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Meldepflicht von Heterodon nasicus

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  • Meldepflicht von Heterodon nasicus

    Hallo ich wollte mich kurz informieren ob Hakennasennattern (Heterodon nasicus) meldepflichtig sind? Ich habe zuviele verschiedene Infos dazu im Internet gefunden und hoffe hier zuverlässige Antworten zu bekommen

    Zum einen habe ich gelesen dass sie Meldepflichtig sind da sie zu den Giftschlangen gehören, aber auch das sie nicht darunter fallen da sie nur giftig sein können wenn sie sehr lange auf etwas Herumkauen...

    Danke schon im voraus

  • #2
    Bei Meldepflicht denke ich zuerst an den Artenschutz, H. nasicus unterliegt dem nicht und ist aus dem Zusammenhang heraus somit nicht meldepflichtig.

    H. nasicus verfügt zwar über die Möglichkeit Gift zu applizieren, aber wenn es nur danach ginge, müßte man auch Pogona vitticeps als Gifttier einstufen. So albern ich das finde, aber ja, in Schleswig Holstein beispielsweise zählt H. nasicus zu den Giftschlangen und deren Haltung ist somit verboten. In Bayern meine ich ebenso. Je nachdem in welchem Bundesland Du lebst, wirst Du Dich selbst über die dort aktuell gültige Gefahrtierverordnung informieren müssen. Wie streng die jeweiligen Landkreise diese dann umsetzen, ist nochmal eine andere Baustelle.

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    • #3
      Frag doch einfach mal beim NLWKN nach! Meine letzten Heterodon n. musste ich dort nicht anmelden. Allerdings ist das ca. 15 Jahre her.

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      • #4
        Mich überreascht immer dass diese Art so in Mode gekommen ist, obwohl es so schwer ist die an Mäuse zu gewöhnen.

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        • #5
          Damit hatte ich so gar keine Probleme.

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