Hallo, ich intensiviere gerade mein Wissen über die Haltung von Madagaskarboas. Dabei bin ich über die Höhenangabe im BMEL Gutachten gestolpert. Wie kommt es, dass für die Art, die vornehmlich in der Streuschicht vergraben liegen soll, eine Höhe von 0.75 verlangt wird? Das sind immerhin 1.35m für ein 1.80m Weibchen, was auch der Länge des Terrariums entsprechen soll. Die Breite wird mit 0.5 veranschlagt. Also wird eine bodenbewohnende Schlange in der Grundfläche zu Gunsten der Höhe beschnitten ? Natürlich kann jeder das Terrarium größer schaffen, der Hintergrund einer behördlichen Richtlinie, die für Veterinäre durchaus eine gewisse Verbindlichkeit besitzt, würde mich dann aber doch interessieren. Kennt jemand hier die Hintergründe? Danke! Grüße Jörn
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Keine Ankündigung bisher.
Höhe Terrarium A. dumerili
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Hallo Jörn,
ich wage mal die These das die Behörden sich nicht wirklich mit den einzelnen Arten richtig auseinandergesetzt haben und da vieles über einen Kamm scheren.
Desweiteren sind ja einige Arten im juvenilen Alter "Kletterer" und später nicht mehr. Wenn man dann vom Jungtier aus, das Gutachten macht, kommt man auf diese Angaben.
Viele Grüße
Mike
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Guten Morgen,
so oder so ähnlich wird es sein, wobei für die Jungtiere bis 1.50 m Länge eigene Maße genannt werden, so dass ein Tier von 1.49m Länge ein größeres Terrarium benötigt als eines mit 1.51m.... aber das passiert bei derart verkürzter Dartsellung der Ansprüche. Ich glaube sogar, dass hier alle mittelgroßen Riesenschlangen über einen Kamm geschoren wurden.
Ich hoffe wirklich, dass es eine Aktualisierung gibt. In den letzten Jahren gab es m.M. nach einen deutlichen Wissenszuwachs. Allerdings sollte man auch vorsichtig bzgl. Analogieschlüssen sein, wie das Beispiel der Madagaskarboa zeigt.
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