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Lampropeltis getula

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  • #16
    Soo, um meine Panikmache etwas zu revidieren. Es gibt begründete Zweifel an meiner Einschätzung, dass alle Arten des L. getula Komplex erfasst sind. Sorry aber hier muss man wohl etwas abwarten

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    • #17
      Folgenden Beitrag hab ich gestern gesehen, ich kopiere mal:

      Soeben erreichete mich noch nachträglich eine Email vom NLWKN in Niedersachsen bezüglich der invasiven Einstufen von L.getula, und dem immer wieder verwirrenden "Ist meine L.nigrita jetzt auch darunter einkategorisiert"? Ein klares JA dazu. Anbei die Email:
      Sehr geehrte Frau Bertram,
      ein kleiner Nachtrag zu Ihrer Anfrage bzgl. der Taxonomie und der erfassten (Unter-)Arten der EU-VO.
      Sie hatten zwar nicht direkt danach gefragt, ob auch Lampropeltis nigrita als invasive Art gilt, aber da ich inzwischen Rückmeldung vom Bundesamt für Naturschutz in einem ähnlichen Fall erhalten habe, möchte ich vorsichtshalber noch folgendes ergänzen.
      Für die Frage welche Arten (oder Unterarten) von der Verordnung erfasst werden, ist das jeweilig zugrunde gelegte taxonomische Referenzwerk entscheidend. Im vorliegenden Fall ist es das finale Risk-Assessment in Verbindung mit der durch die EU-Kommission publizierten Nomenklatur mit den darin gemachten Angaben zur Art inkl. Synonymen, Unterarten etc.
      Dem Risk-Assessment und dem Dokument der entsprechenden Nomenklatur ist zu entnehmen, dass dort die fragliche(n) Unterarte(n) nicht als eigenständige Arten sondern als reguläre Unterarten angesehen werden und somit den Bestimmungen der EU-VO unterliegen.
      Somit gilt auch Ihre Lampropeltis nigrita als invasive Art.
      Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.


      Gesehen hab ich diesen Beitrag auf Facebook, die Seite heißt Exotenkeller.

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      • #18
        Das war für mich klar - das die das so meinten.
        Was bedeutet das nun für Züchter und Jungtiere die gerade zur Abgabe stehen. Die dürften doch eigentlich nicht mehr weitergegeben werden - oder ?
        Aber - wie wollen die das denn kontrollieren ?
        Zuletzt geändert von landymike; 28.07.2022, 08:10. Grund: Wiedermal tausend Rechtschreibfehler

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        • #19
          Soweit ich weiß gilt das ab dem 01.08. Diese Woche können die Tiere noch abgegeben werden. Ich werde meine Nigrita bei der zuständigen Behörde melden damit es später nicht zu Problemen kommt. Wie das am Ende des Tages kontrolliert wird weiß ich nicht aber sicher ist sicher.

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          • #20
            Ich habe inzwischen auch die Rückmeldung aus dem BfN, dass alle Arten des getula Komplexes betroffen sind. Die Haltung und Vermehrung sowie Weitergabe ist damit ab August verboten. Tiere, die vor Listung im eigenen Bestand waren, dürfen bis zu ihrem Ableben beim Besitzer bleiben. Aber eine Vermehrung ist auszuschließen. Ob und in welcher Art es Ausnahmen bzgl. der Weitergabe an andere private Halter gibt ist m.W. noch offen

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            • #21
              Also aus dem Bericht (Seite 10) geht hervor,

              Zitat von J Krütgen Beitrag anzeigen
              https://www.google.com/url?sa=t&sour...EEOGBeHyVOP18I

