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Leopardgeckos in der Mietwohnung - Probleme mit Vermieter / Hausverwaltung

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  • Leopardgeckos in der Mietwohnung - Probleme mit Vermieter / Hausverwaltung

    Zuerst einmal ein nettes Hallo in die Runde aus dem schönen Oberfranken!

    Seit mehreren Monaten sind wir (meine Freundin und ich) am überlegen, uns zwei Leopardgeckos anzuschaffen. Nach viel Studiererei im Internet und Fachbüchern sind wir nun zu dem Entschluss gekommen, uns eben diese Tierchen anzuschaffen.

    Wäre da nicht der Vermieter bzw. die Hausverwaltung...

    Wir haben eine Anfrage beim Vermieter gestellt, welcher meinte er hätte das nicht zu entscheiden, sondern die Hausverwaltung, welche eigentlich alle Anfragen ablehnen würde. Damit geben wir uns natürlich nicht zufrieden und studieren derzeit das geltende Recht. Meine Freundin arbeitet beim Rechtsanwalt, so dass wir an der Quelle sitzen.

    Die Klausel im Mietvertrag lautet wie folgt:

    "Die Haltung von Haustieren ohne die Einwilligung des Vermieters ist nicht gestattet" (Diese Klausel ist ja eigentlich schon von sich aus rechtswidrig, da die (Klein)Tierhaltung generell nicht verboten werden kann).

    In der Hausordnung steht dann noch:

    "Tiere sind so zu beaufsichtigen, dass sie weder Hausbewohner belästigen noch Schmutz verursachen"

    Alles schön und gut. Wir wohnen in einem 34-Parteien-Haus in einer 2-Zimmer-Wohnung mit 68 m², also groß genug für die Tierchen.

    Nun zu meiner eigentlichen Frage: Kann der Vermieter bzw. die Hausverwaltung uns wirklich verbieten, zwei Leopardgeckos in einem 100x50x50 Terrarium zu halten, oder hat er dazu kein Recht, weil diese Tiere ja eigentlich zu den Kleintieren zählen und somit generell nicht verboten werden können?

    In unserem Haus gibt es mit Sicherheit noch mehrere Tiere, alleine schon ein kleiner Kläffer, welcher jeden Tag bis zum Abwinken am Bellen ist.

    Die Anwältin meiner Freundin meinte wir dürften uns die Tierchen auf jedenfall anschaffen und wären auf der sicheren Seite, auch wenn es zum Rechtstreit kommen sollte.

    Wie seht ihr das? Trotz "Verbot" einfach anschaffen und es darauf ankommen lassen, oder den Schwanz einziehen?

    Vielen Dank!

    Tom

  • #2
    Folgendendes hab ich in einem anderen Forum gefunden.
    Alles ohne Gewähr.

    Die Haltung von Haustieren in Mehrfamilienhäusern führt häufig zu Konflikten zwischen den Tierhaltern und den übrigen Wohnungsnutzern. Zur Lösung der daraus entstehenden Rechtsprobleme existieren keine ausdrücklichen gesetzliche Vorschriften.


    1. Wohnungseigentum:

    Gesetzliche Regelung:

    Enthält die Gemeinschaftsordnung keine Regelungen über die Tierhaltung und haben die Wohnungseigentümer hierüber keine Beschlüsse gefasst, so ist jeder Wohnungseigentümer zur Tierhaltung berechtigt. Dies folgt aus § 13 WEG, wonach jeder Wohnungseigentümer mit dem Sondereigentum nach belieben verfahren kann, solange keinem der anderen Wohnungseigentümer über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus ein Nachteil erwächst. ( §14 Nr. 1 WEG) Hieraus folgt, dass die Haltung gefährlicher Tiere unzulässig ist.

    (folgende Liste gekürzt)
    Bestimmte Tiere wild lebender Arten gelten generell als gefährlich, nämlich Affen (mit Ausnahme der Halb- und Krallenaffen.), Wildhunde, Hyänen, Bären, Wildkatzen, Krokodile, Riesenschlangen, Giftnattern, Vipern, Grubenottern, Seeschlangen, Trugnattern, Echsen, giftige Spinnen, Skorpione und Hundertfüßler.

    Ebenso darf der Wohnungseigentümer keine Tiere halten, durch die andere Eigentümer über das zumutbare Maß hinaus belästigt werden. Beispiele sind Tiere die aufgrund ihrer großen Anzahl, ihres Geruches oder von sich gebenden Laute ungeeignet sind.

