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Getula Arten nun meldepflichtig?

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  • Getula Arten nun meldepflichtig?

    Ich glaube der Titel sagt schon einiges aus. Es sind ja seit 01.08 die Lampropeltis getula wie ihre ehemaligen Unterarten auf der invasiven Liste gelandet. Man hat aber ja Bestandsschutz. Jetzt meine Frage, müssen die vorhandenen schlangen nun gemeldet werden? Hat jemand dazu eine Quelle? Ich suche leider vergebens nach einer richtigen Antwort und von Haltern, wie auch ehemaligen Züchtern bekomme ich unterschiedliche Antworten.

    Wäre lieb wenn jemand dazu was genaues weiß.

  • #2
    um sicherzugehen, rufen Sie die für Sie zuständige Artenschutzbehörde an, i.d.R. ist das die Untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt....oder bei größeren Kommunen im Rathaus...

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    • #3
      Hey, meine Antwort von den LANUV in Nordrhein Westfalen:

      Sehr geehrter D,
      ja, nach Artikel 7 der EU-Verordnung 1143/2014 dürfen die Tiere nicht mehr gehalten, getauscht, gehandelt, transportiert und ausgesetzt werden. Es gibt aber Ausnahmen für nichtgewerbliche Besitzer. Nach Artikel 31 dürfen Heimtiere nichtgewerblicher Besitzer bis zu ihrem natürlichen Ableben in Besitz desselben Halters bleiben, sofern diese Tiere schon vor ihrer Aufnahme in die Unionsliste gehalten wurden.
      Weitere Voraussetzung ist die ausbruchsichere Unterbringung und die Unterbindung der Fortpflanzung. Die untere Naturschutzbehörde des Kreises Steinfurt ist für die Überprüfung der Haltungsbedungen zuständig. Sie sollten daher diese Behörde über die Zahl der Tiere und die Haltungsbedingungen informieren.
      Mit freundlichem Gruß
      Carla Michels


      Meine untere Naturschutzbehörde wusste von nichts, das Tier ist dort jetzt gemeldet und gut ist.

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      • #4
        Ich habe vergangene Woche einen Anruf vom Veterinäramt bekommen, die sind nächste Woche bei mir und schauen sich die Haltung an.

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        • #5
          Ich finde die Panikmache wegen 2-3 gefunden L.getula in Deutschland übertrieben. Die Art kann wegen
          den wenigen Funden kaum als invasiv gelten - Jungtiere hat man ja nichtgefunden und ob die den Winter
          überleben ist fraglich.

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          • #6
            Sie gilt invasiv wegen dem Vorkommen auf den Kanarischen Inseln. Die Schweiz ist von dieser Regelung nicht betroffen. Sie gehört nunmal nicht zur EU.
            Mit schuppigen Grüssen
            Stockooh:

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            • #7
              Hallo zusammen,

              Es ist wirklich absurd, dass Tiere, die sich auf den Kanarischen Inseln vermehren können, in Deutschland als invasiv gelten. Nach dieser Logik wäre jede Spezies, die sich beispielsweise in Französisch-Guyana vermehrt, ebenfalls in Deutschland invasiv. Und das wären dann ja sicher viele Arten.

              Stefan Broghammer und andere denken über eine Klage nach, was hier sicherlich Sinn machen würde.

              Viele Grüße,
              Gero

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              • #8
                Hallo Zusammen, nach dem das Veterinäramt bei mir war sollte ich einen Antrag auf Ausnahme vom Besitzverbot stellen. Hab ich auch gemacht, habe heute die Post mit der Genehmigung bekommen, kostet mich 30 Euro. Eigentlich alles quatsch aber jetzt hab ich zumindest Ruhe.

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