Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Sicherheitsrechtliche Genehmigung

Einklappen
Dieses Thema ist geschlossen.
X
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Sicherheitsrechtliche Genehmigung

    Besitze zur Zeit 1.1 boa constrictor imperator.
    Komme aus Bayern/Oberfranken und musste deshalb beim Ordnungsamt eine sicherheitsrechtliche Genehmigung zur Haltung eines gefährlichen Tieres einer wildlebenden Art beantragen.

    Hier einige Auszüge aus der Genehmigung:

    2.2
    Das Terrarium zur Haltung ist in einem gesonderten Raum des Anwesens..., unterzubringen, der anderen Personen als dem Erlaubnisinhaber nicht frei zugänglich ist.

    2.4
    Das Terrarium, in welchem die Schlangen gehalten werden, ist für Außenstehende gut sichtbar mit einem entsprechenden Warnhinweis zu kennzeichnen.

    2.7
    Die Schlangen dürfen nur in dem für ihre Unterbringung vorgesehenen Terrarium in der unter Ziffer 1.1 dieses Bescheides genannten Wohnung gehalten werden. Ein Verbringen der Schlangen außerhalb des Terrariums ist verboten und führt zum Erlöschen der Erlaubnis, ausgenommen es liegt eine Einwilligung der Gemeinde ... vor.

    2.17
    Jede Weitergabe der Tiere an andere Personen oder sonstige Dritte ist dem Ordnungsamt der Gemeinde ... unverzüglich unter Angabe des Namens und der genauen Anschrift des künftigen Tierhalters mitzuteilen.

    2.18
    Den Kontrollorganen(Ordnungsamt, Veterinäramt, Polizei) ist jederzeit, insbesondere während der üblichen Dienstzeiten, Zutritt ... zu gewähren...

    Und der ganze Spass kostet 155,00€

    Ich möchte nochmals darauf hinweisen, dass ich lediglich zwei boas halte.

    Hat jemand ähnliche Erfahrungen mit den Behörden machen können.

  • #2
    Re: Sicherheitsrechtliche Genehmigung

    Hallo,
    eigentlich hast du Glück, dass dir die Haltung überhaupt genehmigt wurde, ich habe erst gestern mit jemand telefoniert, der auf zwei Python molurus sitzt, der keine Genehmigung bekommt in Mittelfranken und bei uns im Landkreis(auch Mittelfranken) wurde jemand vor ein paar Monaten die Haltung einer B.constrictor untersagt.
    Gruß CB

    Kommentar


    • #3
      Re: Sicherheitsrechtliche Genehmigung

      Die spinnen, die Bayern!
      Halte und züchte asiatische Kletternattern.

      www.asiatische-kletternattern.de.vu

      Kommentar


      • #4
        Re: Sicherheitsrechtliche Genehmigung

        Nana! Bitte keine Verallgemeinerungen. Allerdings bin ich der Ansicht, dass Schlangen gar nicht sicher genug eingesperrt werden können - man lese nur in diesem Forum nach, wieviele Schlangen jedes Jahr aus ihren Terrarien entkommen. Offenbar ist man noch nicht streng genug mit den Schlangenhaltern.

        Kommentar


        • #5
          Re: Re: Sicherheitsrechtliche Genehmigung

          Rolf schrieb:
          Die spinnen, die Bayern!


          ...das denke ich mir auch manchmal,ich bin ja Franke! Übrigens muss ich noch was zu meinem obigen Beispiel sagen, das sind beides Leute die jahrelang schon die Terraristik betreiben, nur eben mit ungefährlichen Arten im Sinne des Gesetzes, keine Spinner die jetzt gerade mal eine Schlange halten wollen und zwei Monate später wieder was anderes.
          Gruß CB

          [[ggg]Editiert von Gesetz am 14-09-2004 um 09:34 GMT[/ggg]]

          Kommentar


          • #6
            Re: Sicherheitsrechtliche Genehmigung

            Hallo Christian
            Ich habe gehört dass alle Franken ihre Schlangen abgeben sollen.
            Da ich ein Mensch mit Herz bin würde ich dir natürlich entgegen kommen und das ein oder andere Tier von dir bei mir aufnehmen. (so bin ich halt)
            Entscheide dich schnell bevor dir das Amt alles abnimmt.

            Gruß von dem Herzlichen
            Manni
            Schwerpunkt: Schlangen und Krustenechsen!
            DGHT Mitglied seit 1987

            AG Einsteiger- und Jugend

            Rhein-Terraristik.de

            Kommentar


            • #7
              Re: Sicherheitsrechtliche Genehmigung

              Hi Manni, hi Christian,

              die L. olivaceus dann bitte zu mir, da der Manni ja eh nur diese komischen Teppiche will ;-)

              Grüsse,
              Wulf

              P.S.: Wenn ich diese Anträge lese, freue ich mich jedesmal wieder, dass ich in NRW wohne :-)

              Kommentar


              • #8
                Re: Sicherheitsrechtliche Genehmigung

                also, das kommt gar nicht in die Tüte, die Viecher bleiben alle bei mir, speziell die olivaceus, das sind sicher die letzten die ich weggeben würde, bis jetzt hab ich ja noch die Genehmigung...
                Trotzdem sehr freundlich dass ihr euch so lieb um meine Tierchen kümmern würdet.

