Besitze zur Zeit 1.1 boa constrictor imperator.
Komme aus Bayern/Oberfranken und musste deshalb beim Ordnungsamt eine sicherheitsrechtliche Genehmigung zur Haltung eines gefährlichen Tieres einer wildlebenden Art beantragen.
Hier einige Auszüge aus der Genehmigung:
2.2
Das Terrarium zur Haltung ist in einem gesonderten Raum des Anwesens..., unterzubringen, der anderen Personen als dem Erlaubnisinhaber nicht frei zugänglich ist.
2.4
Das Terrarium, in welchem die Schlangen gehalten werden, ist für Außenstehende gut sichtbar mit einem entsprechenden Warnhinweis zu kennzeichnen.
2.7
Die Schlangen dürfen nur in dem für ihre Unterbringung vorgesehenen Terrarium in der unter Ziffer 1.1 dieses Bescheides genannten Wohnung gehalten werden. Ein Verbringen der Schlangen außerhalb des Terrariums ist verboten und führt zum Erlöschen der Erlaubnis, ausgenommen es liegt eine Einwilligung der Gemeinde ... vor.
2.17
Jede Weitergabe der Tiere an andere Personen oder sonstige Dritte ist dem Ordnungsamt der Gemeinde ... unverzüglich unter Angabe des Namens und der genauen Anschrift des künftigen Tierhalters mitzuteilen.
2.18
Den Kontrollorganen(Ordnungsamt, Veterinäramt, Polizei) ist jederzeit, insbesondere während der üblichen Dienstzeiten, Zutritt ... zu gewähren...
Und der ganze Spass kostet 155,00€
Ich möchte nochmals darauf hinweisen, dass ich lediglich zwei boas halte.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen mit den Behörden machen können.
Komme aus Bayern/Oberfranken und musste deshalb beim Ordnungsamt eine sicherheitsrechtliche Genehmigung zur Haltung eines gefährlichen Tieres einer wildlebenden Art beantragen.
Hier einige Auszüge aus der Genehmigung:
2.2
Das Terrarium zur Haltung ist in einem gesonderten Raum des Anwesens..., unterzubringen, der anderen Personen als dem Erlaubnisinhaber nicht frei zugänglich ist.
2.4
Das Terrarium, in welchem die Schlangen gehalten werden, ist für Außenstehende gut sichtbar mit einem entsprechenden Warnhinweis zu kennzeichnen.
2.7
Die Schlangen dürfen nur in dem für ihre Unterbringung vorgesehenen Terrarium in der unter Ziffer 1.1 dieses Bescheides genannten Wohnung gehalten werden. Ein Verbringen der Schlangen außerhalb des Terrariums ist verboten und führt zum Erlöschen der Erlaubnis, ausgenommen es liegt eine Einwilligung der Gemeinde ... vor.
2.17
Jede Weitergabe der Tiere an andere Personen oder sonstige Dritte ist dem Ordnungsamt der Gemeinde ... unverzüglich unter Angabe des Namens und der genauen Anschrift des künftigen Tierhalters mitzuteilen.
2.18
Den Kontrollorganen(Ordnungsamt, Veterinäramt, Polizei) ist jederzeit, insbesondere während der üblichen Dienstzeiten, Zutritt ... zu gewähren...
Und der ganze Spass kostet 155,00€
Ich möchte nochmals darauf hinweisen, dass ich lediglich zwei boas halte.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen mit den Behörden machen können.
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