau) und Zeugen belegen.
            Hallo Christopher

            Na, dann passt ja alles
            Ich würde an Deiner Stelle so bald wie möglich mit der zuständigen Stelle (Adresse erfährst Du bei Deiner Gemeindeverwaltung) Kontakt aufnehmen. Die Beamten werden Dir sicher gerne weiterhelfen.

            Schöne Grüsse und viel Erfolg

            Eva

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            • #7
              Re: CITES für maurische Landschildkröte

              in Österreich ist alles was mit Tierschutz zu tun hat Ländersache. Du musst dich also an die Naturschutzabteilung deiner Landesregierung wenden. In einigen Bundesländern (z.B. Wien) ist allerdings auch eine Haltungsgenehmigung für Reptilien notwendig. Für das Tier erhältst du keine Papiere (weder Cites noch EU-Besch.), aber durch die Meldung wird die Haltung legalisiert und damit kannst du auch EU-Bescheinigungen für eventuelle Nachzuchten beantragen.
              MfG
              Robert

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