                @Manni, mein großes olivaceus Weibchen hatte dich damals ja so lieb, dass es dich gleich anspringen wollte, aber zum Glück war eine Scheibe dazwischen, wenngleich sie ja damals in der Häutung war und nicht richtig sehen konnte...;-)

                Gruß CB

                Kommentar


                • #9
                  Re: Re: Sicherheitsrechtliche Genehmigung

                  Für ein Bundesland in dem immer noch jedes Jahr hunderte von Schlangen erschlagen werden ist diese Haltung bezeichnend.

                  Kommentar


                  • #10
                    Re: Sicherheitsrechtliche Genehmigung

                    @Christian
                    Daran kannst du sehen das deine Olivaceus mich beim letzten Besuch schon gern hatte.

                    @Wulf
                    In so einem Fall würde ich auch Liasis nehmen.
                    Ich glaube wirklich das wir froh sein können in NRW zu wohnen.

                    Gruß Manni
                    Schwerpunkt: Schlangen und Krustenechsen!
                    DGHT Mitglied seit 1987

                    AG Einsteiger- und Jugend

                    Rhein-Terraristik.de

                    Kommentar


                    • #11
                      Re: Sicherheitsrechtliche Genehmigung

                      Anscheinend sind die bayrischen boas besonders Gefährlich.......

                      Kommentar


                      • #12
                        Re: Re: Sicherheitsrechtliche Genehmigung

                        Hallo zusammen,

                        @ Christan,
                        verzeih bitte, dass ich auf Dein an mich gesandtes Mail hier antworte - ich glaube Deine Anfrage bezog sich doch auf diesen Thread hier, oder?

                        @ cagtwo,
                        bist Du sicher, dass Du echte Boa constrictor imperator hast? Kannst Du dies ggf. nachweisen? Dies könnte nämlich u.U. recht wichtig werden, wenn Du die Genehmigung durchboxen willst, bzw. die Behörde davon überzeugen musst, dass Deine Schlangen gar nicht in der Kategorie "Gefährliche Tiere wildlebender Arten" im Sinne des zukünftigen Art. 22 LStVG angeführt sind.
                        Explizit angegeben ist dort lediglich die Nominatform Boa constrictor constrictor, die ja unbestritten auch einmal über 4 Meter lang werden kann. Nicht aber die kleiner bleibenden Unterarten. Zusätzlich ist dort folgender Satz vermerkt:
                        Andere Riesenschlangen, die regelmäßig eine Länge von 3 Metern überschreiten.

                        Nun könnte man (vielleicht erst in einem persönlichen Gespräch, falls notwendig später dann aber auch über den Rechtsanwalt) argumentieren, dass die Behörde gar keine Befugnis hat, hier irgendwelche Genehmigungen zu erteilen bzw. zu verwehren oder Erfüllung von Auflagen zu verlangen - vorausgesetzt alle arten- und tierschutzrelevanten Voraussetzungen sind eingehalten.

                        Kleiner Tipp noch: Verbindlich (freundlich, aber bestimmt) auftreten und keinesfalls überheblich oder unverschämt werden und vielleicht bringt ja die Vorlage des DGHT-Sachkundenachweis bzw. der Nachweis über den Besuch einer entsprechenden Schulung etwas ;-)

                        Viele Grüße
                        Harry Wölfel

                        Kommentar


                        • #13
                          Re: Sicherheitsrechtliche Genehmigung

                          Hallo,
                          @manni, da siehst du mal, nette Leute mögen meine olivaceus immer, nicht so nette wie mich, die sie nicht so oft füttern wollen, wie sie fressen wollen, beißen sie dann in den Bauch! Aber wenn schon alle olivaceus wollen, dann kann ich nur vertrösten, dass ich ja hoffentlich irgendwann mal das mit der Nachzucht endlich hinbringe, ich habe ja inzwischen 5 Weibchen, dann kann ich alle die olivaceus wollen welche geben, wobei bei der Nachfrage nach denen, würde ein Gelege wahrscheinlich hinten und vorne nicht reichen, aber das ist doch jetzt ziemlich OT.