    Vereinbarungen der Wohnungseigentümer:

    Wenn die Wohnungseigentümer die Tierhaltung nach § 15 I, 10 WEG vollständig ausgeschlossen haben, sind dennoch einige Ausnahmen zu nennen.

    Falls ein Wohnungseigentümer aus gesundheitlichen Gründen auf das Tier angewiesen ist (Blindenhund), sind die betroffenen Interessen an der Erhaltung der Gesundheit gegen das Interesse der Gemeinschaft abzuwägen. Es genügt manchmal auch bereits wenn sich das Tier stabilisierend auf die psychische Gesundheit des Halters auswirkt.

    Fraglich ist ob von solch einem Verbot auch Kleintiere z.B. Fische in einem Aquarium, Hamster, Meerschweinchen, Kleinvögel usw. erfasst werden; dies ist zu verneinen. Die Wirksamkeit einer Vereinbarung über ein generelles Tierhaltungsverbot hat ausnahmen hinzunehmen, wenn Kleintiere in üblicher Zahl gehalten werden und von diesen keine Außenwirkung zu erwarten ist; dies rechtfertigt es, Kleintiere von dem Verbot auszunehmen.

    Es ist den Wohnungseigentümer jedoch vorbehalten die Tierhaltung zu beschränken. So kann beispielsweise die Haltung gefährlicher Tiere s.o. und solcher die nicht als Haustiere angesehen werden untersagt werden. Weiterhin können Wohnungseigentümer bestimmte Verhaltensregeln zu Lasten eines Tierhalters aufstellen.
    Diese Regelung darf jedoch nicht willkürlich sein, sondern muss sich am Zweck des § 15 II WEG orientieren. Danach müssen die Interessen der Wohnungseigentümer an der Tierhaltung mit den Interessen der anderen Eigentümer am störungsfreien Gebrauch der Wohnung in Einklang gebracht werden.

    Es empfiehlt sich also einmal die Hausordnung zu lesen, oder die Beschlüsse der Eigentümerversammlungen.

    2. Miete:

    Die Zulässigkeit der Tierhaltung bei Wohnungsmiete ist einzelfallbezogen auf Grund einer Interessenabwägung zu entscheiden.
    Hierbei kommt es vor allem auf Art und Anzahl der Tiere, auf Größe der Wohnung oder des Hauses, auf die Altersstruktur der Bewohner und auf die besondere Bedürfnislage des Vermieters und Mieters an. Insbesondere kann die Erlaubnis versagt werden, wenn die Mietwohnung zur Tierhaltung ungeeignet ist oder wenn von dem Tier eine potentielle Gefahr für Mitbewohner ausgeht, etc.
    Dagegen ist die Erlaubnis zu erteilen, wenn mit der Haltung üblicher Haustiere keine ins Gewicht fallenden Störungen verbunden sind, oder der Mieter ein besonderes Interesse an der Tierhaltung hat.

    Kleintiere (s.o.) kann der Mieter dagegen nach einhelliger Ansicht ohne Erlaubnis des Vermieters halten, da die Interessen des Vermieters und der übrigen Hausbewohner durch die Haltung solcher Tiere üblicherweise nicht tangiert werden; aus diesem Grunde gilt auch für ungewöhnliche oder exotische Tiere keine Besonderheit.
    Allerdings sind hier auch wieder Grenzen durch die Anzahl, Geruch und Lautäußerungen der Tiere gesetzt.

    Das Füttern frei lebender Tiere z.B. Tauben ist keine Tierhaltung, kann jedoch vom Vermieter bei besonderen Interessen versagt werden.

    3. Ergebnis:

    Mangels einer vertraglichen Regelung ist die Tierhaltung grundsätzlich erlaubt. Verbote und Beschränkungen greifen dort, wo eine ins Gewicht fallende Belästigung/Gefährdung der übrigen Hausbewohner zu erwarten ist. Ein generelles Tierhaltungsverbot durch Vertrag ist sowohl im Wohnungseigentum wie auch bei der Miete möglich, hiervon sind jedoch Kleintiere auszunehmen.


    Zu diesem Thema gibt es zwar noch sehr viel mehr zu sagen, dies würde den Rahmen des Textes sprengen und wohl auch das Interesse der Leser.
    Ich hoffe jedoch dass die wichtigsten Aussagen angekommen sind, und das ganze als kleine Hilfe gesehen wird. Bei Fragen stehe ich gerne zur Verfügung soweit die Auskunft möglich ist.