              Ab S.12 ff. Bekommst du die unschönen Antworten
              für den Fall dass der Link nicht läuft nach BfN Skript 574 suchen. Zu L. getula steht da nichts aber zum allgemein gültigen Hintergrund
              dass man seine diesjährigen Nachzuchten noch bis zu ein Jahr lang abgeben/verkaufen darf. Man darf ab dem 2.8.2022 (der 20.Tag nach Veröffentlichung des Berichts gilt als in Kraft treten) nur keine neuen Verpaarungen mehr vornehmen. Nach Ablauf des Jahres, darf man dann offenbar auch keine Tiere mehr "handeln". Also dem Amt scheint schon klar zu sein, dass man nicht verlangen kann, dass da Leute nun auf duzenden Nachzuchten für die nächsten 12-20 Jahre (man darf seine Tiere ja bis zum Tod behalten) sitzen bleiben... Die Kontrolle sollte dennoch schwierig werden. Ich habe das Amt in Hamburg gefragt, und da muss ich meine Tiere nicht melden. Ich soll sie nur ausbruchsicher halten und sie nicht verpaaren. Es scheint also auch nicht sonderlich viel Kontrolle angedacht zu sein...

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              • #22
                Sofern dein Bestand "kommerziell" ist....

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                • #23
                  Gestern war ein Beitrag in Reptil TV zu diesem Thema.
                  Zusammengefasst sieht es so aus:

                  - Privathalter: Die Tiere dürfen bis zu Ihrem natürlichen Lebensende noch gehalten werden.
                  - Händler oder Profizüchter: Die Tiere dürfen weiterhin an Zoos, Medizinische Einrichtungen und zur Forschung weitergegeben werden.

                  Aber: Es gibt noch eine Übergangsfrist von 1 Jahr !!! - Man kann also noch Tiere legal erwerben und diese dann bis zu Ihrem Lebensende halten.

                  Eventuell werden verschiedene Gruppierungen gemeinsam gegen dieses Gesetz Klage einreichen.
                  Ich hoffe, daß ich alles richtig wiedergegeben habe. Das Video in Youtube von Reptil.TV dazu ist empfehlenswert.
                  Wünsche eine schöne Woche
                  Mike

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                  • #24
                    Diese Übergangsfrist gilt für Händler und ggf. wie du es nennst Profizüchter, eben "kommerzielle" Bestände. Für Privatleute ist eine Weitergabe an Privatleute ohne Übergang verboten.

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                    • #25
                      Noch ein Nachtrag (aus dem Video von Reptil TV - den ich sehr gut fand):
                      Dort wurde erwähnt, das wahrscheinlich gegen diese Gesetz von verschiedenen Gruppierungen zumindes Einspruch eingelegt wird. Dies finde ich sehr wichtig !
                      Die Kanaren gehören - geographisch eigentlich zu Nordafrika. Politisch gesehn gehören sie zu Spanien und deswegen mischt sich die EU ein.
                      Also rein politisch ! - Man darf aber nicht vergessen das politisch gesehen zu Frankreich auch Gebiete in Übersee gehören.
                      Dort würden sich "Klimatisch" gesehen wahrscheinlich viele Reptilienarten ansiedeln können und heimisch werden - auch invasiv werden. Deshalb ein Gesetz für ganz Europa zu erlassen ist total blödsinnig !
                      Das es invasive Arten gibt (Wasserschildkröten usw. ) steht ausser Frage. Ich bin trotzdem der Meinung, dass der Verlust von Lebensraum die viel größere Bedrohung ist !
                      Viele Grüße
                      Mike
                      PS - Das Thema beschäftigt mich.
                      Zuletzt geändert von landymike; 01.08.2022, 08:58. Grund: Soviele Rechtschreibfehler (wie immer halt)

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                      • #26
                        Zitat von J Krütgen Beitrag anzeigen
                        Diese Übergangsfrist gilt für Händler und ggf. wie du es nennst Profizüchter, eben "kommerzielle" Bestände. Für Privatleute ist eine Weitergabe an Privatleute ohne Übergang verboten.
                        Ja klar - aber wer möchte kann bein einem Händler noch eine erwerben.

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