                          @Harry,
                          genau, meine Nachfrage per Mail bezog sich auf den Herrn mit den Python molurus, die Behörde hat nämlich angeordnet, dass er mir die beiden Tiere überlassen soll, was grundsätzlich jetzt mal kein Problem wäre, ich könnte die schon halten, aber ich sehe irgendwie nicht ein, warum man jemanden der definitiv an den Tieren interessiert ist und diese auch richtig hält und halten will, diese wegnehmen soll, das wäre das erste mal, dass ich Tiere bekomme von jemanden, bei dem es absolut nicht notwendig ist die Tiere wegzunehmen. Und ich ersticke ja fast schon in Schildkröten, Echsen und Schlangen, die sonstwie übrig waren. Außerdem sehe ich obendrein nicht ein, warum man dem ehrlichen Menschen die Tiere wegnimmt und die, die Tiere illegal halten(das sind sicher nicht wenige) haben sie dann einfach.
                          Ich möchte nicht den Eindruck erwecken, dass jetzt jeder Giftschlangen und Python reticulatus halten darf, das sollte schon überwacht werden, aber die grundsätzliche Ablehnung, die hier im Moment praktiziert wird, regt mich auf.
                          Zum Schluß noch, die Krönung des Ganzen ist noch, dass der Herr die Genehmigung sofort bekommen würde, wenn er die Tiere zur Ausübung seines Berufes bräuchte, z.B.für eine orientalische Show(das hat ihm die Sachbearbeiterin genau so gesagt), das nenne ich praktizierten Tierschutz und zeigt mir, dass das Ganze überhaupt nichts mit den Tieren zu tun hat, sondern nur die Durchsetzung irgendwelcher Ideologien ist.

                          Gruß CB

                          [[ggg]Editiert von Gesetz am 15-09-2004 um 09:58 GMT[/ggg]]

                          Kommentar


                          • #14
                            Re: Re: Sicherheitsrechtliche Genehmigung

                            Hi Christian,
                            was erwartest Du jetzt für Reaktion auf Dein Posting?

                            Natürlich gibt es gewisse "Freiheiten" bei der Auslegung von Gesetzen - aber das wurde bereits an anderer Stelle diskutiert.

                            Wir können uns natürlich darüber ereifern, aber schlußendlich muss der betreffende Halter und nicht Du oder ich mich darum kümmern, dass dieser seine Tiere behalten darf.
                            Wenn er Hilfestellung braucht, dann kann man diese gerne gewähren. Aber ich habe allzu oft den Eindruck, dass manche Personen erwarten, dass andere ihre Probleme lösen. Dies kann meiner Meinung nach nicht sein! Leider habe ich dann bei nährerem Hinterfagen dann auch oft den Eindruck gewonnen, dass das Ganze demjenigen dann gar nicht sooo wichtig ist. Und die Tierhaltung ist bei genauer Betrachtung dann auch nicht mehr so optimal.
                            Und jemanden eine (in Bayern) genehmigungspflichtige Tierhaltung zu ermöglichen, nur damit ich mich in einigen Monaten oder Jahren doch wieder damit beschäftigen muss um die Tiere irgendwo vernünftig unterzubringen - weil die Tiere vielleicht zu groß geworden sind oder zuviel Dreck machen - dazu hab ich eigentlich keine Lust mehr.

                            Das muss im vorliegenden Fall natürlich nicht so sein - diesen Anschein möchte ich hier nicht wecken und kann das von hier aus auch nicht beurteilen. Aber ich wollte auch nur einige Erfahrungen dazu aufzeigen.

                            Alle Tiere, die wir halten wollen, fordern gewisse Verpflichtungen und manche dieser Tiere sind eben als "gefährlich" eingestuft (manche nur in Bayern) oder aber auch tatsächlich "nicht ohne". Warum sollte man die Haltung also nicht von einer Genehmigung abhängig machen? Ich würde daran sogar noch regelmäßige Kontrollen anknüpfen.
                            Sorry, ist halt meine Meinung...

                            Viele Grüße
                            Harry Wölfel

                            Kommentar


                            • #15
                              Re: Sicherheitsrechtliche Genehmigung

                              Hallo Harry,
                              du hast jetzt genau den Nagel auf den Kopf getroffen, genau diese Überlegungen habe ich auch schon gehabt, mir ist das auch schon oft genug passiert, jemand Hilfestellung bei Haltung etc. gegeben, ein halbes Jahr später saß das betreffende Tier bei mir.
                              Ich will das jetzt dem betreffenden Herrn ja nicht unterstellen, aber ich habe halt auch schon viel erlebt.
                              Trotzdem muss ich nochmal sagen, falls das falsch rüberkam, so wie es beispielsweise in NRW ist, ohne jegliche Kontrolle halte ich auch für falsch, es sollte schon für gefährliche Tiere ein Genehmigungsverfahren mit regelmäßigen Kontrollen geben, nur die generelle Ablehnung der Haltung, das ist das was mir irgendwie missfällt.
                              Gruß CB

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X