    Alle Angaben ohne Gewähr, und ohne Garantie auf Richtigkeit.

    Quelle: NJW 11/2007 729ff.



    Gruß Bea

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    • #3
      Hallo.
      Wenn der Vermieter bzw. Hausverwalter einer Partei das Halten eines Haustieres (Hund) genehmigt, kann er Anderen das Halten von Haustieren nicht verbieten. Das aber nur am Rande. Bezüglich der Leopardgeckos ist es so, dass Geckos als kleine bis mittelgroße, ungiftige und ungefährliche Tiere in geeigneten Terrarien keine Haustiere sind und zur Haltung weder eine Genehmigung noch eine Meldung beim Vermieter erfolgen muss. Das bedeutet, dass euch niemand die Anschaffung von Leopardgeckos verbieten kann, selbst wenn Haustiere ausdrücklich untersagt sind. Eine gewisse Gefahr stellen Futtertiere dar, wenn sie Geruchs- oder Geräuschbelästigung führen oder Ekelgefühle hervorrufen können. Das heißt, ihr solltet aufpassen, dass der Inhalt der Schabenzucht nicht durch das Haus läuft und es sollte auch durch eine Mäusezucht im Keller kein Hecht stehen. Ansonsten dürfte es keine Probleme geben. Gruß
      Sven
      Jeder Mensch hat eine Wirbelsäule, aber nicht jeder hat ein Rückgrat.

      Bitte sehen Sie von privaten Anfragen zu Diskussionsthemen weitgehend ab und posten sie lieber im Forum bzw. bitte legen Sie es mir nicht als Arroganz oder Gleichgültigkeit aus, wenn ich sie nicht beantworte (n kann). Mir fehlt einfach die Zeit dazu.

      Kommentar


      • #4
        Zitat von TomVetch Beitrag anzeigen
        In unserem Haus gibt es mit Sicherheit noch mehrere Tiere, alleine schon ein kleiner Kläffer, welcher jeden Tag bis zum Abwinken am Bellen ist.
        Hallo Tom,

        ich würde die Geckos einfach etablieren (was Euch von Rechtes wegen zusteht) und anschließend den blöden Kläffer rausklagen. Nur entlaufene Futtertiere sollten Euch wirklich besser nicht passieren - frag mal Herrn Kober ...

        Lieben Gruß

        Peter
        curiosity killed the cat

        Kommentar


        • #5
          Hi Tom,

          ich habe mir alle Beiträge durchgelesen. Sind lauter spitzen Antworten und alles hochkomplex und ausführlich geschrieben. Doch ich habe vor kurzem irgendwo gelesen, dass sehr kleine Hunde (Schoßhunde) gar nicht zu den Haustieren zählen, da diese sehr klein sind! Und Reptilien, vor allem ungiftige und ungefährliche zählen auch nicht dazu. Daher kauf dir deine Leopardgeckos und lass dir nichts einreden von irgendeiner Hausverwaltung! Warum fragst du überhaupt? Das führt unweigerlich zu Probleme, vor allem bei Reptilien. Die "Paragraphenreiter" wissen doch gar nicht was ein Leopardgecko ist!


          Viele Grüße

          Hristo

          PS: Für alle Angaben nur begrenzte Gewähr

          Kommentar


          • #6
            Hallo zusammen.
            Da die Tiere in einem "Glaskasten" wohnen und auch drinnen bleiben sind sie keine Haustiere sondern das Ganze gehört zur Einrichtung, wie ein Aquarium.
            Also kann niemand was dagegen unternehmen, wenn nicht explizit im Mietvertrag ein Verbot von Reptilien aufgeführt ist.
            Als braucht man nicht erst anzufragen, sondern einfach anschaffen.

            Kommentar


            • #7
              Zitat von Georev Beitrag anzeigen
              ... ich habe vor kurzem irgendwo gelesen, dass sehr kleine Hunde (Schoßhunde) gar nicht zu den Haustieren zählen, da diese sehr klein sind!
              Um ehrlich zu sein,

              halte ich sehr kleine Hunde auch nicht für ordentliche Haus-, eher schon für Futtertiere.
              Dennoch sollte die wohlmeinende Einordnung als Klein- oder sonst irgendwie nicht genehmigungspflichtiges Tier nicht mehr helfen, wenn von dem Kläffer eine (Lärm-)Belästigung der anderen Mieter ausgeht.
              Ebenso wie die Haltung von Leopardgeckos halt nur so lange geduldet werden muss, wie sie nicht, etwa durch geruchsintensive oder entlaufene Futterinsekten zur Belästigung der Nachbarschaft beiträgt. Obwohl, zumindest meiner Rechtsauffassung nach, selbst in diesem Fall die Haltung der Geckos streng genommen nicht untersagt werden dürfte - die der -ääääh- Problemfuttertiere, hingegen schon.

