Re: Sicherheitsrechtliche Genehmigung
@Harry
ja ich halte momentan 2 imperatoren, werde dieses Jahr aber noch eine boa c. imp. und 1.1 boa c.constrictor - Surinam erwerben. Diese Tiere sind aber bereits in der Genehmigung enthalten. Da ich die Genehmigung für die zwei boa c. constrictor und die boa c. imp. kurz vor Abschluss des Verfahrens beantragte.
Das Ordnungsamt hat mich lediglich auf den Art. 37 LStVG verwiesen, wonach das Halten einer Schlange(boa constrictor) eine Erlaubnis der Gemeinde bedarf.
Aber nun zu dem zukünfigen Art.22 LStVG.
Wieso zukünftigen?
Gibts da nen Link für?
Den Sachkundenachweis werde ich am 17.10.04 in Weiden ablegen.
@Harry
ja ich halte momentan 2 imperatoren, werde dieses Jahr aber noch eine boa c. imp. und 1.1 boa c.constrictor - Surinam erwerben. Diese Tiere sind aber bereits in der Genehmigung enthalten. Da ich die Genehmigung für die zwei boa c. constrictor und die boa c. imp. kurz vor Abschluss des Verfahrens beantragte.
Das Ordnungsamt hat mich lediglich auf den Art. 37 LStVG verwiesen, wonach das Halten einer Schlange(boa constrictor) eine Erlaubnis der Gemeinde bedarf.
Aber nun zu dem zukünfigen Art.22 LStVG.
Wieso zukünftigen?
Gibts da nen Link für?
Den Sachkundenachweis werde ich am 17.10.04 in Weiden ablegen.
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