Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Schlangenhaut zur Identifizierung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Schlangenhaut zur Identifizierung

    Liebe Experten,

    mein Sohn hat eine Schlangenhaut in mehreren Teilen gefunden und wir versuchen diese zu bestimmen. Ist es möglich herauszufinden von welcher Schlange diese Haut stammt?
    Wir sind absolut keine Schlangenexperten und freuen uns daher über alle Hinweise die zur Aufklärung beitragen.

    Ich habe mal versucht, die insgesamt 3 größeren Teile vorsichtig plan aufzulegen und Fotos zu machen. Falls man hier Vorschläge hat wie man das besser machen kann, bin ich auch dafür dankbar.
    Fügt man alle 3 Teile zusammen, so kommt man auf eine ungefähre Länge von 70cm (der vorhandenen Haut). Den Kopfteil haben wir vor Ort leider nicht feststellen können. Ich schätze die Länge der Schlange vorsichtig auf 80 - 90cm maximal. Der Umfang am breitesten vorhandenem Stück beträgt in etwa 10 cm.
    Hier die Fotos:
    Klicke auf die Grafik für eine vergrößerte Ansicht

Name: IMG_20231108_114347.jpg
Ansichten: 305
Größe: 56,1 KB
ID: 1241208
    Klicke auf die Grafik für eine vergrößerte Ansicht

Name: IMG_20231108_114357.jpg
Ansichten: 304
Größe: 53,9 KB
ID: 1241206
    Klicke auf die Grafik für eine vergrößerte Ansicht

Name: IMG_20231108_114410 Detail Schuppen.jpg
Ansichten: 295
Größe: 66,4 KB
ID: 1241205

    Vielen Dank schon mal im Voraus für die Hilfe und euer Interesse.
    K.
    Angehängte Dateien

  • #2
    Hallo!

    Bitte schreib uns doch mal den Fundort dazu (Land/Bundesland/Gebiet)!
    Das erleichtert für die Experten vielleicht die Bestimmung.

    Gruß
    janm

    Kommentar


    • #3
      janm das ist eine gute Idee!
      Wir haben die Schlangenhaut auf der Insel Milos gefunden - am Kap Nychia bei Adamantas. Hilft das?
      LG, K.

      Kommentar


      • #4
        Nur mal so: dass alle europäischen Reptilien unter Schutz stehen, sollte bekannt sein. Eher wenig bekannt ist wohl, dass sich der Schutz auch auf tote Tiere oder Teile von Tieren bezieht. Das bedeutet, dass das Einsammeln einer Exuvie einen Verstoß gegen die EU-Artenschutzverordnung darstellt. Vermutlich wird das innerhalb Deutschlands kein großes Drama darstellen, aber wer beim Zoll mit einer Schlangenhaut im Urlaubsgepäck erwischt wird, kann richtig großen Ärger bekommen. Davon kann man nur abraten und erst recht davon, diesen Verstoß freiwillig zu veröffentlichen. Ich kann schlecht einschätzen, welche Relevanz im Alltag das hat, wollte aber nur mal drauf hinweisen. Grüße
        Sven
        Jeder Mensch hat eine Wirbelsäule, aber nicht jeder hat ein Rückgrat.

        Bitte sehen Sie von privaten Anfragen zu Diskussionsthemen weitgehend ab und posten sie lieber im Forum bzw. bitte legen Sie es mir nicht als Arroganz oder Gleichgültigkeit aus, wenn ich sie nicht beantworte (n kann). Mir fehlt einfach die Zeit dazu.

        Kommentar


        • #5
          Gut, dass du darauf noch einmal hinweist!
          Das wissen wirklich die allerwenigsten.

          Kommentar


          • #6
            Danke für den Hinweis Sven.
            daran hätte ich jetzt nicht gedacht. Wir hatten nichts Böses im Sinn und haben auch nicht vor damit irgend einen Schaden zu verursachen oder gar Profit daraus zu erwirtschaften. Hintergrund der Einsammlung und des Beitrages dazu war (und ist) ehrliches Interesse an der Natur. Hätten wir die Hautstücke einfach liegen gelassen, so wären sie weiter vom Wind zerstört worden und hätten sich wohl bald ganz aufgelöst.