              P.unkt
              curiosity killed the cat

              Kommentar


              • #8
                Hi,

                ich denke die Haltung von Reptilien kann nicht generell verboten werden. Meiner Meinung nach wäre das nichtig, auch wenn es drin stehen sollte. Aber Ausnahmen könnte es bei giftigen und/oder gefährlichen Reptilien geben, aber doch nicht bei den kleinen Leopardgeckos!

                Aber wie ich sehe sind wir einer Meinung, das habe ich schon lange nicht mehr erlebt (in Foren allgemein)...

                Viele Grüße

                Hristo

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                • #9
                  Da Ich grad selber auf Wohnungssuche bin hab ich mich auch schlau gemacht, und bin auf das gleiche Ergebnis wie die anderen User gekommen:

                  Solange die Leopardgeckos und auch die Futtertiere nicht frei durch die Wohnung oder das Haus laufen(wegen Ekelerregung und sowas...), ist alles kein Thema.

                  Habe auch ein sehr Interessantes Gerichtsurteil gefunden, es bezieht sich zwar auf Schlangen, aber ich denke mal das gleiche gilt auch für Geckos und kleine Reptilien (falls nicht macht mich drauf aufmerksam):

                  Das Halten von Schlangen ist in der Wohnung erlaubt, solange niemand belästigt oder gefährdet wird. Auch wer sich weigert, die Schlangen abzuschaffen, riskiert keine Kündigung, denn der Vermieter muss trifftige Gründe nennen, etwa einen Ausbruch der Schlangen. Ängstliche Nachbarn, reichen nicht. AG Bückeburg. (AZ: 73 C 353/99 - 9/00)

                  Desweiteren:

                  Elster und Leguan sind Kleintiere, deshalb im Käfig erlaubt. AG Köln (AZ: 205 C 130/83)
                  Und meiner meinung nach kann man "Leguane" auch durch "Geckos" ersetzen.

                  Hoffe geholfen zu haben.

                  MfG

                  Kommentar


                  • #10
                    Zitat von xlr8r Beitrag anzeigen
                    Das Halten von Schlangen ist in der Wohnung erlaubt, solange niemand belästigt oder gefährdet wird. Auch wer sich weigert, die Schlangen abzuschaffen, riskiert keine Kündigung, denn der Vermieter muss trifftige Gründe nennen, etwa einen Ausbruch der Schlangen. Ängstliche Nachbarn, reichen nicht. AG Bückeburg. (AZ: 73 C 353/99 - 9/00)

                    Desweiteren:

                    Elster und Leguan sind Kleintiere, deshalb im Käfig erlaubt. AG Köln (AZ: 205 C 130/83)
                    Und meiner meinung nach kann man "Leguane" auch durch "Geckos" ersetzen.


                    MfG
                    Uiuiui, ganz haarige Aussage, und bitte keinesfalls befolgen, denn: jedes Bundesland hat eine eigene Regelungen zur Haltung von exotischen und gefährlichen Tieren! In Berlin wurde der Leguan in diesem Jahr in die Liste der gefährlichen Tiere aufgenommen und ist demzufolge ebenso genehmigungspflichtig wie eine Giftschlange! In Hamburg darf man alles halten, klagt der Vermieter jedoch hat man bei Waranen, Giftschlangen etc. ziemlich schlechte Karten.

                    In Lüneburg muß gerade wegen Leguanhaltung eine Wohnung geräumt werden!!

                    Bei Leopardgeckos ist das kaum zu befürchten, und ich würde in einem solchen Fall keine schlafenden Hunde wecken!

                    MfG

                    Silvia Macina

                    P.S. ABER immer ein Auge auf die Futtertiere haben!! Grillenkonzerte, Heimchen in der Nachbarswohnung und Schaben im Hausflur führen unweigerlich zu einer Menge Ärger!

                    Kommentar


                    • #11
                      Danke für die die vielen Antworten! Mir ist trotzdem nicht ganz wohl bei der Sache die Tiere einfach so anzuschaffen und deswegen habe ich jetzt noch einmal eine Mail an die Hausverwaltung geschrieben in der ich alles erläutere, auch im Hinblick auf Rechtsurteile und Gesetze.

