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Haltungsgenehmigung für Python in Bayern

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  • Haltungsgenehmigung für Python in Bayern

    Hallo,
    wir haben im Moment Probleme mit der Gemeinde. Wir haben eine Python molurus bivittatus, NZ 9/02, und nun gab mir der Bürgermeister die Information das eine Erlaubnis zur Haltung dieses Tieres vermutlich nicht erteilt werden kann, da `Hobby`oder ähnliches kein Grund zur Haltung dieser Tiere ist!!! Wer hat Erfahrung mit dieser Behörden-Willkür gemacht und kann uns Tips geben wie wir die Erlaubnis bekommen können.

  • #2
    Re: Haltungsgenehmigung für Python in Bayern

    Hallo,

    das ist keine "Behörden-Willkür", sondern in Bayern geltendes Recht....
    Die Stadt Rosenheim hat meines Wissens schon Genehmigungen erteilt, wobei "Liebhaberei" oder Ähnliches als "berechtigtes Interesse" gem. LStVG zugelassen wurde.
    Mit P. molurus kann es durchaus sein, daß Du keine Genehmigung bekommst; neben retics, sebae und Anakondas stehen die bei so ziemlich jeder Behörde auf dem "Index".

    Nochwas: Du müsstest für die Chondros bereits eine Genehmigung haben; wie wurde diese erteilt? Bei diesen Tieren dürfte doch auch nur "Hobby" ausschlaggebend sein, oder?

    [Edited by mirko on 23-12-2002 at 16:00 GMT]

    Kommentar


    • #3
      Re: Re: Haltungsgenehmigung für Python in Bayern

      Hallo Mirko,

      Danke erstmal für die prompte Antwort.

      schön das es bei Euch in Rosenheim keine
      Willkür gibt....bei uns wird leider tatsächlich mit zweierlei Maß gemessen. Und zwar von Ort zu Ort verschieden.
      Für unsere Chondros brauchten wir nämlich seltsamerweise gar keine Erlaubnis, die Anmeldung beim Landratsamt hat ausgereicht.
      Und Interesse oder Liebhaberei werden nicht aktzeptiert.
      Noch nicht mal mein tiermedizinisches Studium und damit wissenschaftliches Interesse gelten als Grund. Wir sind ja aber in Bayern nicht die einzigen die eine Python halten....wie also haben es die anderen geschafft ihre Behörde zu überzeugen???

      Herzlicher Gruß
      Tine

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