            Kommentar


            • #7
              Hallo zusammen,

              bei dem Muster, der Größe und diesen gekielten Schuppen sollte es sich m. E. um Macrovipera schweizeri handeln. Da ist es manchmal besser, man begegnet der Haut als dem lebendigen Tier

              Viele Grüße Thomas
              www.terragraphie.de

              Kommentar


              • #8
                Zitat von Sven Zeeb Beitrag anzeigen
                Nur mal so: dass alle europäischen Reptilien unter Schutz stehen, sollte bekannt sein. Eher wenig bekannt ist wohl, dass sich der Schutz auch auf tote Tiere oder Teile von Tieren bezieht. Das bedeutet, dass das Einsammeln einer Exuvie einen Verstoß gegen die EU-Artenschutzverordnung darstellt. Vermutlich wird das innerhalb Deutschlands kein großes Drama darstellen, aber wer beim Zoll mit einer Schlangenhaut im Urlaubsgepäck erwischt wird, kann richtig großen Ärger bekommen. Davon kann man nur abraten und erst recht davon, diesen Verstoß freiwillig zu veröffentlichen. Ich kann schlecht einschätzen, welche Relevanz im Alltag das hat, wollte aber nur mal drauf hinweisen. Grüße
                Sven
                Hallo Sven,
                ein guter Hinweis.
                Kannst du das konkretisieren bzw den Paragraphen benennen zum nachlesen? Das wäre toll.
                lg
                Jörg

                Kommentar


                • #9
                  Moin,
                  § 6 BArtSchV nennt "alle Teile und Erzeugnisse von Arten...". Bei einer Schulung wurde mal vom Schulenden explizit darauf hingewiesen, deshalb habe ich mich spontan daran erinnert. Das Verbot erstreckt sich demnach auch auf z.B. abgeworfene Schwänze von Eidechsen, Skelette verendeter Tiere usw. Ich will jetzt kein Riesen Fass aufmachen wegen einer Exuvie, aber ich kann mir vorstellen, dass der Zoll bei entsprechenden Funden keinen Spaß versteht. Grüße
                  Sven
                  Jeder Mensch hat eine Wirbelsäule, aber nicht jeder hat ein Rückgrat.

                  Bitte sehen Sie von privaten Anfragen zu Diskussionsthemen weitgehend ab und posten sie lieber im Forum bzw. bitte legen Sie es mir nicht als Arroganz oder Gleichgültigkeit aus, wenn ich sie nicht beantworte (n kann). Mir fehlt einfach die Zeit dazu.

                  Kommentar


                  • #10
                    Zitat von Sven Zeeb Beitrag anzeigen
                    Moin,
                    § 6 BArtSchV nennt "alle Teile und Erzeugnisse von Arten...". Bei einer Schulung wurde mal vom Schulenden explizit darauf hingewiesen, deshalb habe ich mich spontan daran erinnert. Das Verbot erstreckt sich demnach auch auf z.B. abgeworfene Schwänze von Eidechsen, Skelette verendeter Tiere usw. Ich will jetzt kein Riesen Fass aufmachen wegen einer Exuvie, aber ich kann mir vorstellen, dass der Zoll bei entsprechenden Funden keinen Spaß versteht. Grüße
                    Sven
                    Hallo Sven,
                    danke für Dein Feedback. Und sicher hast Du Recht, das Vorsicht die Mutter der Porzellankiste ist
                    Ich glaube aber, ganz so einfach ist das nicht mit der BArtSchutzV und der EU V 338/97.
                    So richtig dahinter gestiegen bin ich auch noch nicht. Ziemlich viel teilweise für mich verworrener Rechtstexte die es in verständliches Deutsch zu „übersetzen“ gilt.
                    Möglicherweise gibt es ja innerhalb der DGHT auch Rechtsexperten die uns hier helfen können?
                    lg
                    Jörg

                    Kommentar

                    Lädt...
                    X