                      Habe auch noch ein schönes Urteil aus meiner Stadt gefunden:

                      "Urteil Amtsgericht Bayreuth, 4C 62/00
                      Enthält ein Mietvertrag eine unwirksame Tierhalterklausel (hier: dass jegliche Tierhaltung mit dem Vermieter abzustimmen ist), so kommt es für das Recht des Mieters, Tiere in seiner Wohnung zu haben, auf die "Abwä-gung im Einzelfall" an (hier wurde dem Mieter gestattet, 8 ungiftige Schlangen in Terrarien zu halten, da weder die - vom Vermieter beanstandete - Geruchsbelästigung noch eine Gefahr nachgewiesen wurde)."

                      Ist also ähnlich wie bei uns, im Mietvertrag steht genau der gleiche Satz.

                      Sollte die Hausverwaltung ablehnen, so werden wir wohl oder übel den harten Weg gehen und dagegen klagen. Will mir die Tierchen nicht wg. irgendwelchen fadenscheinigen Gründen verbieten lassen.

                      Kommentar


                      • #12
                        Tom, kein Vermieter kann die Haltung von Geckos verhindern!!!!!!!!!! Aber Nachfragen bringt unnötigen Ärger, denn du vergißt die Dummheit deiner Ansprechpartner.....................

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                        • #13
                          Ganz subversiv würde ich zum Futtertierproblem (weil das in der Kleingckohaltung das einzige Problem darstellt) folgendes vorschlagen: Wenn Dein Vermieter sich das ganze mal ansehen will, wozu Du zwar nicht verpflichtet bist, dann zeige ihm einfach eine Dose mit diesem "Leopardgeckofood" (ich weiß nciht genau was das ist, habe es aber in einem Katalog gesehen und es sah nicht unbedingt unappetitlich aus.
                          "Lebende Futtertiere kommen mir nicht ins Haus, das sind ja Schädlinge!"
                          Aber wirklich 1000prozentig aufpassen, dass kein Zirpen zu hören und keine Schabe zu sehen ist.
                          vielleicht entspannt sich die Sache dann auch, wenn er die Geckos mal sieht, es sind ja schon kleine Sympathiebomben :wub:
                          vG
                          Andrea

                          Hallo Sylvia,
                          gemeint ist doch sicher lediglich der Grüne Leguan, oder?
                          Kann es sein, dass bei solchen großformatigen Regenwaldterrarien auch andere Erwägungen seitens des Vermieters eine Rolle spielten, z. B. Sschimmel, bauliche Veränderung oder andere Schäden an der Mietsache?

                          Kommentar


                          • #14
                            Zitat von aspera Beitrag anzeigen
                            Hallo Sylvia,
                            gemeint ist doch sicher lediglich der Grüne Leguan, oder?
                            Kann es sein, dass bei solchen großformatigen Regenwaldterrarien auch andere Erwägungen seitens des Vermieters eine Rolle spielten, z. B. Sschimmel, bauliche Veränderung oder andere Schäden an der Mietsache?
                            Hallo Andrea,

                            ja, aus eigener Erfahrung kann ich berichten, dass mancher Vermieter tatsächlich angesichts der Ankündigung potentieller Mieter in einem Raum der Wohnung eine Terrarienanlage betreiben zu wollen an Schimmelbildung und andere mögliche Schädigungen der Mietsache denkt. Immerhin ein nachvollziehbarer Gedankengang - ganz im Gegensatz zur ansonsten vorherrschenden generellen Ablehnung "for no special reason".
                            Die zuständigen Stellen in Berlin haben aber, und ohne es wirklich zu wissen, bin ich mir da relativ sicher, den Grünen Leguan nicht wegen möglicher Schimmelbildung als gefährliches Tier eingestuft.

                            Weder Sy-, noch Silvia, nur Peter
                            curiosity killed the cat

                            Kommentar


                            • #15
                              Hallo Silvia, ich bitte um Entschuldigung und schreib Deinen Namen jetzt hundertmal

                              Morgen Peter,
                              Ja, der Berliner Behörde ging es nicht um die Schimmelbildung.
                              Ich bezog mich auf den Vermieter. Ich glaube, solche Anlagen würde ich mir schon vom Vermieter absegnen lassen.
                              Ablehnung for no special reason ist eine Frechheit - wie gesagt, es kann der frömmste nicht in Frieden leben...
                              vG
                              Andrea

                              Kommentar

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