Zuerst einmal ein nettes Hallo in die Runde aus dem schönen Oberfranken!
Seit mehreren Monaten sind wir (meine Freundin und ich) am überlegen, uns zwei Leopardgeckos anzuschaffen. Nach viel Studiererei im Internet und Fachbüchern sind wir nun zu dem Entschluss gekommen, uns eben diese Tierchen anzuschaffen.
Wäre da nicht der Vermieter bzw. die Hausverwaltung...
Wir haben eine Anfrage beim Vermieter gestellt, welcher meinte er hätte das nicht zu entscheiden, sondern die Hausverwaltung, welche eigentlich alle Anfragen ablehnen würde. Damit geben wir uns natürlich nicht zufrieden und studieren derzeit das geltende Recht. Meine Freundin arbeitet beim Rechtsanwalt, so dass wir an der Quelle sitzen.
Die Klausel im Mietvertrag lautet wie folgt:
"Die Haltung von Haustieren ohne die Einwilligung des Vermieters ist nicht gestattet" (Diese Klausel ist ja eigentlich schon von sich aus rechtswidrig, da die (Klein)Tierhaltung generell nicht verboten werden kann).
In der Hausordnung steht dann noch:
"Tiere sind so zu beaufsichtigen, dass sie weder Hausbewohner belästigen noch Schmutz verursachen"
Alles schön und gut. Wir wohnen in einem 34-Parteien-Haus in einer 2-Zimmer-Wohnung mit 68 m², also groß genug für die Tierchen.
Nun zu meiner eigentlichen Frage: Kann der Vermieter bzw. die Hausverwaltung uns wirklich verbieten, zwei Leopardgeckos in einem 100x50x50 Terrarium zu halten, oder hat er dazu kein Recht, weil diese Tiere ja eigentlich zu den Kleintieren zählen und somit generell nicht verboten werden können?
In unserem Haus gibt es mit Sicherheit noch mehrere Tiere, alleine schon ein kleiner Kläffer, welcher jeden Tag bis zum Abwinken am Bellen ist.
Die Anwältin meiner Freundin meinte wir dürften uns die Tierchen auf jedenfall anschaffen und wären auf der sicheren Seite, auch wenn es zum Rechtstreit kommen sollte.
Wie seht ihr das? Trotz "Verbot" einfach anschaffen und es darauf ankommen lassen, oder den Schwanz einziehen?
Vielen Dank!
Tom
Seit mehreren Monaten sind wir (meine Freundin und ich) am überlegen, uns zwei Leopardgeckos anzuschaffen. Nach viel Studiererei im Internet und Fachbüchern sind wir nun zu dem Entschluss gekommen, uns eben diese Tierchen anzuschaffen.
Wäre da nicht der Vermieter bzw. die Hausverwaltung...
Wir haben eine Anfrage beim Vermieter gestellt, welcher meinte er hätte das nicht zu entscheiden, sondern die Hausverwaltung, welche eigentlich alle Anfragen ablehnen würde. Damit geben wir uns natürlich nicht zufrieden und studieren derzeit das geltende Recht. Meine Freundin arbeitet beim Rechtsanwalt, so dass wir an der Quelle sitzen.
Die Klausel im Mietvertrag lautet wie folgt:
"Die Haltung von Haustieren ohne die Einwilligung des Vermieters ist nicht gestattet" (Diese Klausel ist ja eigentlich schon von sich aus rechtswidrig, da die (Klein)Tierhaltung generell nicht verboten werden kann).
In der Hausordnung steht dann noch:
"Tiere sind so zu beaufsichtigen, dass sie weder Hausbewohner belästigen noch Schmutz verursachen"
Alles schön und gut. Wir wohnen in einem 34-Parteien-Haus in einer 2-Zimmer-Wohnung mit 68 m², also groß genug für die Tierchen.
Nun zu meiner eigentlichen Frage: Kann der Vermieter bzw. die Hausverwaltung uns wirklich verbieten, zwei Leopardgeckos in einem 100x50x50 Terrarium zu halten, oder hat er dazu kein Recht, weil diese Tiere ja eigentlich zu den Kleintieren zählen und somit generell nicht verboten werden können?
In unserem Haus gibt es mit Sicherheit noch mehrere Tiere, alleine schon ein kleiner Kläffer, welcher jeden Tag bis zum Abwinken am Bellen ist.
Die Anwältin meiner Freundin meinte wir dürften uns die Tierchen auf jedenfall anschaffen und wären auf der sicheren Seite, auch wenn es zum Rechtstreit kommen sollte.
Wie seht ihr das? Trotz "Verbot" einfach anschaffen und es darauf ankommen lassen, oder den Schwanz einziehen?
Vielen Dank!
Tom
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