Habe folgende Frage : Meine Frau besitzt seit ca. 27 Jahren eine maurische Landschildkröte, sie hat meines Wissen nach keine Cites Bescheinigung (war damals nicht üblich) die rechtmäßige Herkunft der Schildkröte ist belegbar, ebenso die ausgezeichnet Haltung des Tieres, wie kommt man nun um dem Gesetz genüge zu tun zu einer CITES Bescheinigung ohne daß es Probleme gibt (wie wegnehmen der Schildkröte, Strafe etc.)
Vielleicht weiß wer von Euch eine Antwort. Danke.
Vielleicht weiß wer von Euch eine Antwort. Danke.
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